das sind Druckbuchstaben. Brille?
Auch Druckbuchstaben nutzen nichts, solange man sich die wirre Zusammenhänge zusammenfantasieren muss.
Du hast in einigen beispielen bahaupted das es legitiem sei wenn minderjährige mit Volljährigen Sex haben vorasugesetz sie erfüllen einige Recht schwierig zu findene bedingungen.
in dem Teil wollte ich darauf hinweisen das diese Bedingungen in manchen fällen relativ schwer zu überprüfen währen und das deshalb mupitz währe.
JO wenn du wirklich eine Kernspintomografie (ich amüsier mich darüber immer noch) ist das in der Tat schwierig.
Unglaublich, unglaublich.
Ja das habe ich in der Tat behauptet,
In diesen Theard geht es nicht um Religon, nicht um Religon hast du gesagt.
Toll das du dich widerhohlst.
aber das ändert nichts daran das hier irgendjemand geschrieben hat das Zwangsehen von der kirche geschlossen wurden. ich wollte lediglich daraufhinweisne das die kirche nicht an allem schuld ist sondern das von damals recht reichen Familien arangiert wurde.
Es ist anscheinend effektiver, sich in einen Post öfters zu wiederholen. Und ich redete(Vergangenheitsform, denn in diesen Theard geht es nicht um Religion) von Religon, nicht von der Kirche......
Ob das realitätsfremd ist oder nicht. Vorgekommen ist mein beispiel mit sicherheit schon und das gar nicht so selten.
Das Angebot steht immer noch, ich würde liebend gerne solch eine beispielweise 14 Jährige Person treffen.
also kann ich es gegen deine aussage
Zitat:
Zitat von SonGohan
Großer Käse es ist egal ob du 20 oder 75 bist, wenn du mit Minderjährigen schläftst bist du dran. .
.
benutzen. Da du das als Apsolut dargestellt hast.
Ob du mit minderjährigen 17 Jährige oder 4 jährige meinst steht da nicht was bedeutet dass deine Aussage falsch ist.
Tja, da unser Gesetz diesen Bestand so defeniert, werde ich das auch absolut sagen. So einfach ist das.
Ich Zitiere an dieser Stelle mal Wikipedia:
§ 182 Absatz 1 verbietet sexuelle Handlungen mit einem Jugendlichen unter 18 Jahren, wenn der Jugendliche durch Ausnutzung einer Zwangslage dazu gebracht wurde. In Absatz 2 werden sexuelle Handlungen eines über 18-Jährigen gegen ein Entgelt mit einem Jugendlichen unter 18 Jahren verboten. Schließlich werden in Absatz 3 sexuelle Handlungen von Erwachsenen ab 21 Jahren mit Jugendlichen unter 16 Jahren unter Strafe gestellt, wenn der Erwachsene dabei eine „fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt“. Die „fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung“ kann nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes nicht allein aus dem Alter des Jugendlichen abgeleitet werden, sondern muss im Einzelfall festgestellt werden (BGH, 1 StR 481/95, Beschluss vom 23. Januar 1996 = BGHSt 42, 27).
So ein ähnlichen klingenden Pargraphen gibg es noch für die unter 16-17 Jährigen. Da wird von einer fehlenden Sexuellen Fähigkeit gesprochen die im Einzelfall geklärt werden muss.
Ansonsten ja ich hab mich geirrt, um ein ganzes Jahr und leicht undeutlichkeit von Minderjährig vermag evt. wirklich zu verwirren. Minderjährig hier im übertragenden Sinne von <Unter 14 und unter Spätzündern natürlich im Sinne des zitierten Wikipediaauszugs und meinen vorherigen Post mit den Punkten a) b) c) und d).
Kommt den was ich gerne haben mächte schon ziehmlich gleich.
Naja i love this theard so much..... Gute Nacht, allerseits.
Edit: Auf die Kernausage bist du im Übriegen immer noch nicht eingegangen.