Wenn Sie innerhalb der Probezeit Verstöße nach folgendem Katalog begehen, wird das im Verkehrszentralregister in Flensburg erfasst. Sie müssen dann auf Anordnung der Behörde an einem Aufbauseminar teilnehmen.
Es umfasst vier Kurseinheit zu je 135 Minuten und eine 30min Fahrprobe. Besonders geschulte Fahrlehrer führen diese Kurse durch. Ein Verstoß der Gruppe A oder zwei Verstöße der Gruppe B führen bereits zu diesem Aufbauseminar und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Derjenige, der nachher wieder einen A-Verstoß oder zwie B-Verstöße begeht, wird von der Behörde schriftlich verwarnt und nahe gelegt, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Kommt es dann noch zu einer erneuten Auffälligkeit, wid die Fahrerlaubnis entzogen.Sollte die Auffälligkeit in Verbindung mit Alkohol stehen, müssen Sie zu einem besonderen, von Psychologen abgehaltenen Aufbauseminar!