Alkohol am Steuer

das hatte ich mir schon gedacht :P
Passt nur nicht zu obigem Fall. Die auf Deiner site haben einfach mal alles, was überhaupt so passieren kann, unter einen Promille-Wert gepackt.
Für Trunkenheit im Verkehr gibt's aber nunmal maximal 1 Jahr Freiheitsstrafe.. nicht 5. Die Tabelle da ist mal richtig ranzig^^
 
- SoziStd.
- Führerschein villt. später

mehr wird da net kommen
 
Wenn ich mir schon mit unter 18 Jahren solchen Alkohol reinpfeiff, dann mit leuten, die nich so behindert sind, wie du sie gerade beschrieben hast!
 
Naja das letzte war so dahin gesagt, aber ich such mir nur Leute als Freunde, die auch vernünftig sind.
 
die 2 deppen die roller gefahren sind wurden auch von einem anderen mitgeschleppt.... ich wusste/wollte auch gar nicht, dass sie antanzen..
 
Off Topic:
Freunde definiert doch jeder anders. Außerdem sucht man sich Freunde doch nicht aus, man sind eben Freunde. Da kann es noch so der größte depp mit nen iq von 20 sein :ugly
 
Also ich weiss nicht inwiefern die dich haftbar machen können aber daß die in diesem Zustand mit nem Roller durch die Gegend fahren ist verantwortungslos.
 
Schade eigentlich, dass sie nich jetzt von nem Auto mitgenommen wurden.

Im späteren leben können sie anderen Menschen schaden, wenn sie betrunken Auto fahren. Weil wer schon mit nem Roller betrunken fährt, tut das irgendwann mal auch mit nem Auto.

Sorry, aber ich HASSE solche Menschen, die betrunken am Straßenverkehr teilnehmen. Ich torkel dann nur und das auf dem Bürgersteig, dann fall ich auf die Fresse und verletz nur mich. Aber sowas ist verantwortungslos!

Aber naja Rush hat schon selber gesagt, dass sind nicht seine Freunde ;)
B2t: Dir kann nichts passieren!!! ;)
 
ich versteh das einfach nicht, wie man wenn man fährt alkohol trinken kann. wenn ich bei freunden einsteige, dann nur wenn die nicht ein einizges bier intus haben^^
 
Einfach nur Idioten -.-
Kannst du dann sagen was die für ne Strafe bekommen haben, wenn es soweit ist??
Würde mich echt interessieren m;)
 
Wenn Sie innerhalb der Probezeit Verstöße nach folgendem Katalog begehen, wird das im Verkehrszentralregister in Flensburg erfasst. Sie müssen dann auf Anordnung der Behörde an einem Aufbauseminar teilnehmen.

Es umfasst vier Kurseinheit zu je 135 Minuten und eine 30min Fahrprobe. Besonders geschulte Fahrlehrer führen diese Kurse durch. Ein Verstoß der Gruppe A oder zwei Verstöße der Gruppe B führen bereits zu diesem Aufbauseminar und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Derjenige, der nachher wieder einen A-Verstoß oder zwie B-Verstöße begeht, wird von der Behörde schriftlich verwarnt und nahe gelegt, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Kommt es dann noch zu einer erneuten Auffälligkeit, wid die Fahrerlaubnis entzogen.Sollte die Auffälligkeit in Verbindung mit Alkohol stehen, müssen Sie zu einem besonderen, von Psychologen abgehaltenen Aufbauseminar!


So weit ich weiß haben die jetzt 1/4 Jahr Zeit an sonem Aufbauseminar teilzunehmen, sons is der Lappen weg und sie müssten ihn neu machen :ugly
 
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