-Admi- said:
1.) Wo sind die Menschenrechte besser geschützt als in unserem Grundgesetz? Was gibts denn da noch zu verbessern? Hosen runter...und Argumente auf den Tisch!
Das System mutiert immer mehr zum Überwachungsstaat und die Bürger werden immer weiter in ihren Rechten beschnitten. Derzeitiger Artikel 13 GG [Unverletzlichkeit der Wohnung]
(1) Die Wohnung ist unverletzlich.
(2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.
(3) Begründen bestimmte Tatsachen den Verdacht, daß jemand eine durch Gesetz einzeln bestimmte besonders schwere Straftat begangen hat, so dürfen zur Verfolgung der Tat auf Grund richterlicher Anordnung technische Mittel zur akustischen Überwachung von Wohnungen, in denen der Beschuldigte sich vermutlich aufhält, eingesetzt werden, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise unverhältnismäßig erschwert oder aussichtslos wäre. Die Maßnahme ist zu befristen. Die Anordnung erfolgt durch einen mit drei Richtern besetzten Spruchkörper. Bei Gefahr in Verzuge kann sie auch durch einen einzelnen Richter getroffen werden.
(4) Zur Abwehr dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit, insbesondere einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr, dürfen technische Mittel zur Überwachung von Wohnungen nur auf Grund richterlicher Anordnung eingesetzt werden. Bei Gefahr im Verzuge kann die Maßnahme auch durch eine andere gesetzlich bestimmte Stelle angeordnet werden; eine richterliche Entscheidung ist unverzüglich nachzuholen.
(5) Sind technische Mittel ausschließlich zum Schutze der bei einem Einsatz in Wohnungen tätigen Personen vorgesehen, kann die Maßnahme durch eine gesetzlich bestimmte Stelle angeordnet werden. Eine anderweitige Verwertung der hierbei erlangten Erkenntnisse ist nur zum Zwecke der Strafverfolgung oder der Gefahrenabwehr und nur zulässig, wenn zuvor die Rechtmäßigkeit der Maßnahme richterlich festgestellt ist; bei Gefahr im Verzuge ist die richterliche Entscheidung unverzüglich nachzuholen.
(6) Die Bundesregierung unterrichtet den Bundestag jährlich über den nach Absatz 3 sowie über den im Zuständigkeitsbereich des Bundes nach Absatz 4 und, soweit richterlich überprüfungsbedürftig, nach Absatz 5 erfolgten Einsatz technischer Mittel. Ein vom Bundestag gewähltes Gremium übt auf der Grundlage dieses Berichts die parlamentarische Kontrolle aus. Die Länder gewährleisten eine gleichwertige parlamentarische Kontrolle.
(7) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden.
Vorschlag zur Änderung:
(Achtung des Privat- und Familienlebens)
(1) Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung sowie ihrer Kommunikation.
(2) Die Wohnung ist unverletzlich. Diesbezügliche Umgehungsgesetze und Verordnungen von Bund und Land sind unwirksam.
(3) Durchsuchungen dürfen regelmäßig nur durch den gesetzlichen Richter angeordnet werden. Bei Gefahr im Verzug ist eine Ausnahme zur Anordnung durch andere im Gesetz vorgesehene Organe erlaubt, die unabdingbar einer strengen Nachprüfung unterliegt. Ist die Anordnung nicht zu rechtfertigen, ist der Anordnende sofort aus dem öffentlichen Amt zu entfernen.
(4) Die Überwachung von Wohnungen mit technischen Hilfsmitteln ist verboten. Bei Gefahr im Verzug ist eine Ausnahme zur Anordnung durch gesetzliche Richter erlaubt, die unabdingbar einer strengen Nachprüfung unterliegt. Ist die Anordnung nicht zu rechtfertigen, ist der Anordnende sofort aus dem öffentlichen Amt zu entfernen.
(5) Rasterfahndungen sind verboten.
(6) Verdachtsunabhängige Schleierfahndungen sind verboten
2.) Deine historischen Vorhaben/Aufarbeitungen sind gänzlich nutzlos, derzeitige Probleme zu lösen. Im Gegensatz, die Kosten steigen durch solchen Nonsens in extreme Höhen = neue Schulden. Ergo: falsch!
Sind sie gar nicht

Du wärst sicher so einer der auch nicht die DDR hätte beitreten lassen... kostet ja was, oh Gott

Man bekommt aber Geld durch zusätzliche Wirtschaftsstandorte zurück, außerdem zahlt die EU für die Region Entwicklungshilfe oder so.
3.) Eine neue Währung einzuführen löst keine Probleme, da die Ursachen weiterhin bestehen und sofort weitere Schulden aufkämen (Die alten würden auch nicht entfallen

)...Ergo:falsch!
Die Mark ist keine neue Währung, sie war die härteste Währung der Welt bis zur Einführung des Euros. Viele Experten sind der Meinung, dass gerade der Euro unser Wirtschaftswachstum gebremst und die Schulden erhöht hat. Derzeitg notiert der Euro den niedrigsten Wertstand seit langem und es wurden sogar Stimmen laut über ein Scheitern der Währungsunion. Zu dem anderen Punkt: Klaus Peter hat 1000€ persöhnliche Schulden und stirbt. Du ziehst in sein altes Haus ein. Du wohnst zwar auf dem gleichen Grundstück, musst aber nich für die Schulden aufkommen die er gemacht hat (solange das Haus nicht mit den Schulden belastet ist). Das Bundesverfassungsgericht hat 1973 eindeutig festgestellt, dass die BRD kein Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches (oder Deutschland) ist. 1990 hat sie sich rechtlich gesehen selbst ausgelöscht. Da das DR nicht die BRD ist, muss es auch nicht für die Schulden der BRD aufkommen. Theoretisch jedenfalls, ob sich dann die geldgierigen Geldgeber damit abfinden is was anderes.
4.) Insgesamt höre ich da viel zu oft "andere Leute; ein paar schlaue Leute Spezialisten, etc." Wo ist da die Präzision? Du stellst Thesen auf, die du nichtmal selbst erklären kannst, sondern auf die Hilfe anderer baust. Wie die das "lösen" und wer das sein soll, ist quasi nicht nachvollziehbar. Ergo: nicht zu Ende gedacht!
Weil ich nicht die Regierung bin und nich die Zeit und Lust ab jetzt eine Verfassung zu erarbeiten lol. Dafür wählen wir ja die Leute. Oder soll ich schreiben, dann wird die Regierung mit mir als Oberhaupt und ein Spezialistenteam unter meiner Kontrolle aufgestellt, welche das und das herausarbeiten? Du kannst genauso zu Ende denken, siehe Punkte 1-6
5.) EU gäbe es bei diesem System nicht...Ergo: falsch!
Dein ergo klingt echt toll ^^ Wohl möglich, dass die EU bei so einer drastischen Änderung Deutschlands zusammenbricht, aber damit würde sich doch wieder bestätigen, dass die EU schwach und von einzelnen Ländern wie uns abhängig ist. So eine EU ist doch eh sinnlos und verstößt gegen eigene Prinzipien und kann dann auch ruhig untergehen. Wenn Tschechien eine Revolution durchmacht, würde das nicht so fatale Konsequenzen haben.
6.) Polens Gebiete annektieren...schonmal etwas von Völkerrecht gehört? Und vor allem: Wo bleiben da deine schönen Menschenrechte? Ich dachte, die gelten für alle Menschen, nicht nur für Deutsche?! Ergo: falsch=Eigentor!
Ich glaub du hast noch weniger von Völkerrecht gehört. Denn a) annektieren wir kein Gebiet, da das Gebiet schon längst uns gehört,
b) gerade das Völkerrecht legitimiert uns doch zu diesem Zug, das haben schon etliche Leute festgestellt. Die Polen werden auch nicht in ihren Menschenrechten beschnitten. Sie leben auf Reichsgebiet und haben das schon immer getan. Nach der Wiederherstellung können sie sich als Reichsbürger frei entscheiden was sie tun, eine Vertreibung findet nicht statt
Ergo: Du hast keinen Plan von der Materie, von Völkerrecht und den Ereignissen der letzten 70 Jahre *g* Soll nich provozierend sein oder so k? Friede ^^