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Da das Thema doch langsam an Präsenz gewinnt und IMO nicht nur in seiner Thematik selbst, sondern auch im Umgang damit, recht interessante Einblicke in die Verfassung Deutschlands bietet, wollte ich es auch hier einbringen.
Stein des Anstoßes war ein Gerichtsurteil des Landesgerichts Köln, welches im Einzelfall die Beschneidung aus religiösen Motiven als strafbare Körperverletzung anerkannte. Vor allem jüdische Verbände aber auch muslimische Verbände sehen sich durch eine solche Entscheidung in ihrer Religionsausübung nicht nur eingeschränkt, sondern teils essentiell bedroht. Nach einer Umfrage von YouGov ist die öffentliche Meinung zu dem Thema gespalten. Von Seiten der Politik hat Kanzlering Merkel klargestellt, dass sie eine solche Einschränkung nicht akzeptieren würde, der Bundestag hat sich auf die schnelle zu einer die Religionsgemeinschaften unterstützenden Resolution hinreisen lassen.
Sehr Aufschlussreich über die Hintergründe der Beschneidung aus medizinisch/rechtlicher Sicht ist vielleicht dieser Artikel aus dem Ärzteblatt aus dem Jahre 2008.
Ich persönlich sehe die Lage ähnlich, wie in diesem Kommentar. Im Zweifelsfall haben die Rechte des Kindes auf körperliche Unversehrtheit und Religionsfreiheit stärker zu zählen als der Anspruch der Eltern, ihre Religionsfreiheit durch einen solchen permanenten Eingriff an ihrem Kind zu definieren.
Andererseits ist Strafbarkeit von Beschneidung natürlich insofern problematisch, dass sie Beschneidungen dadurch keineswegs unterbinden wird. Letztlich wird riskiert, dass Beschneidungen unkontrolliert und mit unzureichenden medizinischen Standards durchgeführt werden.
Was sind Alternativen? Sollte vielleicht der Staat gewähren lassen, dafür Kinder nachträglich die Möglichkeit rechtlicher Schritte erhalten? Sollte grundsätzlich eine Ausnahme gemacht werden? Eine Spezialregel für Juden und Muslime?
Stein des Anstoßes war ein Gerichtsurteil des Landesgerichts Köln, welches im Einzelfall die Beschneidung aus religiösen Motiven als strafbare Körperverletzung anerkannte. Vor allem jüdische Verbände aber auch muslimische Verbände sehen sich durch eine solche Entscheidung in ihrer Religionsausübung nicht nur eingeschränkt, sondern teils essentiell bedroht. Nach einer Umfrage von YouGov ist die öffentliche Meinung zu dem Thema gespalten. Von Seiten der Politik hat Kanzlering Merkel klargestellt, dass sie eine solche Einschränkung nicht akzeptieren würde, der Bundestag hat sich auf die schnelle zu einer die Religionsgemeinschaften unterstützenden Resolution hinreisen lassen.
Sehr Aufschlussreich über die Hintergründe der Beschneidung aus medizinisch/rechtlicher Sicht ist vielleicht dieser Artikel aus dem Ärzteblatt aus dem Jahre 2008.
Ich persönlich sehe die Lage ähnlich, wie in diesem Kommentar. Im Zweifelsfall haben die Rechte des Kindes auf körperliche Unversehrtheit und Religionsfreiheit stärker zu zählen als der Anspruch der Eltern, ihre Religionsfreiheit durch einen solchen permanenten Eingriff an ihrem Kind zu definieren.
Andererseits ist Strafbarkeit von Beschneidung natürlich insofern problematisch, dass sie Beschneidungen dadurch keineswegs unterbinden wird. Letztlich wird riskiert, dass Beschneidungen unkontrolliert und mit unzureichenden medizinischen Standards durchgeführt werden.
Was sind Alternativen? Sollte vielleicht der Staat gewähren lassen, dafür Kinder nachträglich die Möglichkeit rechtlicher Schritte erhalten? Sollte grundsätzlich eine Ausnahme gemacht werden? Eine Spezialregel für Juden und Muslime?
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