Also hier hackts bei mir noch, sry.
Wenn ich einen (geistig "gesund") Menschen auf dessen bitte das er durch eine Kugel im Kopf sterben möchte, es aber nicht selber tun will, weil es z.B. seine Religion direkten Selbstmord verbietet und ich ihm deshalb dies abnehme, währe das nicht die Beihilfe für einen Suizid. (Da steht jetzt Versuch, weis ja nicht obs bei Vollendeten noch anders aussieht) Also so verstehe ich das ganze jetzt mal auf Hochdeutsch, wahrscheinlich überlese ich son juristisches Stolpersteinchen.
Ich denke der Unterschied wann man straffrei bleibt liegt darin, ob man aktiv oder passiv an der Tötung der Person teilnimmt oder nicht...
In deinem Fall bin ich aktiv weil ich den Tötungsakt für die Person vornehme die sterben möchte.
Besorge ich ihm nur die Knarre und er richtet sich selbst habe ich nur passiv beigetragen.
Keine Ahnung ob aktiv und passiv in dem Kontext richtig sind, aber so wäre es für mich logisch.
Bei der Sterbehilfe kann man sich Totargumentieren, warum aktiv oder passiv besser ist.
Für beide Seiten kann man sich tolle Beispiele ausdenken wo ein Eingreifen sinnvoll wäre oder nicht.
In erster Linie wäre passiv wohl besser, falls hier die betroffene Person selbst entscheiden und die Tötung durchführen kann.
In vielen Fällen wie bei Fr Shiavo ist das aber leider nicht möglich und passive Sterbehilfe führt dann wohl zu unnötigen Leiden das man im Sinne aller Beteiligten verkürzen können sollte.
Ich wäre also für ein "Mischform" in welcher ein bekannter im Vorfeld geäusserter Wille (am Besten schriftlich) des Patienten und ein passiver Beitrag zur Sterbehilfe absolut vorzuziehen ist.
Ist kein Wille bekannt und/oder passive Beihilfe nicht möglich, sollte (Im Zweifel evtl erst nach eingehender Fallprüfung durch Dritte) aktive Sterbehilfe ebenfalls straffrei bleiben um unnötiges Leid für den Patienten zu vermeiden.
Ich habe letzte Woche meine Mutter verloren. Sie hatte das "Glück" von selbst nach einigen Stunden zu versterben, nachdem klar wurde das keine Rettung mehr möglich ist. Für uns alle hätte es glaube ich nichts Schlimmeres gegeben, wenn sie jetzt noch lange hätte sinnlos weiterleiden müssen nur weil hier irgendein Paragraph im Wege steht.
Es ist wohl eh stillschweigend verbreitete Praxis in bestimmten Fällen einen aktiven Beitrag zur Sterbehilfe zum Wohle des Patienten durchzuführen.
Man denke an hoffungslose Fälle in denen es darum geht, das diese Menschen noch ein paar Stunden unter grossen Schmerzen leiden müssen, oder die Dosis der Medikamente soweit zu erhöhen, das sie keinen Schmerz mehr erleiden, aber an der Dosis selbst vorzeitig versterben. In nicht wenigen Fällen wird es wohl auf zweiteres hinauslaufen.