Urteil zur Sterbehilfe

das wird auch vorher schon durchgenommen, aber es gibt ja nur die patientenverfügung. darin ist nicht erlaubt jemanden sanft sterben zu lassen....es verläuft im prinzip immer darauf hinaus das der patient "verrottet"
leider ist es nicht lang her als einer meiner onkel einen ähnlichen tot erlitt

das dilemma ist eben das es fast immer auf die angehörigen ankommt. in den wenigsten fällen haben solche patienten noch die geistige klarheit oder überhaupt wirkliche lebenszeichen um solche eine entscheidung zu treffen und selbst wenn sie sie vorher treffen....wann ist der richtige moment dafür wenn der patient sie nicht mehr äußern kann?
 
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Spielen wir "was wäre wenn" - nämlich, wenn sich bei der Obduktion ergeben hätte, dass Sie mit gewissen medizinischen Mitteln (oder Zeit) doch wieder erwacht wäre? Wir reden dann ja nicht von den 15 Jahren warten, sondern davon, nach absehbarer Zeit die Leute zu töten.

Blabla, du bist auch so einer, der jeden zwanghaft am Leben erhalten will, selbst wenn da nur noch ein Skelett liegen würde. :z

Jedem auch nur halbwegs vernünftig denkenden Menschen müsste klar sein, dass passive Sterbehilfe oder gar keine, mit teilweise extremen Qualen verbunden ist und ein direktes Einschläfern humaner ist. Außerdem ist es doch wie Tala schon sagte, erst nach Einwilligung des Patienten.
Emotionen bitte mal weglassen und rein logisch denken.
 
Blabla, du bist auch so einer, der jeden zwanghaft am Leben erhalten will, selbst wenn da nur noch ein Skelett liegen würde. :z

Jedem auch nur halbwegs vernünftig denkenden Menschen müsste klar sein, dass passive Sterbehilfe oder gar keine, mit teilweise extremen Qualen verbunden ist und ein direktes Einschläfern humaner ist. Außerdem ist es doch wie Tala schon sagte, erst nach Einwilligung des Patienten.
Emotionen bitte mal weglassen und rein logisch denken.

gerade die emotionen ermöglichen ja ein anderes humaneres betrachtungsbild als es das gesetz oft in solchen fällen hat.
 
Du beförderst dich nicht selbst isn Jenseits. Denn das ist mit illegalen Mitteln heute schon möglich und praktisch straffrei (oder wurde schonmal jemand für Selbstmord verhaftet? ;) ) Mir geht es darum, das dritte mit der Schuld belastet werden. Somit verschreibt der Arzt nicht, sondern er spritzt. Und wenn er das nicht tut, wer soll das dann machen? Alternativ kann man natürlich auch Studienplätze zum Henker (Bachelor of Death?) anbieten.

Ich denke das kann man den entsprechenden Menschen selber entscheiden lassen, ob er sich diese "Schuld" aufbürden will oder nicht. Zur aktiven Sterbehilfe wird dann ja auch keiner gezwungen, die leidenen Menschen kommen. Ebenso wie man den Menschen die Entscheidung lassen sollte, ob sie nun sterben wollen oder nicht und ob sie dabei Beistand brauchen oder nicht. In Ländern wo Sterbehilfe erlaubt ist, gibt es u.a. im Krankenhäusern richtige Einrichtungen die man extra für diese Art des Sterbens aufsuchen kann und man entsprechend bis zum Ende betreut wird.

Und nochmal was anderes, vielleicht kann mir das ein Pargraphenversteher erläutern.

Quelle Wiki:
Der Suizidversuch ist in Deutschland als Ausdruck des Selbstbestimmungsrechts straffrei, ebenso die Teilnahme (Beihilfe und Anstiftung). Die Verleitung eines Schuldunfähigen oder die „Anstiftung“ mittels einer Täuschung kann jedoch Tötung (des Suizidenten) in mittelbarer Täterschaft (§ 25 Abs. 1 Alt. 2 StGB) sein

Wenn das so stimmt wie es da steht, erlaubt das nicht eigentlich expliziet Sterbehilfe?
 
Blabla, du bist auch so einer, der jeden zwanghaft am Leben erhalten will, selbst wenn da nur noch ein Skelett liegen würde. :z

Jedem auch nur halbwegs vernünftig denkenden Menschen müsste klar sein, dass passive Sterbehilfe oder gar keine, mit teilweise extremen Qualen verbunden ist und ein direktes Einschläfern humaner ist. Außerdem ist es doch wie Tala schon sagte, erst nach Einwilligung des Patienten.
Emotionen bitte mal weglassen und rein logisch denken.

Sag mal kannst du lesen? Ich bin absolut für die passive Sterbehilfe. Warum ich gegen die aktive bin, habe ich glaube ich erklärt. Ich bin auch gegen die Todesstrafe - einfach weil ich keinem Menschen das Recht zugestehe das eines anderen zu beenden, ob es sein Wunsch ist oder nicht! Und, nein, du hast einen Fall rausgesucht der daran nichts verbessert hätte. Du sprachst indirekt davon, dass dritte dies entscheiden. Mein Vorschlag (Tala hat ihn nur aufgegriffen) war folgender:
Hörensagen... Wenn ich mich da irgendwie mit arrangieren sollte, dann, wenn jemand vorher schriftlich in vollem Besitz seiner geistigen Kräfte zustimmt. Mindestens aber soetwas wie einen Organspendeausweis (mit der Option) bei sich trägt.

Und auch das würde ich nicht unterstützen, mit viel Mühe allerdings respektieren.

Der Suizidversuch ist in Deutschland als Ausdruck des Selbstbestimmungsrechts straffrei, ebenso die Teilnahme (Beihilfe und Anstiftung). Die Verleitung eines Schuldunfähigen oder die „Anstiftung“ mittels einer Täuschung kann jedoch Tötung (des Suizidenten) in mittelbarer Täterschaft (§ 25 Abs. 1 Alt. 2 StGB) sein
Ich bin kein Paragraphenreiter... aber kann man nicht jeden "Schuldunfähig" sprechen, der seinen Lebenswillen verloren hat? Denn, in dem Moment wo sagen wir mal ein Alzheimer Patient getötet wird, ist er kaum im Vollbesitz seiner geistigen Kraft. Womit wieder die Tötung als Straftat ins Spiel kommt.
 
mord und tötung sind aber zwei paar schuhe in dem fall.
wenn jemand im KH liegt und definitiv sterben wird zb mit den beschriebenen krankheitsbild von oben, oder ein komapatient der bereits hirntot ist, mit herz- und lungenfehler die bei einem unwahrscheinlichen aufwachen höchstwahrscheinlich kollabieren würden da nur noch geräte den patienten am leben erhalten. dann würde ich einem verwandten oder der ehefrau schon zugestehen entscheiden zu können ob man ihn mit einer spritze tötet! und ich spreche in dem fall bewusst von tötung. denn das abstellen der maschinen ist für mich in solchen fällen inhumanes sterben lassen
ich sehe das wie talla mit abgesegneter medizinischer untersuchung!
wenn die mediziner keine möglichkeit mehr sehen entscheidet:
1. der patient wie vorher irgendwo festgelegt
2. die patientenverfügung
3. wenn keine verfügung vorhanden, ein nächststehender verwandter
4. die ärzte

ich halte die tötung mit einer leidensfreien methode für sehr viel besser als die geräte abzustellen....ist für mich einfach sowas wie folter mit todesfolge
 
@ Neo

Und passive Sterbehilfe ist alles andere als human, darum geht es letztendlich. Warum darf ein Mensch nicht das Leben eines anderen beenden? In welcher rosaroten Welt lebst du denn?
Todestrafe ist ein ganz anders Thema und gehört hier nicht dazu.
 
Der Suizidversuch ist in Deutschland als Ausdruck des Selbstbestimmungsrechts straffrei, ebenso die Teilnahme (Beihilfe und Anstiftung). Die Verleitung eines Schuldunfähigen oder die „Anstiftung“ mittels einer Täuschung kann jedoch Tötung (des Suizidenten) in mittelbarer Täterschaft (§ 25 Abs. 1 Alt. 2 StGB) sein

Ich versuch's mal verständlich zu "übersetzen":
Suizid(-versuch) an sich ist für den Suizidanten straffrei.
Beihilfe nach § 27 StGB oder Anstiftung nach § 26 StGB kann man nur zu vorsätzlichen rechtswidrigen Taten leisten, worunter der Suizid nicht fällt.

Verleite ich jedoch einen "geistigen Tiefflieger" z.B. durch Überreden dazu sich umzubringen, werde ich bestraft als wenn ich ihn selber getötet hätte.
Ebenso wenn ich, z.B. als Arzt, einem "geistig Gesunden" absichtlich eine falsche tödliche Diagnose stelle und dieser aufgrund der Diagnose Suizid begeht.
Zu beachten ist auch noch die Garantenpflicht, wonach bestimmte Menschen eine besondere Verpflichtung haben von bestimmten anderen Menschen Schaden abzuwenden. Wenn sie "versagen" werden sie ebenfalls bestraft als wenn sie die Tat selber begangen hätten (siehe hierzu auch § 13 StGB Begehen durch Unterlassen).
 
Ich versuch's mal verständlich zu "übersetzen":
Suizid(-versuch) an sich ist für den Suizidanten straffrei.
Beihilfe nach § 27 StGB oder Anstiftung nach § 26 StGB kann man nur zu vorsätzlichen rechtswidrigen Taten leisten, worunter der Suizid nicht fällt.

Also hier hackts bei mir noch, sry. :D

Wenn ich einen (geistig "gesund") Menschen auf dessen bitte das er durch eine Kugel im Kopf sterben möchte, es aber nicht selber tun will, weil es z.B. seine Religion direkten Selbstmord verbietet und ich ihm deshalb dies abnehme, währe das nicht die Beihilfe für einen Suizid. (Da steht jetzt Versuch, weis ja nicht obs bei Vollendeten noch anders aussieht) Also so verstehe ich das ganze jetzt mal auf Hochdeutsch, wahrscheinlich überlese ich son juristisches Stolpersteinchen.
 
in solchen fällen redet man wohl eher von mord, du hast wohl kaum das recht ihn zu erschießen. ich glaube man sollte das sterberecht auch nicht zu weit ausweiten sondern sich auf absolut medizinische pflegefälle begrenzen. denn sonst ist eben das missbrauchspotenzial zu hoch
in so einem fall ist der suizidwunsch ja auch auf etwas zurückzuführen, also ein wahrscheinlich behandelbares problem.

zur garantenpflicht hab ich noch ne frage. wie halte ich diesen schaden fern bzw. gibt es beispiele wo jemand deshalb zur rechenschaft gezogen und verurteilt wird?
ich hatte zb folgendes kopfkino. meine frau will bergsteigen ich sage ihr das ist zu gefährlich du könntest dabei umkommen....sie geht trotzdem und stirbt bei einem sturz...bin ich dann meiner garantenpflicht nicht nachgekommen? ich denke nein da es ja ein unfall war....aber wie genau wird denn das sonst ausgelegt bzw. defniert. in welchen fällen fässt also diese pflicht?
 
MacBeth
ich hatte zb folgendes kopfkino. meine frau will bergsteigen ich sage ihr das ist zu gefährlich du könntest dabei umkommen....sie geht trotzdem und stirbt bei einem sturz...bin ich dann meiner garantenpflicht nicht nachgekommen? ich denke nein da es ja ein unfall war....aber wie genau wird denn das sonst ausgelegt bzw. defniert. in welchen fällen fässt also diese pflicht?

Wenn du jemand in ein Auto steigen lässt, von dem du weist, das es in einem so schlechten zustand ist, das eine Gefahrlose Fahrt nicht möglich ist!
 
Wenn du jemand in ein Auto steigen lässt, von dem du weist, das es in einem so schlechten zustand ist, das eine Gefahrlose Fahrt nicht möglich ist!

das ist auslegungssache. reicht in dem fall die frage: "bist du dir sicher das du fahren willst, ich halte das für eine schlechte idee in deinem zustand"
nun steigt die person dennoch ein und fährt los....was soll ich machen, gewalt anwenden nur um die person vor sich selbst zu schützen. hab ich überhaupt das recht gewalt anzuwenden um jemanden vor sich selbst zu schützen? denn in dem fall wo ich die person festhalten müsste wende ich ja gewalt an.

oder kann ich danach einfach sagen. auf mich schien er/sie stabil und hat das auch bestätigt....solche fälle sind eher ne grauzone. ich hätte gerne etwas mehr ^^
 
in solchen fällen redet man wohl eher von mord, du hast wohl kaum das recht ihn zu erschießen. ich glaube man sollte das sterberecht auch nicht zu weit ausweiten sondern sich auf absolut medizinische pflegefälle begrenzen. denn sonst ist eben das missbrauchspotenzial zu hoch
in so einem fall ist der suizidwunsch ja auch auf etwas zurückzuführen, also ein wahrscheinlich behandelbares problem.

Ist doch Wumpe aus was für einen Grund sich dieser Mensch das leben nehmen will. Das entscheidene ist doch, dieser Mensch nicht mehr leben will. Es hat auch niemand das Recht, einen Menschen diese Entscheidung zu nehmen. Es wäre Sterbehilfe, kein Mord.

Das war übriegends nur als ganz banales Beispiel gesehen, nur auf diesen Pargraphen bezogen. Missbrauch könnte man vorbeugen, in dem Suizid bzw. eher Beihilfe hier zu sprich Sterbehilfe nur in den von mir schon erwähnten Einrichtungen geschieht, durch oder in beisein eines dort zuständigen. Sollte der Grund der Tötungsabsicht nicht auf einen Krankheit, die zwangsläufig tödlich endet oder nur noch künstlich am Leben erhalten wird, sollte vor der Genehmigung der Sterbehilfe eine zwangsmässige Behandlung angeordnet werden, nachdem sich der Patient nochmals entscheiden muss. Das wird auch irgendwo, so in der Art gehandhabt, erinnere mich leider nicht mehr genau dran.
 
MacBeth
ich hatte zb folgendes kopfkino. meine frau will bergsteigen ich sage ihr das ist zu gefährlich du könntest dabei umkommen....sie geht trotzdem und stirbt bei einem sturz...bin ich dann meiner garantenpflicht nicht nachgekommen?

Anderes beispiel:
wenn du deine frau gehen lässt und du weist das die Bergsteigerausrüstung
in einem so desolaten zustand ist, das eine erfolgreiche Bergbesteigung nicht möglich ist!

das ist auslegungssache. reicht in dem fall die frage: "bist du dir sicher das du fahren willst, ich halte das für eine schlechte idee in deinem zustand"
nun steigt die person dennoch ein und fährt los....was soll ich machen, gewalt anwenden nur um die person vor sich selbst zu schützen. hab ich überhaupt das recht gewalt anzuwenden um jemanden vor sich selbst zu schützen?

Ich meinte das Auto, wenn das in einem nicht Fahrtauglichen bereich ist....
dann kannst du die Polizei anrufen... deiner Pflicht bist du nachgekommen...
nur ob das Freundschaftlich ein erfolg ist...???!!!
 
Ist doch Wumpe aus was für einen Grund sich dieser Mensch das leben nehmen will. Das entscheidene ist doch, dieser Mensch nicht mehr leben will. Es hat auch niemand das Recht, einen Menschen diese Entscheidung zu nehmen. Es wäre Sterbehilfe, kein Mord.

Das war übriegends nur als ganz banales Beispiel gesehen, nur auf diesen Pargraphen bezogen. Missbrauch könnte man vorbeugen, in dem Suizid bzw. eher Beihilfe hier zu sprich Sterbehilfe nur in den von mir schon erwähnten Einrichtungen geschieht, durch oder in beisein eines dort zuständigen. Sollte der Grund der Tötungsabsicht nicht auf einen Krankheit, die zwangsläufig tödlich endet oder nur noch künstlich am Leben erhalten wird, sollte vor der Genehmigung der Sterbehilfe eine zwangsmässige Behandlung angeordnet werden, nachdem sich der Patient nochmals entscheiden muss. Das wird auch irgendwo, so in der Art gehandhabt, erinnere mich leider nicht mehr genau dran.

wenn jemand ohne krankheit wirklich sterben will und auch die gründe keine rolle mehr für ihn spielen dann muss er das schon selbst erledigigen ich sehe keine sterbehilfe wenn ich einen freund erschieße der eigentlich gesund ist, aber den wunsch hat zu sterben. dann kann er auch selbst abdrücken wenn er unbedingt will. die religion wäre doch dann nur ein nützliches scheinheiliges mittel der eigenen angst. und wenns so ist, ist die angst ein zeichen für zweifel. zweifel und angst würden den wunsch das leben doch lieber vorzuziehen begründen. nur weil du oder jemand anderes dann in seinem angeblichen sinne handeln würde tut er das noch lange nicht. so könnte man dann auch fast jeden mord begründen...."ja der wollte ja sterben" allein der wunsch kann und darf nicht grund genug sein für einen anderen diesen menschen zu töten.

raw deine argumentation mit dem auto ist mir immer noch zu flach für dieses thema. glaube kaum das dies so zutreffen kann oder könnte. auch nicht wenn ich wohlwissend jemanden mit schlechtem equipment losschicke, ein bisschen selbstverantwortung darf man jedem zutrauen. mir ist solch ein fall einfach nicht bekannt das dieser nachträglich für vernachlässigte garantenpflicht zur rechenschaft gezogen wurde, gerade weil die beweislage in solchen fällen für eine glaubwürdige belastung des einzelnen reichlich dünn wäre
 
MacBeth
wenn jemand ohne krankheit wirklich sterben will und auch die gründe keine rolle mehr für ihn spielen dann muss er das schon selbst erledigigen ich sehe keine sterbehilfe wenn ich einen freund erschieße der eigentlich gesund ist, aber den wunsch hat zu sterben. dann kann er auch selbst abdrücken wenn er unbedingt will. die religion wäre doch dann nur ein nützliches scheinheiliges mittel der eigenen angst

Wenn jemand wirklich Sterben will...wird er auch keinen anderen da rein ziehen!
Wenn derjenige so fest an seine Religion glaubt, wird er es auch nicht tun....
wenn er deswegen andere damit reinzieht, ist das purer Egoismus oder einfach der
Ruf nach aufmerksamkeit! Man sollte überlegen was man jemanden damit antut,
wenn man jemanden da mit reinzieht! Aber diejenigen die wirklich Suizid begehen wollen,
werden es eh tun...für sich alleine!!! Aber davon abgesehen, diejenigen die sich wirklich Umbringen wollen, die wollen einfach gehen...ich glaube nicht das die sich da noch groß
um irgendwelche regeln oder Religionen kümmern!!!
 
Natürlich handelt es sich auch dann um eine Form der Sterbehilfe, ob du das nun moralisch für vertretbar hälst oder es nicht tun würdest, spielt nichts zu Sache. Inwiefern Religion bzw. Glaube in diesen Zusammenhang ausschließlich ein Scheinmittel wäre ist mir schleierhaft, es gibt nicht wenige Menschen die daran glauben das durch die Tötung durch die eigene Hand man nicht in den "Himmel" kommt. Sich selbst nicht töten zu können, hat auch nicht zwangsläufig mit Angst vor dem Tod zu tun, sondern lediglich vor eben dieser Selbsttötung. Es gibt auch Fälle, in dem Todkranke Menschen eben diesen Beistand beim Sterben haben wollen, obwohl sie es selbst tun könnten. Z.B. aus dem genannten Grund.

Achja, wie man fast jeden Mord damit begründen und begehen will, würde ich gerne auf Basis des von mir beschriebenen Vorgangs genauer erläutert haben.

Edit: Inwiefern das mit Egoismus zu tun hat, würde ich auch gerne mal begründet haben. Der Sterbehilfe leistende wird in der Regel dazu nicht gezwungen, sondern tut dies freiwillig. Ob ihr das nun glaubt oder nicht, ändet nichts an den Fakten.
 
raw deine argumentation mit dem auto ist mir immer noch zu flach für dieses thema. glaube kaum das dies so zutreffen kann oder könnte. auch nicht wenn ich wohlwissend jemanden mit schlechtem equipment losschicke, ein bisschen selbstverantwortung darf man jedem zutrauen. mir ist solch ein fall einfach nicht bekannt das dieser nachträglich für vernachlässigte garantenpflicht zur rechenschaft gezogen wurde, gerade weil die beweislage in solchen fällen für eine glaubwürdige belastung des einzelnen reichlich dünn wäre


Ok...vergessen wir das Auto!
Stell dir vor, ich schreib dir ne SMS:
Ich lieg hier in der Wanne und schneid mir gleich die Pulsadern auf und lege dann auf....

Wenn du dann nicht eingreifst oder dich um Hilfe bemühst dann bist du deiner pflicht nicht nachgekommen! Die letzte SMS kann man zurückverfolgen und somit wärst du in der pflicht und die beweise das ich um Hilfe gerufen habe gibt es auch!

;)
 
SonGohan
Edit: Inwiefern das mit Egoismus zu tun hat, würde ich auch gerne mal begründet haben. Der Sterbehilfe leistende wird in der Regel dazu nicht gezwungen, sondern tut dies freiwillig. Ob ihr das nun glaubt oder nicht, ändet nichts an den Fakten.

Ich rede davon wenn ich Suizid begehen will, es aber nicht kann!
Wenn ich in dem Fall jemanden sage, erschiess mich, erhäng mich etc..etc...
er soll mich halt Umbringen weil ich es nicht kann...
Damit bewirke ich etwas, was nur für mich von relevanz ist...somit ist es Egoismus!
Wie derjenige sich danach fühlt oder in wie weit er damit klar kommt mich umgebracht zu haben...interessiert mich in dem fall doch nicht! Er kann sagen klar, ich bring dich um, um dir zu Helfen...nur was ist wenn derjenige sich danach nicht mehr fangen kann, weil er einen umgebracht hat! Wenn ich mir über denjenigen keine Gedanken mache und es mir egal ist was aus dem wird, hauptsache ich bin Tod...das ist Egoismus!



Nachtrag: Sterbehilfe und Suizid ist `n Unterschied!
 
Natürlich handelt es sich auch dann um eine Form der Sterbehilfe, ob du das nun moralisch für vertretbar hälst oder es nicht tun würdest, spielt nichts zu Sache. Inwiefern Religion bzw. Glaube in diesen Zusammenhang ausschließlich ein Scheinmittel wäre ist mir schleierhaft, es gibt nicht wenige Menschen die daran glauben das durch die Tötung durch die eigene Hand man nicht in den "Himmel" kommt. Sich selbst nicht töten zu können, hat auch nicht zwangsläufig mit Angst vor dem Tod zu tun, sondern lediglich vor eben dieser Selbsttötung. Es gibt auch Fälle, in dem Todkranke Menschen eben diesen Beistand beim Sterben haben wollen, obwohl sie es selbst tun könnten. Z.B. aus dem genannten Grund.

Achja, wie man fast jeden Mord damit begründen und begehen will, würde ich gerne auf Basis des von mir beschriebenen Vorgangs genauer erläutert haben.

Edit: Inwiefern das mit Egoismus zu tun hat, würde ich auch gerne mal begründet haben. Der Sterbehilfe leistende wird in der Regel dazu nicht gezwungen, sondern tut dies freiwillig. Ob ihr das nun glaubt oder nicht, ändet nichts an den Fakten.

die fakten welchen landes denn? zeig mir auch nur einen beweis aus deutschland wo solch eine "sterbehilfe" (kugel in den kopf) vor gericht als nichtmord durchkam.
und die religion ist nur ein mittel zum zweck in diesem fall, sonst würde man ja so nicht argumentieren. man erkennt die grauzone und greift danach wie überall anders auch. würde jetzt irgendwo stehen "auch der wunsch zu sterben lässt dich zur hölle fahren" oder "auch der eingewilligte tod von dir durch einen zweiten ist ein selbstmord" wäre diese grauzone gedeckt und man könnte sich nicht mehr darauf stützen, ganz einfach

die grauzone wäre auch eben bei einem mord durch schuss in den kopf und dann zu sagen das es ja sein wunsch war und ich diesem nur nachgekommen bin. egal wie glaubwürdig die aussage auch ist. wenn es dazu eine gesetzliche regelung hier gäbe würde man diese auch ausnutzen.... und aufgrund deiner beschreibung, damit auch durchkommen
dann kann man auch behaupten die frau wollte von mir mit der axt getötet werden. ich hab das sogar schriflich von ihr bekommen.... :top

Ok...vergessen wir das Auto!
Stell dir vor, ich schreib dir ne SMS:
Ich lieg hier in der Wanne und schneid mir gleich die Pulsadern auf und lege dann auf....

Wenn du dann nicht eingreifst oder dich um Hilfe bemühst dann bist du deiner pflicht nicht nachgekommen! Die letzte SMS kann man zurückverfolgen und somit wärst du in der pflicht und die beweise das ich um Hilfe gerufen habe gibt es auch!

;)

zweifel ich absolut an, kenne genug fälle wo der selbstmord angekündigt wurde und keiner zur rechenschaft gezogen wurde! ist eben manchmal schwer zu glauben sowas. allein die diskussion bringt uns so nicht weiter. ich möchte schon stichhaltige links dann ^^

€:
gerade weil es dafür keine richtige regelung gibt
Wer wann für den Schutz eines Rechtsgutes besonders verantwortlich ist, wurde im Strafrecht nicht gesetzlich geregelt, sondern durch die Rechtsprechung und Wissenschaft entwickelt.
wird es schwer sein dafür einen zur rechenschaft zu ziehen
http://notfallmedizin.de/download/gesetze.pdf
hab mir grad die pdf halb durchgelesen, aber auch da gibt es keine richtige beschreibung wann ich wie oder wo in diese pflicht falle...ist also situations- und auslegungssache. ein urteil oder beispiel hab ich noch nicht gefunden
zumal der selbstschutz ja darüber steht
und je mehr ich grad darüber lese desto schwammiger kommt mir dieser schmu vor ^^
 
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