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das wird auch vorher schon durchgenommen, aber es gibt ja nur die patientenverfügung. darin ist nicht erlaubt jemanden sanft sterben zu lassen....es verläuft im prinzip immer darauf hinaus das der patient "verrottet"
leider ist es nicht lang her als einer meiner onkel einen ähnlichen tot erlitt
das dilemma ist eben das es fast immer auf die angehörigen ankommt. in den wenigsten fällen haben solche patienten noch die geistige klarheit oder überhaupt wirkliche lebenszeichen um solche eine entscheidung zu treffen und selbst wenn sie sie vorher treffen....wann ist der richtige moment dafür wenn der patient sie nicht mehr äußern kann?
leider ist es nicht lang her als einer meiner onkel einen ähnlichen tot erlitt
das dilemma ist eben das es fast immer auf die angehörigen ankommt. in den wenigsten fällen haben solche patienten noch die geistige klarheit oder überhaupt wirkliche lebenszeichen um solche eine entscheidung zu treffen und selbst wenn sie sie vorher treffen....wann ist der richtige moment dafür wenn der patient sie nicht mehr äußern kann?
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