Welche Lohnsteuerklasse nach Hochzeit (AN + Selbständig)?

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Tag,

vielleicht hat ja der ein oder andere Ahnung von der Materie.

Er = Angestellter
Sie = Selbstständig

Er verdient netto 300€ mehr.

So ein komischer Steuerrechner besagt, dass beide die Steuerklasse 4 nehmen sollen. Aber wie verhält sich das wenn einer Selbständig ist? Sind dort die Abgaben anderes zu bewerten?
 
Ja, beide 4..
Es sei denn sie verdient unter 7400€ im Jahr (wovon ich mal nicht ausgehe)

Edith sagt: Ansonsten halt 3/5 aber das bringt nichts, da die gehälter zu "nah" sind
 
Gratz zur Hochzeit Crash.
Aber 4-4 ist echt am besten :D
Jan hat wie immer Recht ;)
 
Nein da ist Sie schon drüber.

Also bleibt im Prinzip alles beim alten. Und es ist definitiv so, dass da keine Unterschiede bei "normalen" Arbeitnehmern und Selbstständigen keine Unterschiede gemacht werden?

Ansonsten halt 3/5 aber das bringt nichts, da die gehälter zu "nah" sind

Ja und wenn dem so ist, hat der mit der 3 mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit Steuern nachzuzahlen oder?

Gratz zur Hochzeit Crash.

Und ich dachte ich hab mich so ausgedrückt, dass es nicht sofort auffällt^^ Ist aber erst nächstes Jahr im Mai :wub
 
Last edited:
Die Steuervorteile machen sich bei der Steuererklärung bemerkbar. ;)
 
Nein da ist Sie schon drüber.

Also bleibt im Prinzip alles beim alten. Und es ist definitiv so, dass da keine Unterschiede bei "normalen" Arbeitnehmern und Selbstständigen keine Unterschiede gemacht werden?



Ja und wenn dem so ist, hat der mit der 3 mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit Steuern nachzuzahlen oder?

Definitiv? Wenn du was definitives haben willst, dann frag deinen Steuerberater :-)
Dazu sag ich nur: Kein Steuerberater ist meißt teurer als ein Steuerberater

Es kommen ja noch mehr Sachen dazu..
Du zahlst als Unternehmer keine Lohnsteuer sondern Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und Einkommenssteuer
 
Nicht genau ... mein Frau macht meine Steuererklärung. Ungenau kannst du dir das so vorstellen:

Es liegt ein Einkommen vor, das versteuert werden muss. Dabei kommen Tabellen zur Anwendung. Bei Eheleuten wird die Steuer nach der Splittingtabelle ermittelt. Bei Singles nach anderer Tabelle.
 
Ja und wenn dem so ist, hat der mit der 3 mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit Steuern nachzuzahlen oder?

Übersehen... ja, das ist der Sinn bei 3/5. Höhere Liquidität im Jahr

Kleiner Nachtrag noch: Es gibt gesetzlich noch keine Definition ob bei Selbständigkeit eines Ehegatten 4/4 erlaubt ist! Da sagt leider jeder etwas anderes... 3/5 ist allerdings Pflicht, sobald nur eine Person Selbständig ist & die andere Arbeitslos.
 
Kleiner Nachtrag noch: Es gibt gesetzlich noch keine Definition ob bei Selbständigkeit eines Ehegatten 4/4 erlaubt ist! Da sagt leider jeder etwas anderes... 3/5 ist allerdings Pflicht, sobald nur eine Person Selbständig ist & die andere Arbeitslos.

Aber genau so eine Definition muss es doch geben. Ich meine, es ist doch nicht erst seit gestern so, dass es Eheleute gibt, wo einer Selbstständig ist und der andere nicht?!

Dennoch, vielen dank :)
 
Naja, es steht dort auch nicht das es verboten ist! Es steht im Gesetz keine Einschränkung... Nur die, dass, wenn einer Arbeitslos ist 3/5 pflicht ist (wobei das dann ja eh sinn macht)
 


als Selbstständiger zahlst eigentlich keine Lohnsteuer Oo

und EStG 38b und 39 sagen meiner Meinung nach, dass man KEINE Wahlmöglichkeit hat, sondertn zwinegend Steuerklasse 3 genommen werden muss.

Grund ist, dass man als Selbstständiger keinen Arbeitslohn (!) bezieht, dieser aber zwinegend Vorraussetzung ist um die Auswahl der LSt.-Klasse haben zu können.


wobei die Wahl der steuerklasse, Splittingtabelle etc sowieso heutzutage kaum noch was bringt. Wenn beide ungefähr(!) gleich verdienen (d.h. nicht DEUTLICH auseinander), dann hat man eigentlich nur nen Zinnsvorteil. Man ollte sich die Frage stellen: Will ich mehr netto im Jahr haben und dann Nachzahlen, oder will ich ihm Jahr merh zahlen, dfür am Ende des Jahres vom FA was zurück zu bekommen ?
Also mal an alle: "bringen" tut das alles nicht. Man spart KEINE Steuern wenn man ne andere Steuerklasse wählt !


wobei es lustig werden könnte, da man bei Zusammenveranlagung den Nachteil haben könnte nachzahlen zu müssen. Der selbstständige Partner wird ja "nur" zur Einkommensteuer veranlagt. Jetzt wird aber laut Finanzamt geguckt wieviel der selbststäündihge Partner mit Steuerklasse 3 an Lohnsteuer zu zahlen HÄTTE. - das ist dann meist weniger als er an Vorrauszahlungen für doe Veranlagung geleistet hat und auch weniger als der zweite Partner geleistet hat --> Bäm, Nachzahlung.



hm... anyway, meiner Meinungnach und nach 38b, 39 habt ihr gar keine Wahl :D

3.

in die Steuerklasse III gehören Arbeitnehmer,
a)

die verheiratet sind, wenn beide Ehegatten unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben und
aa)

der Ehegatte des Arbeitnehmers keinen Arbeitslohn bezieht oder[...]

 
Last edited:
mope, ich schrieb oben: Du zahlst als Unternehmer keine Lohnsteuer sondern Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und Einkommenssteuer

Und das man den selben Steuersatz zahlt sobald man verheiratet ist (egal ob 3,4 oder 5) übers Jahr gerechnet ist auch klar. Die Entscheidung die man trifft ist, ob man netto mehr im jahr haben möchte oder halt entsprechend nachzahlen.. auch das steht scho oben ;-)

Und Jein zu dem Zitat... es ist Auslegungssache, es steht auch überall was anderes ^^ Und auch die Steuerberater werden dir alle was anderes sagen. Es gibt kein ja/nein statement - denn, er bezieht hier keinen Arbeitslohn aber doch eben ein Gehalt/Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Anders ist es (wie gesagt) wenn 1 Person Arbeitslos ist..

4.

in die Steuerklasse IV gehören Arbeitnehmer, die verheiratet sind, wenn beide Ehegatten unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind [...]


Einkommenssteuerpflichtig sind beide!
 
Last edited:


da steht nur was von Liquidität. Und ich lgaube die wenigsten können daraus lesen, ob man zuerst mehr zahlt und dann was bekommt oder umgekehrt ;)


und joap, den Teil hats irgendwie beim kopieren verhackt (Was aber nichts ändert, es geht nicht NUR darum ob beide ESt-Pflichtig sind, da steht auhc was von "Arbeitnehmer" ^^


aber anyway, um Verwirrungen zu vermeiden (den ich finde den Thread jetzt doch recht verwirrend :d) hier mal der Gesetzestext für alle:

Einkommensteuergesetz (EStG)
§ 38b Lohnsteuerklassen
Einkommensteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4210; 2003 I S. 179), zuletzt geändert durch Artikel 2g des Gesetzes vom 24. September 2008 (BGBl. I S. 1856 (mit zukünftiger Wirkung))

1Für die Durchführung des Lohnsteuerabzugs werden unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer in Steuerklassen eingereiht.
2Dabei gilt Folgendes:


1.


In die Steuerklasse I gehören Arbeitnehmer, die


a)


ledig sind,

b)


verheiratet, verwitwet oder geschieden sind und bei denen die Voraussetzungen für die Steuerklasse III oder IV nicht erfüllt sind;



2.


in die Steuerklasse II gehören die unter Nummer 1 bezeichneten Arbeitnehmer, wenn bei ihnen der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b) zu berücksichtigen ist;

3.


in die Steuerklasse III gehören Arbeitnehmer,


a)


die verheiratet sind, wenn beide Ehegatten unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben und


aa)


der Ehegatte des Arbeitnehmers keinen Arbeitslohn bezieht oder

bb)


der Ehegatte des Arbeitnehmers auf Antrag beider Ehegatten in die Steuerklasse V eingereiht wird,



b)


die verwitwet sind, wenn sie und ihr verstorbener Ehegatte im Zeitpunkt seines Todes unbeschränkt einkommensteuerpflichtig waren und in diesem Zeitpunkt nicht dauernd getrennt gelebt haben, für das Kalenderjahr, das dem Kalenderjahr folgt, in dem der Ehegatte verstorben ist,

c)


deren Ehe aufgelöst worden ist, wenn


aa)


im Kalenderjahr der Auflösung der Ehe beide Ehegatten unbeschränkt einkommensteuerpflichtig waren und nicht dauernd getrennt gelebt haben und

bb)


der andere Ehegatte wieder geheiratet hat, von seinem neuen Ehegatten nicht dauernd getrennt lebt und er und sein neuer Ehegatte unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind,


für das Kalenderjahr, in dem die Ehe aufgelöst worden ist;



4.


in die Steuerklasse IV gehören Arbeitnehmer, die verheiratet sind, wenn beide Ehegatten unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben und der Ehegatte des Arbeitnehmers ebenfalls Arbeitslohn bezieht;

5.


in die Steuerklasse V gehören die unter Nummer 4 bezeichneten Arbeitnehmer, wenn der Ehegatte des Arbeitnehmers auf Antrag beider Ehegatten in die Steuerklasse III eingereiht wird;

6.


die Steuerklasse VI gilt bei Arbeitnehmern, die nebeneinander von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn beziehen, für die Einbehaltung der Lohnsteuer vom Arbeitslohn aus dem zweiten und weiteren Dienstverhältnis.


3Als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig im Sinne der Nummern 3 und 4 gelten nur Personen, die die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 oder 2 oder des § 1a erfüllen.

Und meiner Meinung nach bedeutet das, dass der Arbeitnehmer-Partner Steuerklasse 3 nehmen "muss". Der Selbstständige wäre dann "quasi" 5. 4/4 bezieht sich auf "Arbeitnehmer" und "Arbeitslohn". Ein Selbstständiger ist kein Arbeitnehmer und bezieht auch keinen Arbeitslohn. D.h. nach antrag bleibt NUR 3/5 für: Arbeitnehmer/Selbstständiger. Da is nix mit Auslegungssache. Entweder man wird zusammen veranlagt und meldet nach der Mitteilung der Heirat 3/5 an, doer eben nicht. 4/4 (Was ja automatisch erstmal angenommen wird) ist FALSCH.


edit: und nach kurzer Rückfrage hab ich herausgefunden warum doch 4/4 toleriert wird: weil der Staat mit 4/4 früher sein Geld bekommt und es niemaneden verboten ist früher seine EKst. zu zahlen. Auserdem ist es um EINIGES liechter zu rechnen. Richtig ist es dennoch nicht.
 
Last edited:
Ich sach doch, da is ne Lücke... es gibt kein definitives Urteil. Rein nach dem Auszug isses 3/5, aber es wird immer von einkommenssteuer besprochen (und genau das is die Lücke). Denn die zahlen auch Selbständige. Und die macht sich dann der Staat damit anscheinend selbst zunutze...
 


nö, da is keine Lücke. Das ist eindeutig. Du hängst dich an der Einkommensteuer auf (da steht überall Einkommensteuerüflicht, nicht ESt. Uuuund: Selbstständige zahlen "auch" Est ? Mir war nicht bewusst dass Arbeitnehmer ebenso ESt. zahlen auf ihren Arbeitslohn :D Die Lohnsteuer ist zwar streng genommen ein Unterpunkt der ESt, aber wird dennoch seperat geführt, von daher passt das "auch" nicht so ganz.... sorry, aber ich MUSS klugscheissen, ihr kennt mich :D)

Dass es dennoch so "aktzeptiert" wird (also 4/4) hängt damit zusammen was ich schon gesgat hab: Es ist kein Nachteil für den Staat (!) und es ist um einiges einfacher zu rechnen.
Das hat mit Lücke trotzdem absolut nichts zu tun. Der Gesetzestext ist da eindeutig, da explizit von Arbeitslohn gesprochen wird.

ich schau aber mal ob ich ne Richtlinie finde, wäre ganz interessant
 
Wieso passt es nicht?
Du sagst es doch schon richtig: Die Lohnsteuer ist ein UNTERPUNKT der Einkommenssteuer :-)

Und auch der Staat kann nicht gegen den Gesetzestext widersprechen, wenn er EINDEUTIG und ohne LÜCKE wäre. Ich glaub da sind wir uns einig ;-)
 


Arbeitslohn, Arbeitnehmer, Arbeitslohn, Arbeitnehmer, Arbeitslohn, Arbeitnehmer, Arbeitslohn, Arbeitnehmer, Arbeitslohn....

-.- :D

Wo genau soll denn da die Lücke sein ?
Also... öh... ne, ich verstehe es wirklich nicht so ganz, wo da ne Lücke sein soll. Maybe denk ich auch nicht weit genug, aber imo ist das Eindeutig. Ein Selbstständiger bezieht weder Arbeitslohn, noch ist er Arbeitnehmer.
 
Oh weia, ihr seid ja gut drauf^^

Also im Prinzip muss ich mir nur die Frage stellen: "Will ich mehr netto im Jahr haben und dann Nachzahlen, oder will ich ihm Jahr mehr zahlen, dafür am Ende des Jahres vom FA was zurück zu bekommen?"

Ich bekomme durch den (fast) Wegfall der KM-Pauschale eh nix wieder, auch schon unter der derzeitigen 1 nicht.
 
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