Zahlen-Spiel...[ReKoRd B!tTe]-Wetten Dass? (5. Edition)

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"Sexueller Missbrauch von Jugendlichen", so nannte man es bisher nur, wenn der Täter mindestens 18 Jahre alt war und das Opfer unter 16.
Das soll sich nun aber ändern. Künftig soll es schon strafbar sein, eine 16 oder 17jährige anzufassen. Lädt ein 18jähriger zum Beispiel eine 17jährige ins Kino ein, befummelt sie dort oder versucht es auch nur und gilt die Einladung als Entgelt, droht bereits eine Anzeige.
 
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