das war auch mein erster Gedankeum das gleiche nochmal mit deinem auto zu malen war ich jetz zu faul, ist aber das gleiche, aber um dem bus n bisschen stress zu ersparen könnten ihr wie gesagt einfach auf der gleichen seite parken ;-)
§ 12 StVO
Halten und Parken
I. (Allgemeine Verkehrsregeln)
[...]
3) Das Parken ist unzulässig
[...]
3. vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber
Allein die Markierung sollte Abschreckung genug sein. Und sicher kostet es den Nachbarn dann noch einiges mehr, wenn er erwischt wird. Da stellt er sich dann sicher nicht nochmal hin.das geht schon, muss man nur die Stadt auffordern dass zu kontrollieren - und das kostet Geld.
Beide haben 3m abstand zum gegenüberliegen Strassenrand. Zwischen ihnen sind es aber weniger als 3m.
ich will Surroundbilder oder ein Video haben als Beweismittel ^^