in keinem Land gibt es eine lebenslange Haftstrafe für Vergewaltigung. Völlig absurd, wenn ich sowas hier lese. Der "Vorwurf", um das mal so untechnisch wiederzugeben, war übrigens Vergewaltigung. Was dabei am Ende rauskommt, ist nochmal was anderes.
Ein Auslieferungsabkommen besteht zwischen der Türkei und Deutschland soweit ich weiß nicht.
Aber die hiesige Staatsanwalt erwägt, Ermittlungen aufzunehmen. Dann würde ihm allenfalls hier der Prozess gemacht werden. Und dann wird er auch nach Jugendstrafrecht bestraft ( wenn es überhaupt zu einer Verurteilung kommt, was zweifelhaft ist, da es hierzulande noch sowas wie einen Rechtstaat gibt).
Im übrigen würde selbst bei Verhängung einer Jugendstrafe die bereits erlittene Zeit der U-Haft angerechnet werden.