(1) Wer sich in einem durch Alkohol oder Suchtgift beeinträchtigten Zustand befindet, darf ein Fahrzeug weder lenken noch in Betrieb nehmen. Bei einem Alkoholgehalt des Blutes von 0,8 g/l (0,8 Promille) oder darüber oder bei einem Alkoholgehalt der Atemluft von 0,4 mg/l oder darüber gilt der Zustand einer Person jedenfalls als von Alkohol beeinträchtigt.
in deutschland darfst du auch während der fahrt alkohol zu dir nehmen. selbst wenn die polizei direkt neben dir steht.
als grenze gilt hier nach wie vor die 0,3 promillegrenze.
allerdings wirst du beim "pusten" ein problem kriegen, wenn du 10sek vorher nen schluck aus der pulle genommen hast.
Während der Fahrt ist das auch D verboten die Frage ist mit! Alk fahren.