Ende der Sippenhaft? Abmahnurteil des BGH (Filesharing)

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Eltern haften nicht für illegales Filesharing ihrer Kinder, hat der Bundesgerichtshof entschieden, und sorgte mit dem Urteil für Wirbel. Die Netzgemeinde erhofft sich ein Ende der Abmahnwellen [...].

Fundiert analysierte der Lawblogger Udo Vetter die Entscheidung des Bundesgerichtshof, die er als „Ende der Online-Sippenhaft“ bezeichnete. [...] „Anschlussinhaber müssen ihren Internetzugang nicht übertrieben abschotten oder Mitnutzern gar hinterher schnüffeln.“ Für Abmahner ein gravierender Einschnitt. Hinzu komme, dass Staatsanwaltschaften in Filesharing-Fällen keine Hausdurchsuchungen mehr veranlassen, weswegen es bei Familien praktisch nicht möglich ist zu belegen, welches Familienmitglied die entsprechenden Dateien heruntergeladen habe.
Kein Freifahrtschein aber wohl immerhin wieder Sicherheit in einer z.B. einer WG als Anschlussinhaber nicht den Dummen zu machen.

via: http://www.computerbase.de/news/2012-11/musikindustrie-warnt-vor-sorglosem-filesharing/
 
Schon gestern auf meiner Tasta gelesen.

Ob das was bringt wird man noch sehen:O
 
Es ist in jedem Fall ein weiterer Schritt in die richtige Richtung. Die Haftung für Dritte muss zumindest einen gewissen Rahmen und klare Grenzen haben - ein Anschlussinhaber kann (zunächst) schlichtweg nicht viel mehr machen als die Mitbenutzer auf den erforderlichen rechtmäßigen Umgang mit dem Anschluss hinweisen. Würde man von Anfang an extreme Überwachungsmaßnahmen fordern, wäre es beispielsweise in WGs etc. kaum noch möglich, überhaupt einen Internetanschluss zu betreiben/teilen.

Die Frage bleibt aber weiter, wie genau der Rahmen aussehen kann. Was passiert zB in einer WG, wenn 5 Leute den Anschluss teilen und dann eines Tages eine Abmahnung kommt? Muss der Inhaber dann ab diesem Tag jedem die Nutzung untersagen? Oder muss er darauf bestehen, dass seine Mitbenutzer ihn vor der Nutzung des Internets informieren, damit er sich daneben stellen kann? Das wäre wohl eher absurd.

In jedem Fall kompliziert, die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten. Kritische und laienverständliche Besprechung der Entscheidung auch hier: http://www.lto.de/recht/hintergruen...aring-haftung-von-eltern-fuer-ihre-kinder-ab/
 
Sehr schönes Urteil, wieder ein Schritt zu mehr offenen WLAN in der Innenstadt.
Langsam kann man auf ein großflächiges offenes Netz von WLAN´s hoffen :D
Hier in Berlin haben wir ja bereits einige wenige Hotspots von KD, jedoch sehr stark zensiert und limitiert :/
 
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