Branntweinsteuer

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Sooo...da hab ich mal ein wieder ein kleines Problemchen...und zwar muss ich morgen ein Referat in Chemie über die Branntweinsteuer halte :)

Ist ja alles schön und gut, hab auch schon alles gefunden, bist auf...

...die Höhe der Branntweinsteuer...

hab auch schon gegoogelt, jedoch nichts gefunden was auch nur ein wenig meinem Verstand entspricht ;)

Also, hat jmd. von euch nen Plan wie das genau geregelt ist? Wäre sehr sehr nett...
 


Wie hoch ist die Steuer?
Abfindungsbrennereien genießen eine Steuerbegünstigung,wenn sie den von ihnen erzeugten Alkohol selbst vermarkten. Sie beträgt 281 €/hl Alkohol. Kernobstbranntwein kann an die BfB abgeliefert werden, die den Abfindungsbrennern hierfür einen Übernahmepreis von 360 €/hl Alkohol (Betriebsjahr 2001/2002) zahlt.

Wie lautet die Rechtsgrundlage?
Geregelt ist die Besteuerung des Branntweins im Gesetz über das Branntweinmonopol (BranntwMonG) vom 8.April 1922 (RGBl I S.405), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 29.Oktober 2001 (BGBl I S.2785, 2806). Das BranntwMonG regelt aber nicht nur die Branntweinbesteuerung, sondern vor allem auch die nationale Marktordnung für Branntwein Branntweinmonopol). Beide Bereiche - Marktordnung und Steuerrecht - greifen eng ineinander.

[...]

quelle: www.bundesfinanzministerium.de
 
@ Springmaus: Joa, auf der Zoll Site war ich auch schon, aber das ist irgendwie alles ein wenig zu hoch für mich teilweise :)

@ mike: sowas hab ich gesucht...dank dir!
 
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