Kurioses aus der B Führerscheinklasse Theoriefragen !

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Ich fang mal an mit einer Frage :

Für wen besteht ein Alkoholverbot beim Führen von Kraftfahrzeugen?



O Für alle Kraftfahrer in der Probezeit

O Für alle Kraftfahrer

O Für alle Kraftfahrer unter 21 Jahren
 
mich würd eher intressieren was du angekreuzt hast^^

aber an sich ist es eine miese frage, da du generell kein alkohol im blut haben solltest, wenn du ein KFZ bewegst.
Kann mir gut vorstellen dass hier fahranfänger mehere lösungen ankreuzen um nicht moralisch verkehrt dazustehen.
 
Ich habe sofort das Kreuz in der Mitte gemacht und damit nach alles Falsch gemacht.


Richtig wäre so:
Für wen besteht ein Alkoholverbot beim Führen von Kraftfahrzeugen?

X Für alle Kraftfahrer in der Probezeit

O Für alle Kraftfahrer

X Für alle Kraftfahrer unter 21 Jahren


Für mich ist die als richtige Antwort geltenden Option, ein grosser Fail.
Alkohol ist grundsätzlich am Steuer Verboten. Die 0.5 Promille stellt lediglich eine gesetzliche Toleranzgrenze dar.

Diese Antwort suggeriert nicht nur das Alkoholkonsum am Steuer bis 0,5 Promille erlaubt ist, sondern sagt dieses auch explizit aus.
 
Last edited:
Bla? :D Du darfst 0.5 Promille Blutalkohol haben. Das ist nicht verboten. So...uhm..what?
 
==> http://www.bussgeldkatalog2011.de/bussgelder/13-alkohol-und-drogen

Einfach lesen und dann weiß man warum deine Antwort einfach falsch war.
Probezeit 0.0 Promillgrenze
Unter 21 0.0 Promillgrenze
Alle andere:
0.3 Promillgrenze

Deine Aussage, dass Alk in D grundsätzlich, d.h. 0.0 Grenze! verbot wäre ist unsinn.
Wir haben nur für einen beschränkten Personenkreis die 0.0 Grenze.
Alle andere können bis 0.3 Promille Alk trinken.
Ab dann wird es vor allem bei einem Unfall ekelig.
Stellt die Polizei auch Fahruntüchtigkeit bei 0.3 fest ist gilt das gleich wie für einen Unfall...

Somit...lustig ist anders aber wir sind hier nicht in Skandinavien die haben oft 0.0 Promille für alle.
 
Ist halt ne typische Fangfrage wie zig andere beim FS auch....richtig lesen hilft!
 
Ja, ihr habt ja recht.

Bringt ja nichts drauf rumzuhacken.
Früher wurde es wohl halt etwas anders gesehen, da galt die Promillegrenze wirklich nur als gesetzliche Toleranzgrenze.
Man sprach davon das Alkohol am Steuer verboten ist.
 
Kurios ist das man in Hamburg seit Anfang Oktober während dem Autofahren mehr saufen darf, als während dem S-Bahn Fahren.
 
Also hier ist Alk trinken während dem Fahren verboten.

Und was das früher anging, ich glaub früher war das halt aufm Papier so. In den 60ern wurde in der Gegend, wo meine Mutter gewohnt hat, ein Kind von einem Betrunkenen überfahren. Der hat bis heute keine Gefängniszelle von innen gesehen...
 
Während der Fahrt ist das auch D verboten die Frage ist mit! Alk fahren.

Ne Spaß beiseite...in Österreich ist das ganze anders geregelt:
http://www.jusline.at/5_Besondere_Sicherungsmaßnahmen_gegen_Beeinträchtigung_durch_Alkohol_StVO.html

(1) Wer sich in einem durch Alkohol oder Suchtgift beeinträchtigten Zustand befindet, darf ein Fahrzeug weder lenken noch in Betrieb nehmen. Bei einem Alkoholgehalt des Blutes von 0,8 g/l (0,8 Promille) oder darüber oder bei einem Alkoholgehalt der Atemluft von 0,4 mg/l oder darüber gilt der Zustand einer Person jedenfalls als von Alkohol beeinträchtigt.
 
Is schon a bissl älter der Text, mittlerweile sinds 0,5 ;)
 
in deutschland darfst du auch während der fahrt alkohol zu dir nehmen. selbst wenn die polizei direkt neben dir steht.
als grenze gilt hier nach wie vor die 0,3 promillegrenze.
allerdings wirst du beim "pusten" ein problem kriegen, wenn du 10sek vorher nen schluck aus der pulle genommen hast.
 
in deutschland darfst du auch während der fahrt alkohol zu dir nehmen. selbst wenn die polizei direkt neben dir steht.
als grenze gilt hier nach wie vor die 0,3 promillegrenze.
allerdings wirst du beim "pusten" ein problem kriegen, wenn du 10sek vorher nen schluck aus der pulle genommen hast.

Stimmt auch nur bedingt und kommt auf die Situation an. Trinken (auch ohne Alkohol) geht glaub ich nur selten als nicht-ablenkend durch und ist - wenn du nen Unfall baust - grob fahrlässig.
 
da kannst du recht haben, aber das "sich mit etwas beschäfitigen" gilt dann für alles, und sei es nur den hosenschlitz zu zu ziehen^^
 
Also ich hätte nun auch nur 1. angekreuzt. Dachte auch das 0,5 erlaubt sind. Also maximal!
 
Während der Fahrt ist das auch D verboten die Frage ist mit! Alk fahren.

Das stimmt nicht, du kannst am Steuer alles trinken, auch alkoholische Getränke, solange man dabei die 0,3 Promile Grenze nicht überschreitet.
 
Wieso schreiben hier so viele irgendwelches kurioses Zeug von wegen 0,3 ....

Also hier nochmal die einzig wahre Wahrheit und alle Klarheiten zu beseitigen:

Man ist in Deutschland der Arsch wenn:
- Man mit mehr als 0,5 promille (was 0,25mg/l in der Atemluft entspricht) ohne Auffälligkeiten im Fahrverhalten bei einem gemessen werden. Amtlich zulässig ist hier allerdings nicht das pusten, sondern der Bluttest der anschließend im KH gemacht wird (hat schon so manchen mit 0,48 gerettet ^^)
-Man mit 0,3-0,5 promille eine auffällige Fahrweise an den Tag legt oder gar einen Unfall verschuldet: Dann is der Lappen auch weg)
-Man unter 21 und/oder noch in der Probezeit ist und mehr als 0,0 promille im Blut festgestellt werden.


Das sind die offiziellen Zahlen, die momentan in Deutschland gültig sind....
 
Man passe meine Aussage dann bitte diesen Erkentnissen an.
 
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