Meistens handelt es sich um "Plum-Wein". Der hat 10 Prozent. Zumindest jener, welchen ich hier herumstehen habe. Die Unterschiede zwischen den einzelnen Sorten sollten eher marginal sein.
Prinzipiell herrscht in Deutschland die 0,5 Promille-Grenze. Soll heißen ab hier beginnt die Ordnungswidrigkeit.
Ab 0,3 Promille sollte man jedoch nicht mehr ursächlich für einen Verkehrsunfall verantwortlich sein, ansonsten droht ebenfalls die Führerscheinabgabe.
Mit 0,2 l von dieser Art Wein ist es somit eher unwahrscheinlich, daß man in Konfklikt mit dem Gesetz kommt - zumindest als Mann.
P.S.: Die Art und Menge von Nahrung, die man vor oder während der Alkoholaufnahme zu sich nimmt, ist absolut unbedeutend bezüglich des "Promillegehalts" im Körper. Oder anders formuliert: Es ist absolut egal was man isst, und wieviel man isst - der Alkoholwert im Körper lässt sich hierdurch nicht beeinflussen. Hierbei handelt es sich um eine der größten Irrtümer, die im Umlauf sind...
Schöne Grüße,
Seib