Mutmaßlicher Bundestrojaner geknackt

der trojaner ist nur die zeitgemäße observierung von verdächtigen, dafür ist ein richterlicher beschluss notwenig, also auch rechtens.
Das diese programme den kompletten PC unter Ihre kontrolle bringen können ist eine sache, die man abstellen muss.

Wenn die "Programme" von antivir und Co entdeckt werden können, frage ich mich, wieso man so ein "programm" überhaupt kauft. Man setzt doch ein observierungsteam auch nicht in einen Streifenwagen.
 
der trojaner ist nur die zeitgemäße observierung von verdächtigen, dafür ist ein richterlicher beschluss notwenig, also auch rechtens.
Das diese programme den kompletten PC unter Ihre kontrolle bringen können ist eine sache, die man abstellen muss.
Für die Observierung darf der "Bundestrojaner" eben nicht eingesetzt werden, nur zur Quellenüberwachung der Kommunikation.

Nach einem Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes könnte sich der CCC mit der Aktion der Strafvereitlung schuldig gemacht haben. (Quelle: MZ-Web.de)
 
dann ist es ja ein noch größerer witz das ding überhaupt einzusetzen. also sieht die behörde nur mit wem gesprochen wurde, aber nicht was?
 
dann ist es ja ein noch größerer witz das ding überhaupt einzusetzen. also sieht die behörde nur mit wem gesprochen wurde, aber nicht was?
Doch, darum wird die Kommunikation ja an der Quelle überwacht, bevor Verschlüsselungen das Abhören unmöglich machen. Alles, was über die Kommunikation hinausgeht, Daten auf dem Computer, Entwürfe , Mitschnitte der Webcam zur Raumüberwachung, sind tabu. Nicht der Verdächtige wird überwacht, nur seine Kommunikation - theoretisch.
 
Würde mich ja mal interessieren ob der CCC sich immernoch einer Straftat schuldig gemacht hat, wenn das veröffentlichte Material doch gegen das Grundgesetzt verstößt.
Wer hat nun eher eine Straftat begangen? Die Behörde oder der CCC?
Für mich wäre der Schuldspruch klar: Die Software ist illegal, damit ist sie als Beweismittel vor Gericht nicht mehr zulässig. Der CCC hat sich also nichts zuschulden kommen lassen, da die Software eh nicht zur Strafverfolgung benutzt werden darf.
 
Naja, so wie ich das gelesen habe, hat sich die CCC durch das veröffentlichen des Quellcodes strafbar gemacht. Da dadurch Straftaten die mit dieser Software ggf. aufgedeckt worden wären, einen Schutz bekommen haben.

Bin da aber nicht der Experte. So habe ich es verstanden.
 
Verdacht auf illegalen Verzehr einer Currywurst sollte doch bitte für umfassende Überwachungsmassnahmen und den Einsatz eines Trojaners, dessen gesammelte Daten nicht löschbar sind, locker genügen! ;)
 
Interessantes Filmchen... leider etwas unvollständig, daher möchte ich ergänzen:.

Gegen den im Beitrag dargestellten leitenden Mitarbeiter des Umweltministeriums Harald Friedrich bestand der Anfangsverdacht mehrerer Straftaten (Korruption, Betrug & Untreue).
Dies erfordert zwingend ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren (Legalitätsprinzip) zur Aufklärung der Tatbestände.
Die im Raume stehenden Straftaten gestatten u.a. eine TKÜ nach § 100a StPO, die dann auch durch das Amtsgericht Wuppertal richterlich zugelassen wurde.
Die weiteren Ermittlungen konnten die Vorwürfe im zuerst angenommenen Umfang nicht bestätigen.
Vielmehr entstand der Eindruck, dass es sich um eine "von höherer Stelle" durch Gerüchte in Gang gesetzte Farce handelte, mit dem Ziel Harald Friedrich mundtot zu machen bzw. aus dem Amt zu entfernen.
Es kam zu einer Verfahrenseinstellung gegen 700 € "Geldstrafe", weil Herr Friedrich wohl ein paarmal seine Restaurantrechnungen durch "Andere" bezahlen ließ (Verbot der Annahme von Geschenken).
Das Ergebnis konnte bei Ermittlungsbeginn logo nicht vorausgesehen werden und so kam es zu denen im Beitrag als rechtswidrig dargestellten Eingriffen.

ICH finde es gut das gegen Amtsträger/Beamte, die in Bezug auf ihre Tätigkeit in den Verdacht geraten schwere Straftaten begangen zu haben, auch mit verdeckten Methoden (TKÜ) ermittelt werden kann.

Im Beitrag wurde bemängelt, dass bei der TKÜ wahllos alle Gespräche/Kommunikation aufgezeichnet wurde... auch private oder besonders geschützte wie z.B. mit Rechtsanwälten.
Nun frage ich mich wie man vorab feststellen will ob eine Kommunikation privat ist oder dort tatrelevante Details besprochen werden?
Ergo muss alles aufgezeichnet werden und erst nach einer Auswertung kann man feststellen ob es privat war (was dann natürlich gelöscht werden müsste!!!).

Und darin sehe ich den eigentlichen Skandal in diesem Beitrag:
Die Ermittlungsbehörden kaufen für teuer Geld ein Überwachungsprogramm und dann hat es nicht mal eine "Löschfunktion", welche für 130.000 € nachbestellt werden muss.
Dieses scheibchenweise Verkaufen von sog. Features ist leider nichts neues/unbekanntes.
Vielleicht wurde die Löschfunktion zunächst auch mit Absicht weggelassen, damit niemand behaupten kann es wäre was unterdrückt/entfernt worden?
Es muss doch aber für studierte Leutz möglich sein ein rechtlich einwandfreies TKÜ-Prog zu bestellen... vielleicht erleben wir's noch.

€dit:
@Duke:
Für den Konsum einer kostenlosen 0,2l Cola in einer sozial-adäquaten Situation habe ich 4 Jahre lang geschmort, bis das Strafverfahren wegen Vorteilsannahme und das Disziplinarverfahren (mit einer ziemlich üblen Drohung) wegen Annahme eines Geschenks restlos eingestellt waren.
Insofern scheinen mir mehrere Schwarz-Currywürste schon beinahe nach lebenslang zu schreien. ;)
 
Last edited:
Beruhte der Anfangsverdacht, welcher die Maschinerie ins Rollen gebracht hat, hier nur auf Gerüchten?
 
Befeuert wurden die Ermittlungen aus dem Haus des damaligen Umweltministers und heutigen Landtagspräsidenten Eckhard Uhlenberg (CDU).
Dort hatten zwei Mitarbeiterinnen von Friedrich Spitzelberichte angefertigt über angebliche Verfehlungen ihres Abteilungsleiters.
Die Berichte gingen an den Staatssekretär des Ministeriums und Uhlenberg-Vertrauten Alexander Schink (CDU).
Dieser gab die Anschuldigen bereits im Sommer 2006 an die Ermittlungsbehörden weiter. Diese fertigten daraus eine Anzeige.
Kurz darauf reichte Schink zwei weitere Anzeigen wegen vermuteter Verbrechen ein, die sich ebenfalls als haltlos erwiesen.
Schink sagte später, er habe nur „Gerüchte“ an die Ermittler weitergereicht.
Quelle: Der Westen

Die Ermittlungen ergaben sich demnach aus mehr als nur Gerüchten (wenn man dem o.a. Berichtszitat Glauben schenkt).
Wobei Gerüchte allerdings in vielen anderen Fällen auch der Einstieg in erfolgreiche Ermittlungen sein können.
 
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