Interessantes Filmchen... leider etwas unvollständig, daher möchte ich ergänzen:.
Gegen den im Beitrag dargestellten leitenden Mitarbeiter des Umweltministeriums Harald Friedrich bestand der
Anfangsverdacht mehrerer Straftaten (Korruption, Betrug & Untreue).
Dies erfordert zwingend ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren (
Legalitätsprinzip) zur Aufklärung der Tatbestände.
Die im Raume stehenden Straftaten gestatten u.a. eine TKÜ nach
§ 100a StPO, die dann auch durch das Amtsgericht Wuppertal richterlich zugelassen wurde.
Die weiteren Ermittlungen konnten die Vorwürfe im zuerst angenommenen Umfang nicht bestätigen.
Vielmehr entstand der Eindruck, dass es sich um eine "von höherer Stelle" durch Gerüchte in Gang gesetzte Farce handelte, mit dem Ziel Harald Friedrich mundtot zu machen bzw. aus dem Amt zu entfernen.
Es kam zu einer Verfahrenseinstellung gegen 700 € "Geldstrafe", weil Herr Friedrich wohl ein paarmal seine Restaurantrechnungen durch "Andere" bezahlen ließ (Verbot der Annahme von Geschenken).
Das Ergebnis konnte bei Ermittlungsbeginn logo nicht vorausgesehen werden und so kam es zu denen im Beitrag als rechtswidrig dargestellten Eingriffen.
ICH finde es gut das gegen Amtsträger/Beamte, die in Bezug auf ihre Tätigkeit in den Verdacht geraten schwere Straftaten begangen zu haben, auch mit verdeckten Methoden (TKÜ) ermittelt werden kann.
Im Beitrag wurde bemängelt, dass bei der TKÜ wahllos alle Gespräche/Kommunikation aufgezeichnet wurde... auch private oder besonders geschützte wie z.B. mit Rechtsanwälten.
Nun frage ich mich wie man vorab feststellen will ob eine Kommunikation privat ist oder dort tatrelevante Details besprochen werden?
Ergo muss alles aufgezeichnet werden und erst nach einer Auswertung kann man feststellen ob es privat war (was dann natürlich gelöscht werden müsste!!!).
Und darin sehe ich den eigentlichen Skandal in diesem Beitrag:
Die Ermittlungsbehörden kaufen für teuer Geld ein Überwachungsprogramm und dann hat es nicht mal eine "Löschfunktion", welche für 130.000 € nachbestellt werden muss.
Dieses scheibchenweise Verkaufen von sog. Features ist leider nichts neues/unbekanntes.
Vielleicht wurde die Löschfunktion zunächst auch mit Absicht weggelassen, damit niemand behaupten kann es wäre was unterdrückt/entfernt worden?
Es muss doch aber für studierte Leutz möglich sein ein rechtlich einwandfreies TKÜ-Prog zu bestellen... vielleicht erleben wir's noch.
€dit:
@Duke:
Für den Konsum einer kostenlosen 0,2l Cola in einer sozial-adäquaten Situation habe ich 4 Jahre lang geschmort, bis das Strafverfahren wegen Vorteilsannahme und das Disziplinarverfahren (mit einer ziemlich üblen Drohung) wegen Annahme eines Geschenks restlos eingestellt waren.
Insofern scheinen mir mehrere Schwarz-Currywürste schon beinahe nach lebenslang zu schreien.