Marco W.: Was ist dran am Vorwurf Sex mit Minderjähriger ?

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Genau das solltest du nachlesen. Es entspricht vollkommen der Wahrheit, dass Marco nicht volljährig war und somit NICHT nach dem uneingeschränkten Gesetz verurteilt (wenn es da überhaupt was zu verurteilen gibt) werden kann.

Sehr interessant finde ich auch die Glaubwürdigkeit der Zeugin, um auf ein anderes Thema zu kommen. Erst schildert sie es so, dann zieht sie ihre Aussage (angeblich zurück). Ist das glaubwürdig?

Da könnte ja jeder kommen und sagen: Der und Der hat mich missbraucht.

Desweiteren finde ich es cool, dass es in der Türkei ähnlich aussieht wie in den Staaten. Du musst beweisen, dass du unschuldig bist. lol ? das is doch einfach lächerlich oder?

Für mich ist das ganze (wie oben geschildert) eine Trotzreaktion der Türkei aufgrund der berechtigten Ablehnung des EU Beitritts (das zeigt sich ja in dieser Situation wieder)
 
ausnahmen bestehen für bestimmte kontakte mit abhängingen schutzbefohlenen (z. B. schülern) !
für jugendliche im alter von 14 und 15 jahren gelten folgende übergangsregelungen:

18-20 jährigen sind sexuelle kontakte zu 14-15 jährigen grundsätzlich erlaubt. etwas anderes gilt nur wenn die sexuellen handlungen ausnahmsweise als missbrauch zu gelten haben. wann aber ist einvernehmlicher GV missbrauch. das gesetz nennt nur zwei fälle: missbräuchlich und damit verboten ist der kontakt nur dann, wenn der heranwachsende eine zwangslage des jugendlichen ausnutzt oder für sex entgeld bezahlt. in allen anderen fällen sind die sexuellen handlungen straflos, und zwar völlig unabhängig vom reifegrad des jugendlichen.

für erwachsene über 21 jahren gilt eine etwas schärfere regelung. auch ihnen sind kontakte zu 14 u. 15 jährigen erlaubt, aber neben den beiden gerade genannten ausnahmen gilt für sie noch eine dritte einschränkung: wegen des großen altersunterschieds muss bei über 21 jährigen gesichert sein, dass der 14 o. 15 jährige partner bereits die fähigkeit der selbstbestimmung hat. müssen also wissen was sie tun.

bei interesse

§ 174 StGB
§ 176 StGB
§ 182 StGB

ich denke damit is alles dazu gesagt
 
du vergisst nur, dass Marco sowieso nach Türkischen Recht bestraft wird. Und da sieht die ganze Sache nochmal ganz anders aus.
 
hab ich nich vergessen...war/ist mir relativ egal ^^
 
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zumal das alles ziemlich unausgegorener Quatsch ist, den du da ergoogelt hast^^ also jetzt nicht falsch, aber völlig undifferenziert in der Darstellung... des is'n recht kompliziertes Thema.
und obendrein auch noch ziemlich an der Sache vorbei, da das "Opfer" 13 war, oder? Schutzbefohlene? Was haben die jetzt damit zu tun? Ma weiß es niet. Und Übergangsregeln sind das auch nicht :/
und @ sense: ich muss gar nix nachlesen... ich muss senseo trinken und bei den posts grinsen...

übrigens gilt die Unschuldsvermutung auch in den USA
 
mach das ^^
Ich liebe so Leute, die sich nur aufgrund ihrer Ausbildung irgendwas einbilden lol ^^
Ich mache mein Abi auch mit 1.0 und prale hier nicht rum

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Aber ist ja auch egal:
Back to Topic: Fakt ist, dass wir einfach unterschiedliche Meinungen zu dem Thema haben.
Was ja auch vollkommen in Ordnung ist.

Zu Unschuldsvermutung: Ja natürlich, aber nicht in dem Maße, wie in Deutschland (im Zweifel für den Angeklagten)
Aber über das Amerikanische Rechtssystem brauchen wir nicht zu reden. Wo kann man McDonalds auf Millionen verklagen, weil der Kaffee zu heiß war? Lol in Amerika und man gewinnt.
Muss man dazu noch mehr sagen?
 
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wär auch unangemessen, da dein Abi dich hierbei nicht weiterbringt.. was sollte denn sonst noch kommen? Handwerkliches Geschick? Guter Tapetengeschmack?

ich bild mir nix ein, aber beömmel mich grundsätzlich, wenn Leute was behaupten ( sogar öffentlich in nem Forum), obwohl sie nicht die geringste Ahnung davon haben :O

Das gleiche gilt auch für das "Führerschein"-Topic.. da kam die Frage auf: "wer ist Schuld, wenn einem hinten einer drauffährt"... tjo, da haben viele was zu behauptet und keiner hatte Recht...

Wenn ich mir was einbilde dann darauf, dass ich die Fresse halte, wenn ich von was keine Ahnung hab.. bzw. ich wechsle das Ausrufezeichen in ein Fragezeichen.. sprich: ich frag mal, wie's ist, statt rumzuraten.
 
Jungs kommt mal wieder ein bißchen runter. deviant hats ja in dem Thema eigentlich schon oft genug gesagt...

@Lappen: Wieso berichtigst du denn die Annahmen der Anderen nicht einfach? Dass du Fachwissen hast, ist denke ich jedem hier klar, nur bringt es niemand etwas, wenn du dich nur über das Geschriebene der Anderen lustig machst.

Problem war doch jetzt nur, dass Sense meinte er wäre nicht erwachsen, also ein Kind, was eben nicht der Tatsache entspricht? Wieso wird das nicht einfach kurz so gesagt und gut ist?
 
Das ist ja alles schön und gut, aber nach deiner Ansicht dürfte dann kein Mensch mehr ohne Fragenzeichen wie du so schön sagst reden. Nur Gott wäre alleine bewillgt alles zu sagen was er will. Weil schließlich kein Mensch alles weiß. Wenn du denkst, dass ich nicht die geringste Ahnung habe, ist das schön für dich und bereitet mir auch ein kleines Grinsen ins Gesicht.
Aber egal... wie oben gesagt, back to topic.

@ BseBear: Juhu ^^ mein Reden, mein Reden.
 
Jungs kommt mal wieder ein bißchen runter. deviant hats ja in dem Thema eigentlich schon oft genug gesagt...

@Lappen: Wieso berichtigst du denn die Annahmen der Anderen nicht einfach? Dass du Fachwissen hast, ist denke ich jedem hier klar, nur bringt es niemand etwas, wenn du dich nur über das Geschriebene der Anderen lustig machst.

Problem war doch jetzt nur, dass Sense meinte er wäre nicht erwachsen, also ein Kind, was eben nicht der Tatsache entspricht? Wieso wird das nicht einfach kurz so gesagt und gut ist?




hach ich weiß nicht.. er war mir zu dickköpfig^^ Ich kläre gerne auf, nur muss dazu erst ne Frage kommen, dann antworte ich höflich, differenziert und vollständig... Wenn aber einfach behauptet wird "ne, ist so, lies das mal nach", denk ich mir: wieso sollte ich da nett aushelfen? Er weiß doch eh alles besser.. der filetiert sich dann in den Folgeposts schon von selbst.. und dann ist der Fall für mich erledigt... wie gesagt: der Ton macht die Musik. Fragen --> Antwort. Pseudowissen als Wahrheit verkaufen --> allergische Reaktion meinerseits und Schuss vor'n Bug...
Wer des einmal so eingeordnet hat, hat's mit mir ganz leicht ;)

Das ist ja alles schön und gut, aber nach deiner Ansicht dürfte dann kein Mensch mehr ohne Fragenzeichen wie du so schön sagst reden. Nur Gott wäre alleine bewillgt alles zu sagen was er will. Weil schließlich kein Mensch alles weiß. Wenn du denkst, dass ich nicht die geringste Ahnung habe, ist das schön für dich und bereitet mir auch ein kleines Grinsen ins Gesicht.
Aber egal... wie oben gesagt, back to topic.

dein Grinsen könnte ich dir ziemlich locker ausm Gesicht blasen, wenn ich dir zu dem Thema noch ein paar Fragen stellen würde.. Disqualifiziert hattest du dich allerdings schon vorher mit dem Hinweis aufs BGB.. leg ich jetzt aber auch keinen Wert drauf.. Nur, wenn du schon keinen Plan hast, geh halt net hin und behaupte einfach was.. andere könnten es glauben.
Ansonsten kann jeder jederzeit reden soviel er will.. warum auch nicht? Meinungen sind frei und können beliebig diskutiert werden. Auch ohne jedes Fachwissen.

und im übrigen hast du natürlich Recht, dass er wegen der Anwendung des Jugendstrafrechts milder bestraft wird. Das hatte Talatavi ja auch bereits so gesagt.
 
Last edited:
hehe ^^
Dickköpfig ^^ Da bin ich stolz drauf. Wo käme man denn hin, wenn man sich von jedem die Meinung aufdiktieren lassen würde.
Desweiteren muss auch nicht jede Meinung als Frage formuliert sein, nur damit du darauf antworten kannst. Ich finde es schön, wie leicht sich Leute provozieren lassen, obwohl sie mit 33 Jahren ja eigentlich jede Menge Lebenserfahrung haben müssten. Du siehst dich doch als schlauer, gebildeter und reifer an als ich. Dann Reagiere doch auf meine Posts einfach genauso, wie es BseBear gesagt hat. Ich passe mich nur deinen Kommentaren an.

btw. der Bezug aufs BGG hat vollkommen gepasst, weil dieser Paragraph die Volljährigkeit definiert. Problem war nur, dass wir aneinander vorbei geredet haben und du mich direkt als dumm und unwissend verurteilt hast

Aber wie gesagt, ich wünsche mir BACK TO TOPIC, damit die Diskussion weiter gehen kann.
 
Last edited:
nur dass das BGB im Strafrecht nicht wirklich jemanden interessiert...
 
achso, dass wird dann einfach ignoriert?
Für was gibt es das dann? (du sagtest ja ich soll Fragen stellen)
Wenn also etwas im BGB steht und sonst wo nirgends, dann kann ich ruhig dagegen verstoßen und werde nicht verurteilt, weil es ja strafrechtlich nicht interessiert?

Da bin ich wirklich zu gegebener Maßen unwissend...
 
das war ON topic und du hast halt einfach falsch gedacht, als du angenommen hattest, es sei geklärt.

achso, dass wird dann einfach ignoriert?
Für was gibt es das dann? (du sagtest ja ich soll Fragen stellen)
Wenn also etwas im BGB steht und sonst wo nirgends, dann kann ich ruhig dagegen verstoßen und werde nicht verurteilt, weil es ja strafrechtlich nicht interessiert?

Da bin ich wirklich zu gegebener Maßen unwissend...

das Strafrecht gehört im weitesten Sinne zum öffentlichen Recht und trotz der Einheit der Rechtsordnung wird dort definiert, wer z.b. ein Kind ist oder ein "Angehöriger". Das BGB spielt hierbei keine Rolle, da das BGB nur die Rechtsverhältnisse des Privatrechts regelt. Allerdings ist bei Umständen wie "Notstand" durchaus zu betrachten, ob unter zivilrechtlicher Sichtweise ein Notstand vorlag, da wegen der Einheit der Rechtsordnung nicht zivilrechtlich etwas "erlaubt" sein darf, was dann aber strafrechtlich sanktioniert wird.
 
Das heißt also (wenn ich das so zusammenfassen darf) dass das BGB für das Strafrecht völlig irrelevant ist und somit gar keine Rolle spielt?
 
hab nochmal was hizueditiert.. also das BGB kann schon eine Rolle spielen... aber nicht in dem Sinne was im straftlichen Sinn zu definieren ist. Wenn aber z.B. die Frage aufkommt, wer Eigentümer einer Sache ist, sind zivilrechtliche Erwägungen wieder relevant, obwohl es grad strafrechtlich um Diebstahl geht.

edit: und jetzt wird's tatsächlich offtopic... ich erkläre das für von meiner Seite aus beendet.
 
Um nochmal auf die die Beweislage und die Glaubwürdigkeit der Zeugin (opfer) zurück zu kommen, sind wir da einer Meinung?
 
Hmm, schwer zu sagen so aus der Ferne. Sicher sind sich widersprechende Äußerungen ein Indiz für fehlende Glaubhaftigkeit ( die moderne Wissenschaft ist vom Begriff der Glaubwürdigkeit abgerückt, da diese personenbezogen ist und daher irrelevant. Man spricht davon, ob eine Aussage glaubhaft ist oder nicht). Aber man muss auch die Umstände betrachten sowie das Alter des Kindes, das vermutlich unter äußeren Einflüssen steht. Da darf man nicht überbewerten, dass es heute dies, morgen das behauptet.
 
hmmm..

Ich bin gerade in Diskutierlaune:

Um ein noch eine Sache anzusprechen:
Findest du nicht selbst, dass das ganze überbewertet wird?
Kann man hier von MISSBRAUCH, oder gar VERGEWALTIGUNG als Delikt reden?
Wenn ich sehe, dass in Deutschland Kinder vergewaltigt, umgebracht usw werden und dann der Täter (geschätz und ironisch) 3 Jahre auf Bewährung bekommt. Da finde ich die Darstellung der Medien und auch der Türkei hier sehr übertrieben. Vielleich kam ja auch noch Alkohol (was in der Disko wirklich nicht ausgeschlossen ist, auch bei 13 Jährigen) mit dazu. Da kann es schon mal ganz schnell passieren, dass man etwas macht, was man am nächsten Tag gar nicht gewollt hätte.

Von daher finde ich den Fall sehr, sehr zweifel haft. Ich finde man kann hier nich ausschließlich (wie du es wahrscheinlich machst, was man aber aufgrund deiner Ausbildung verstehen kann) auf juristischem Wege dran gehen, sondern muss das ganze auch menschlich sehen?!
 
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