Koalitionsverhandlungen: FDP stoppt Internetzensur

Dieser lawblog Artikel hört sich ja mal interessant an.
Ich wusste zwar, dass ich als Otto-Normal-Zeuge gegenüber der Polizei einige Rechte habe aber so umfassende, dies war mir neu.

damit wurde ich vor ein paar jahren mal konfrontiert, kann man sich sehr in die scheiße reiten

eine änderung genau in diesem recht halte ich persönlich für absoluten bullshit. wie diese vorsprache an sich auch, da sie meiner meinung nach nicht verhältnismäßig ist. meistens hat man nur noch ein paar tage zeit und kennt noch nichtmal den eigentlichen sachverhalt weswegen man angeklagt wird
für viele ottonormalbürger ist das nämlich oft der erste zettel der ihnen sagt "du hast wohl scheiße gebaut" klar denken fällt dann erstmal aus

Der Kuckuck wird teurer: Um die "Effizienz der Zwangsvollsteckung" zu steigern, soll das Gerichtsvollzieherwesen privatisiert werden. Die Gerichtsvollzieher sind bisher Beamte. Künftig sollen sie "beliehene Unternehmer" sein. Es wird also ein Privatmann, dem der Staat diese Aufgabe überträgt, bewegliche Sachen pfänden und versteigern. Die Gebühren werden teuerer werden, auf dass sich das für einen Privatmann rechnet. Das Pfandsiegel, Kuckuck genannt, wird ein Wertpapier für Gerichtsvollzieher.

lol hart....
 
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eine änderung genau in diesem recht halte ich persönlich für absoluten bullshit. wie diese vorsprache an sich auch, da sie meiner meinung nach nicht verhältnismäßig ist. meistens hat man nur noch ein paar tage zeit und kennt noch nichtmal den eigentlichen sachverhalt weswegen man angeklagt wird
für viele ottonormalbürger ist das nämlich oft der erste zettel der ihnen sagt "du hast wohl scheiße gebaut" klar denken fällt dann erstmal aus....

Wie sollte sich eine Straftat denn anders aufklären lassen, ausser durch das Einholen von Aussagen bei den Beteiligten (Zeugen, Geschädigte & Beschuldigte)?

Das deutsche Strafverfahrensrecht schreibt die Schriftform im Ermittlungsverfahren zwingend vor und deshalb werden Beteiligte (von der Polizei) angeschrieben und zur Vernehmung gebeten oder können sich selber schriftlich dazu äußern.
Auf den Vorladungen und Fragebögen befindet sich eine Vorgangsnummer, Angaben zum Delikt, zur Tatzeit und gegen wen sich die Ermittlungen richten.
Dazu sind dort, je nach Status des Beteiligten (Zeuge oder Beschuldigter), seine Rechte und Pflichten aufgeführt.
In einer schriftlichen Vernehmung sind die Rechte & Pflichten auf Blatt 1 gelistet und werden durch den Vernommenen mit Unterschrift quittiert (sofern er der Vernehmung nachkommt).
Zur polizeilichen Vernehmung muss niemand erscheinen und es ist auch keiner gezwungen einen übersandten Fragebogen zu beantworten.

In der polizeilichen Praxis sieht das an einem vereinfachten Beispiel so aus:
A + B hauen C auf's Maul (nennt sich gefährliche Körperverletzung)
Funkstreife kommt dazu, stellt die Identität der Beteiligten fest und fertigt auf Grundlage der ersten Angaben eine Strafanzeige, die in die Sachbearbeitung geht.
Sachbearbeiter schreibt C (Geschädigten) an und bittet ihn zur Vernehmung oder schickt einen Fragebogen mit der Bitte um schriftliche Antwort raus.
C hat jetzt die Möglichkeit den Tatablauf schriftlich zu schildern oder sich vernehmen zu lassen.
Der Sachbearbeiter wartet jetzt eine angemessene Zeit auf Antwort von C.
Nach dieser Wartezeit werden nun A + B (Beschuldigte) angeschrieben und zur Vernehmung vorgeladen oder erhalten einen Fragebogen.
Der Sachbearbeitungsfuzzi wartet nun wieder auf Antwort von A + B.

Antwortet keiner der Beteiligten (ist ja ihr gutes Recht) wird die Ermittlungsakte abgeschlossen und der Staatsanwaltschaft mit einem Vermerk zugesandt, das niemand von den Beteiligten reagiert hat und ohne weitere Angaben keine Aufklärung der Tat erfolgen kann.
Hier ist dann erstmal Ende der polizeilichen Ermittlungsarbeit.

Was ist an dieser Verfahrensweise Bullshit oder nicht verhältnismäßig lieber MacBeth?
 
Was ist an dieser Verfahrensweise Bullshit oder nicht verhältnismäßig lieber MacBeth?

das steht doch schon im lawblog von touji gepostet ^^
in meinen augen sollte nur der staatsanwalt dafür in frage kommen! und ob dus glaubst oder nicht ich habe damit schon ein paar mal negative erfahrungen machen müssen, genau so wies im lawblog zum teil beschrieben wird. und das nur weil die polizei die dinge etwas anders als angegeben schilderte....sei es nun meine dummheit inner jugend oder die dummheit überhaupt mit den beamten gesprochen zu haben um einen unfall zb schneller zu klären....es stellte sich immer als fehler heraus etwas zu sagen. es heißt nicht umsonst "sie haben das recht zu schweigen....machen sie davon gebrauch"

und!!!!! welchem bürger wird gesagt das sei ihr gutes recht bei der polizei fern zu bleiben? das steht nirgends....selbst mal nachm anruf von mir sagte mir der nette polizist "sie müssen erscheinen" .... oder es wird verdutzt geschaut....was soll sowas?

wenn mit dieser arbeit nicht so viel schundluder von seiten der polzei getrieben wird dann fände ichs ok....es ist aber leider traurige tatsache das dies so ist.

bei deinem beispiel find ich sowas ok, keine frage. auch bei unfällen usw uss...aber wenn mich jemand anzeigt weil ich aufm grundstück war oder sonst was auf das ich vorher keinen richtigen einfluss hatte, weil unwissend und mir dann ein brief ins haus geschwirrt kommt....mit drei vier zeilen. wo eigentlich nur der termin steht zur vorsprache nichtmal die eigentliche anschulidgung....dann find ichs schon argh schlecht. in diesem fall leidet einfach mein vertrauen zur polizeiarbeit. sollte dich natürlich auch nicht angreifen. aber ich habe die erfahrung gemacht in dieser situation das mowl zu halten und sichn anwalt zu nehmen bzw sich erstmal rechtlich zu informieren ist besser als mit jemandem vonner polizei zu reden!

aber abschaffen bzw alles auf die staatsanwalt zu überschreiben halte ich dann doch für zu viel ^^ hatte die einfachen alltäglichen dinge gestern vergessen
 
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Wie zu erwarten war ist das Thema Internetzensur noch nicht vom Tisch. Zum einen kommt es möglicherweise in Form des wie ein Staatsgeheimnis gehüteten ACTA-Handelsabkommens (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) und zum anderen in der Neuauflage der KiPo-Sperren-Diskussion wieder auf.

Letztere sollten ja erst für ein Jahr "evaluiert", also im Klartext auf die Zeit nach den Landtagswahlen in NRW verschoben werden. Deshalb überrascht es mich etwas, dass Frau von der Leyen das Thema jetzt schon aufgreift.

Von der Leyen fordert neue Wege in der Diskussion um Internet-Sperren

Am Montagabend hat sich die alte und neue Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen erstmals seit dem Regierungswechsel zum Fortgang der Debatte um Internet-Sperren geäußert. Vor Journalisten richtete sie bei einer Preview-Veranstaltung zur CeBIT 2010 in Hannover den Wunsch an die "Netzgemeinde", sich noch stärker an der Diskussion zum Thema zu beteiligen.

In der Rückschau habe sie die Auseinandersetzung an die Entdeckung neuer Kontinente erinnert, konstatierte die Ministerin: "Es sind Leute aus der alten reglementierten Welt aufgebrochen, und da herrschte oft das Recht des Stärkeren. Durch Kommunikation hat es dann eine vorsichtige Koppelung beider Welten gegeben." Die Vereinbarkeit der zwei Welten sei kein Ding der Unmöglichkeit.

Es gehe "um die hochinteressante Debatte, die diese symbolische Diskussion um Kinderpornographie-Sperren im Internet ausgelöst hat, nämlich: Was heisst 'Freiheit im Netz' und wo hört sie auf?" In der Debatte seien "zwei völlig unterschiedliche Formen politischer Legitimation und politischer Beteiligung sichtbar geworden: Die einen machen ein Gesetz, und die anderen machen eine Online-Petition." Für die Politik sei die Online-Petition eine völlig neue Art, öffentlichkeitswirksam für ein Anliegen einzutreten und sich politisch zu engagieren: "Dafür muss die Politik Antworten finden und denen, die die Forderungen in den Raum gestellt haben, Schnittstellen bieten."

Es sei in der Koalition zwischen CDU/CSU und FDP vereinbart worden, zu diesem Zweck einen neue Dialogplattform zu schaffen. Man wolle dazu formal neue Wege gehen: "Selbstverständlich wird es die Face-to-Face-Diskussion geben, aber gleichzeitig werden wir die Möglichkeiten des Internet nutzen, Livestream-basiert, und diskutieren in den Foren, in den Blogs. Wir lernen daraus, was passiert ist, aber wir ziehen uns nicht in den Schmollwinkel zurück. Die Metaebene, die grundsätzliche philosophische Diskussion, müssen und wollen wir miteinander führen."

Von der Leyen machte auch klar, dass ihrer Ansicht nach das Zugangserschwerungsgesetz keineswegs endgültig vom Tisch ist. Sie verwies auf die einjährige Aussetzungssphase , die im Koalitionsvertrag vereinbart wurde: "Wir werden danach die Forderung 'Löschen vor Sperren' auf den Prüfstand stellen und an der Umsetzbarkeit im realen Leben messen. Wir müssen erfolgreich sein. Wir werden in einem Jahr Bilanz ziehen und anhand von Zahlen bewerten, wieviele Bilder tatsächlich gefunden worden sind, und wieviele Bilder davon in welcher Zeit durch die Arbeit der obersten Polizeibehörden gelöscht worden sind. Zeit ist Geld, auch in diesem kriminellen Markt. Dann werden wir bewerten können, ob das reicht. Und wo dann nicht gelöscht werden kann, werde ich erneut die Frage stellen müssen: Was tun? Weggucken kann jetzt keiner mehr." (hob/c't)

Quelle: Heise Online

Von welcher Debatte redet sie da? Die Beführworterseite hat doch bereits mehr als deutlich unter Beweis gestellt, dass sie an keiner sachlichen Auseinandersetzung mit dem Thema interessiert ist. Kritiker verbal in die Nähe von Kinderschändern zu rücken, scheinbar wahllos irgendwelche Länder (z. B. Indien und Kasachstan) zu Unrecht als Gegenden zu brandmarken, die Kinderpornografie nicht ächten, sowie das völlige Ignorieren von einer der bisher meist unterzeichneten Bundestagspetitionen, spiegeln für mich nicht unbedingt den Willen zur ernsthaften Diskussion dieses Themas wider.
So lange das Familienministerium (und Anhang) nicht von dem Standpunkt, entweder ihr seid für uns oder ihr seid Kinderpornofreunde, abrücken will, wird es keine Debatte zu diesem Thema geben können.

Der Vergleich zwischen der Auseinandersetzung mit diesem Thema und der Entdeckung Amerikas ist auf dem ersten Blick Unsinn, denn das Internet ist keine andere Welt, sondern lediglich ein Kommunikationsmedium.
Aber wenn man sich unbedingt auf dieses Bild einlassen will, dann spielt die "Netzgemeinde" wohl die Rolle der amerikanischen Ureinwohner. Landraub, Unterdrückung, Völkermord und Einpferchung der letzten Überlebenden in Konzentatrationsla Reservate.. Ja, im Nachhinein haben die sich bestimmt auch gefragt wie sie es nur so lange ohne die Neuankömmlinge aushalten konnten. :D

Wie gesagt, ich glaube nicht dass es diesmal eine sachliche Debatte zu dem Thema geben wird. Es wird wohl wieder auf dieselben Demagogie-Auswüchse hinauslaufen wie beim ersten Mal.

Allerdings weiß ich auch nicht, was es zumindest bei dem eigentlichen Zankapfel, dem Sperren von Internetseiten mittels einer geheimen Liste, überhaupt zu diskutieren gibt. An der Sinnlosigkeit und Kontraproduktivität der Maßnahme ändert das rein gar nichts.

Die Seiten verschwinden durch die Sperren nicht und sind mit geringem Aufwand immer noch erreichbar. Außerdem werden die Täter vorgewarnt, wenn sie merken, dass ihre Seite auf der Sperrliste steht und haben genügend Zeit Beweise zu vernichten.
Dass es in Netz keinen kommerziellen Markt für solches Material gibt wurde ja schon diverse Male belegt. Wie auch? Das würde ja allein schon an den Zahlungsmöglichkeiten scheitern. Banküberweisung? Kreditkarte? Paypal? Da könnten Käufer und Verkäufer sich genauso gut gleich der Polizei stellen.
Die Wahrscheinlichkeit durch Zufall auf solche Seiten zu stoßen dürfte auch Nahe null sein.

Die Bemerkung

"Was tun? Weggucken kann jetzt keiner mehr."

kann nur als Witz gemeint sein, denn die Stoppschilder sind der Inbegriff des Wegguckens.

BTW:
Die Sperrinfrastruktur steht bereits, die Umsetzung der Sperren kann binnen zwei Minuten geschehen.

BTW2:
Im UMTS-Netz "verfälschen" diverse Provider schon heute, wenn auch aus anderer Motivation heraus
 
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