Goldene Regeln für die Begegnung mit einem Rundfunkgebührenbeauftragten
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Goldene Regeln für die Begegnung mit einem Rundfunkgebührenbeauftragten
1. Nicht hereinlassen
Sie haben nicht die Verpflichtung (auch wenn er es erzählt) den Gebührenbeauftragten in Ihre Wohnung zu lassen. Wenn Sie dies nicht möchten haben Sie das Recht ihm den Zutritt zu verweigern. Das Grundgesetz garantiert Ihnen die Unverletzlichkeit der Wohnung!
2. Ausweis zeigen lassen
Falls Sie sich doch zu einem Gespräch einlassen möchten, lassen Sie sich den Ausweis des Gebührenbeauftragten zeigen. Er muss Ihnen den Ausweis zeigen. Der Ausweis wird von Ihrer örtlichen Rundfunkanstalt (z.B. NDR) ausgestellt, nicht von der GEZ! Wichtig! Bleiben Sie immer freundlich, beschimpfen und beleidigen Sie ihn nicht (auch wenn Sie es gerne möchten)! Sie haben das Hausrecht - Der Gebührenbeauftragte muss sich fügen. Sollten Sie von ihm bedrängt, eingeschüchtert, belogen oder beleidigt werden, können Sie selbstverständlich Hilfe von der Polizei anfordern.
3. Geräte erst seit heute
Geben Sie keine Auskünfte, seit wann Sie im Besitz von Empfangsgeräten sind. Falls Sie sich dennoch zu einer Anmeldung überreden lassen, geben Sie auf jeden Fall an, dass Sie die Geräte erst heute oder vor einigen Tagen angeschafft haben. Sie zahlen sonst für mehrere Jahre rückwirkend.
4. Gebührenpflicht
Die deutlich sichtbare Sat-Antenne, ein vorhandener Kabelanschluß oder der Besitz eines Autos sind kein ausreichender Beweis für den Empfang von Rundfunkprogrammen. Lediglich der Besitz oder die Nutzung von Empfangsgeräten wie TV, TV-Karte, (Auto-)Radio etc. verpflichten zur Auskunft gegenüber den Rundfunkanstalten bzw. der GEZ und somit zur Zahlung der Rundfunkgebühr.
5. Märchen Peilwagen
Glauben Sie nicht daran. Immer wieder wird Ahnungslosen dieses Märchen aufgetischt um sie einzuschüchtern. Es gibt zwar Peilwagen, diese werden aber nicht zum Aufspüren von nicht angemeldeten Geräten eingesetzt.
6. Märchen Polizei
Droht Ihnen der Gebührenbeauftragte mit der Polizei, zeigen Sie Ihn am Besten gleich bei dieser an. Dies ist auch eine beliebte Masche der Einschüchterung.
7. Märchen Sperrdose
Lassen Sie sich auf keine Diskussion um eine Sperrdose ein. Niemand außer dem Kabelbetreiber bzw. von ihm beauftragte Installateure dürfen an Ihren Kabelanschluß ran. Gewöhnlich kündigen diese sich vorher an. Prüfen Sie das genau.
8. Termine
Sie bestimmen Ihren Tagesablauf UND Sie haben die Kontrolle. Lassen Sie sich keinen Termin aufzwingen. Wenn Sie keine Zeit haben, muss der Gebührenbeauftragte so oft wieder kommen, bis es Ihnen einmal passt. Notfalls können Sie den Termin auch ganz verweigern und sich direkt an die Rundfunkanstalt bzw. an die GEZ wenden.
HINWEIS:
Diese Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie ist nicht als zwingende und rechtlich einwandfreie Verhaltensanleitung gedacht und fordert auch nicht zu ungesetzlichem Verhalten auf. Das Verhalten eines Einzelnen gegenüber eines Gebührenbeauftragten wird immer aus der jeweiligen persönlichen Situation bestimmt. Für Fehlverhalten oder Fehlinterpretationen kann der Autor nicht haftbar gemacht werden.
Der Rundfunkgebührenbeauftragte
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Der Rundfunkgebührenbeauftragte
Ein Rundfunkgebührenbeauftragter ist eine Person, die ähnlich wie ein Vertreter an Türen von Privathaushalten und Firmen klingelt um Auskunft über "zum Empfang bereitgehaltener" Geräte einzuholen.
· Bei nicht angemeldeten Geräten nehmen sie die Anmeldung vor Ort vor.
· Er steht in keinem Arbeitsverhältnis der GEZ (daher haben sie keinen GEZ-Ausweis)
· Er ist im Auftrag der Rundfunkanstalten unterwegs (daher hat er z.B. einen NDR-Ausweis)
· Er ist freier, selbständiger Arbeiter der Erfolgsprovisionen erhält
Er hat das Recht...
· zu klingeln
· Fragen zu stellen
Er hat kein Recht...
· die Wohnung zu betreten
· eine Sperrdose zu installieren
· mündliche Informationen an der Haustür zu erpressen, dies geht auch auf schriftlichem Wege an die Landesrundfunkanstalten.
· als Beamter mit Polizeigewalt. Auch nicht in Anwesenheit der Polizei. (Was nie vorkommt)
· Geräte sicherzustellen
Er hat die Pflicht...
· sich unaufgefordert auszuweisen
· Ihr Grundstück zu verlassen, wenn Sie ihm Hausverbot erteilen
Er bekommt...
· Provision, wenn er es schafft, dass Sie Ihr Radio anmelden
· mehr Provision, wenn er es schafft, dass Sie Ihr TV-Gerät anmelden
· noch mehr Provision, wenn er Sie dazu bringt zu unterschreiben, dass Sie schon mehrere Jahre Empfangsgeräte zum Empfang bereithalten
· seine Kündigung, wenn er nicht eine bestimmte Erfolgsquote bringt
· seine Gebiete zugeteilt
Er kommt...
· wieder, falls Sie nicht da waren
· auch, wenn Sie nur ein Radio angemeldet haben
· auch, wenn Sie alles angemeldet haben
· auch, wenn Sie wirklich keine Geräte haben
Es kommt vor, dass er Gerüchte und Unwahrheiten verbreitet um seine "Opfer" damit einzuschüchtern. Hier einige Beispiele die schon vorgekommen sind:
· "Ich komme mit einem Hausdurchsuchungsbefehl wieder"
Hausdurchsuchungsbefehle werden nur auf richterlichen Beschluss ausgestellt und da muss schon etwas sehr schlimmes vorliegen. Nicht angemeldete Geräte zählen nicht dazu. Anders sieht es mit nicht gezahlten Gebühren aus. In diesem Fall steht schlimmstenfalls der Gerichtsvollzieher vor der Tür.
· "Ich schicke einen Peilwagen vorbei um Ihre Geräte zu orten" bzw. "Ich habe Ihre Geräte mit meinem Peilwagen geortet."
Es gibt zwar Peilwagen, sie werden aber nicht zur Ortung von Empfangsgeräten eingesetzt.
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Stand: 18.08.2003
HINWEIS:
Diese Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie ist nicht als zwingende und rechtlich einwandfreie Verhaltensanleitung gedacht und fordert auch nicht zu ungesetzlichem Verhalten auf. Das Verhalten eines Einzelnen gegenüber eines Gebührenbeauftragten wird immer aus der jeweiligen persönlichen Situation bestimmt. Für Fehlverhalten oder Fehlinterpretationen kann der Autor nicht haftbar gemacht werden.