GEZ Gebühren

Eure TV / Radio Ausstattung?

  • Ich habe ein Radio / TV - das ganze ist auch bei der GEZ angemeldet.

    Votes: 16 64.0%
  • Ich habe ein Radio / TV - das ganze ist aber nicht bei der GEZ angemeldet.

    Votes: 5 20.0%
  • Ich habe ein Radio / TV - ich habe mich aber bei der GEZ abgemeldet.

    Votes: 2 8.0%
  • Ich habe [i]wirklich[/i] kein Radio / TV.

    Votes: 2 8.0%

  • Total voters
    25
Obs das in Österreich auch gibt, weiß ich nicht, aber für Infos über die Gebühreneinzugszentrale musst du nur deren Seite besuchen...GEZ
Kurz gesagt treiben sie die Gebühren für alle öffentlich rechtlich produzierten Medien ein.
Wieviel € das kostet, hängt von Anzahl und Art des Medienempfängers ab. Finanziert werden damit vor allem Radio und Fersehsender wie ARD/ZDF, die Dritten (MDR, WDR, B3, SWR, NDR, etc und deren Radioableger SWR 1-3, JUMP FM, Bayern 1-3, etc). Deshalb sieht man dort ab 20 Uhr keine Werbung mehr und erhält didaktisch versierte Unterhaltung...worüber man sich letztenendes streiten könnte, was aber nichts bringt, solange die Gesetze gelten.
 
Ich bleche seit 1986 für ein Radio und einen TV (kam 1988 mal zusammen gute 20 DM/Vierteljahr).
Und die Gebühreneinzugshaie arbeiten definitiv mit den Einwohnermeldeanstalten zusammen.
Bin 1999 umgezogen und wurde danach sofort von der GEZ "bombardiert" ob ich denn in meiner neuen Wohnung keine Empfangsgeräte habe (obwohl ich der GEZ meinen Umzug gemeldet hatte).
Nach regem Schriftwechsel haben die mich erst nach Nennung meiner Kundennummer und der Drohung das Verwaltungsgericht anzurufen in Ruhe gelassen.
Für mich sind das Nervensägen die leider per Gesetz dazu ermächtigt sind.
Und die Preise für den Empfang sind mittlerweile so hoch das mir der Kamm schwillt.
Einfach nur staatlich legalisierte Abzocke...

Gruß Robi
 
omg ihr müsst für radio zahlen ?
fühlt ihr euch nicht ein bisschen verarscht? *g*
 
Hey Broady, wir sind Deutsche.
Da regste dich über die staatlichen Melker nicht mehr auf.
;)
 
Ich denke eigentlich, dass ihr auch Rundfunkgebühren haben müsstet broad - ihr habt doch auch öffentlich rechtliche Sender auf denen kaum Werbung läuft - von irgendwas müssen die finanziert werden. Oder es wird bei euch einfach von den Steuern genommen (was dann ja noch fieser wäre, weil einfach jeder zahlen würde der arbeitet, egal ob TV ja / nein ^^).
 
sobald die öffentlichen auch mal was vernünftiges senden, zahl ich gerne GEZ. vorher nicht. :tank
 
@tal: hehe, aber radio gebühren ?? gr kein wunder wenn bei euch mal ein bürger/politiker krieg ausbricht ^^

@fix, jo wir haben rundfunkgebühren
soweit ich mitbekommen habe ist es aber kein problem sich nciht anzumelden
teuer wirds halt nur dann wenn sie einen erwischen

und wenn man nur einen radio im haus hat zahlt man auch nichts ^^

für fernsehen is ja ok
aber radio? radio???? radio ?????????????????????
 
Gebühreneinzugszentrale = GEZ

achja ... melde einfach TV und Radio an und die sind zufrieden ... wenn man nix anmeldet werde sie misstrauisch und kommen vorbei und man zahlt mehr (Radiowecker, Mp3player mit radio, PC, ect.) Falls ich mich nicht irre
 
Ne man zahlt nicht mehr wenn man ihnen nicht gerade freiwillig unter die Nase reibt das man ja schon seit 10 jahren zahlen müsste...
 
Broadwinn said:
@tal: für fernsehen is ja ok
aber radio? radio???? radio ?????????????????????

:dito
also ich kann broadwin eigentlich nur zustimmen. find das auch total krank das ihr radio gebühren zahlen müsst. .lol stimmt das jetzt das ihr auch für mp3 player und so'n zeug gebühren zahlen müsst?

mfg Chi_Fu!
 
Nein das stimmt NICHT!

Gebühren gibt es nur für alles was in der Lage ist irgend einen Rundfunk zu empfangen. Also z.B. auch Radios... Wenn der MP3 Player also auch ein Radio hat ist er ebenfalls gebührenpflichtig...
 
Also naja wir müssen das nicht bezahlen vielleicht noch für RAdiom, ARD und ZDF aber wir haben Satelliet da fallen die Kabel kosten wech ^^ :D:D
 
Bald wirds auch Gebühren für I-Net geben, da man ja online Radios hören kann ^^
 
Gestern oder vorgestern hab ich gelesen,
das sich die EU momentan mit der GEZ-Gebühr beschäftigen soll.
Die GEZ hält sich nicht an geltenden EU-Normen.
Das wird jetzt angeblich überprüft.
Man darf also ein wenig hoffen.
 
Ja dabei geht es aber nur um die Internetaktivitäten und eCommerce der ffentlich rechtlichen Anstalten bzw. unzulässige Quersubventionen.

Im besten Fall werden sie den öffentlich rechtlichen wohl verbieten die Gebühren im INet zu verbraten... bringt uns dann wohl auch nix weil sie bestimmt nen anderen Weg finden die Kohle zu verprassen.... :(

PS In england werden die Gebühren wohl gesengt... dafür denken die über eine INet steuer nach ... LooL so geht es auch
 
Schonmal so gedacht?

Allein die Aussage der GEZ, „Die Gebühren stellen kein Entgelt für die Programmangebote oder gar die Nutzung bestimmter Programme dar Sie sind vielmehr von jedem Teilnehmer zu entrichten, der ein Rundfunkgerät zum Empfang bereit hält.“(ARD), zeigt, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk überhaupt nicht an einem fairen Wettstreit mit seinen Konkurrenten und an der eigenen Leistung interessiert ist. Er bekommt sein Geld sowieso, selbst wenn nur ein Pausenzeichen gesendet würde. Es gibt keinen einklagbaren Leistungs- oder Niveauanspruch, weil so etwas im Rundfunkstaatsvertrag auch gar nicht vorgesehen wurde.

In fast allen europäischen Ländern ist es möglich, deutsche Programme zu hören und zu sehen. Überall in Europa werden also „Rundfunkgeräte zum Empfang bereit gehalten“ aber niemand außer uns zahlt an die GEZ! Das muss die GEZ doch zur Kenntnis nehmen: Millionen von "Schwarzsehern und -hörern" in England, Spanien, Dänemark und anderswo können unsere deutschen Ö-R-Programme empfangen ohne einen Cent zu bezahlen!

Aus Gründen der Gleichbehandlung MUSS (!) daher die GEZ tätig werden! Sie MUSS Hundertschaften eifriger Gebühreneintreiber in ganz Europa verteilen und nach Sateliten-Schüsseln Ausschau halten lassen. Sie MUSS alle Europäer gleichmäßig abkassieren - nicht nur uns!

Mittlerweile gibt es ja sogar für einfache Parkknöllchen länderübergreifende Verfolgung, warum dann nicht auch für Ordnungswidrigkeiten, wie "Schwarzsehen und -hören"? Sollte die GEZ geeignete Maßnahmen gegen unsere Nachbarn unterlassen, muss eine Klage vor dem Europäischem Gerichtshof wieder Recht und Ordnung schaffen. Es gibt ein Gleichbehandlungsgebot für uns Europäer!

Man stelle sich das einmal vor: Der deutsche Rundfunkgebührenbeauftragtendienst dringt in Frankreich, Belgien oder Dänemark in die Häuser ein, um zu prüfen, ob die Bewohner Geräte zum Empfang bereit halten, die die deutschen öffentlich-rechtlichen Programme empfangen könnten...
Falls sich die Außendienstler der GEZ dieser Aufgabe nicht gewachsen fühlen, muss eine andere Lösung her, die eine Gleichbehandlung der Europäer herstellt: Die Beseitigung der Zwangsgebühr auch für uns Deutsche - die Abschaffung der GEZ!


Was darf die GEZ:

- Gebührenbeauftragte sind keine Beamte, sondern Freiberufler. Die Behauptung „Ich bin Beamter von der GEZ“ ist natürlich erlogen!
- Sie dürfen kein Grundstück, keine Wohnung und keine Geschäftsräume ohne Einwilligung des Besitzers oder Mieters betreten, sonst ist es Hausfriedensbruch (§ 123 StGB).
- Sie dürfen die Bürger nicht bedrohen oder täuschen. Dies wäre strafbar (Nötigung nach § 240 StGB). Außerdem würde die Anmeldung unwirksam (lt. Dienstanweisung).
- Natürlich braucht man keine Einzugsermächtigung unterschreiben. Nur hieran verdient die GEZ mehr und der Beauftragte versucht deshalb die Bürger zu „überreden“.
- Die Beauftragen haben sich unaufgefordert (!) mit ihrem Dienstausweis der GEZ oder der jeweiligen Landesrundfunkanstalt auszuweisen.

- In der Dienstanweisung steht, „dass die Unterschrift des Teilnehmers nicht durch Drohung oder Täuschung herbeigeführt werden darf. Eine solche Handlung wäre strafbar und würde im Übrigen zur Unwirksamkeit der Anmeldung führen“

- Sie brauchen der GEZ und ihren Fahndern gegenüber keine Auskünfte zu geben, wenn Sie sich damit selbst in die Gefahr begeben, einer Ordnungswidrigkeit wegen belangt zu werden.

- Es gibt keinen Peilwagen, mit denen Schwarzseher oder –hörer zu lokalisieren sind. Diese Wagen suchen lediglich nach Störsendern, also nach Geräten, die Rundfunkwellen aussenden.

- Es werden keine Hausdurchsuchungen wegen „Schwarzsehens“ durchgeführt. Das sind leere Drohungen.
 
Last edited:
Hehehe Jepp so hab ich auch schon drüber nachgedacht... nur schreibe ich nicht ganz so viel Sarkasmus nieder ;-) Ist aber sehr unterhaltsam so was zu lesen :top

Ansonsten alles unter "Was darf die GEZ:" absolut korrekt!
 
Das hab ich aus einem anderen Forum! ich zitiere mal:

"Die ultimative Waffe gegen die geliebte GEZ

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Naemlich Wissen!


Hans, der Schwarzseher ...
.. oder warum infomierte Schwarzseher doch nicht so gefährlich leben
ein Beitrag, der nur der Unterhaltung dienen soll


Das ist Hans. Hans ist jetzt volljährig. Und da er bald auszieht soll Hans Gebühren in Höhe von 16,15 für seinen TV und seine Radios zahlen. Das will der Rundfunkgebührenstaatsvertrag so, kurz RGebStV genannt.

Das er die öffentlich rechtlichen Sender nicht nutzt bringt Hans leider nichts. Allein der Besitz der Geräte verpflichtet ihn zu zahlen.

Komisch denkt sich Hans: Er soll für eine Leistung bezahlen, die er gar nicht in Anspruch nehmen möchte. Und je mehr Hans über die Öffentlichen Rechtlichen und die GEZ liest, desto mehr wundert er sich, dass so etwas in Deutschland noch möglich ist.

Doch Hans ist schlau - Er informiert sich:
Hans erfährt das Schwarzsehen gar keine Straftat ist. Das beruhigt ihn schonmal sehr. Tatsächlich erfüllt das "Schwarzsehen" lediglich den Ordungswidrgkeiten-Tatbestand des §9 Abs.1 des RGebStV und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Eine solche Ordnungswidrigkeit wird allerdings nur auf Antrag der Landesrundfunkanstalt verfolgt. Diese stellt aber solche Anträge nicht - denn sie müsste dem Schwarzseher die Ordnungswidrigkeit nachweisen. Der Zeit und Kostenaufwand wäre groß - der Streitwert gering.

Nun, denkt sich Hans- aber warum zahlen dann doch die meisten die GEZ-Gebühr? Hans wird schnell fündig:
Beim Einzug der Gebühren verlassen sich die Landesrundfnkanstalten auf die GEZ, die Gebühreneinzuszentrale. Die GEZ ist das private Inkasso- Unternehmen der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten. Da die Landesrundfunkanstalten sich beim Gebühreneinzug raushalten muss die GEZ, die keine behördlichen Befugnisse hat, auf alternative Mittel zuzürckgreifen.

Als Hans umgezogen ist, bekam im Abstand von ca. 4 Wochen 3 Briefe von der GEZ die ihn zum anmelden bewegen sollten. Einer unfreundlicher als der andere. Da ihm die GEZ nichts kann, wundert Hans sich nicht, dass diese so wild droht.

Ein beliebtes Drohmittel ist da zum Beispiel das "Verwaltungszwangsverfahren". Es wird angedroht als Mittel um den Rundfunkteilnehmer zu zwingen, Auskunft über vorhandene Geräte zu geben. Da Hans jedoch weiss, das hierfür ernste Anhaltspunkte vorhanden sein müssen macht er sich keine Sorgen. Tatsächlich wird der Weg des aufwendigen und langwierigen Verwaltungszwangsverfahrens seltenst bestritten. Klar doch, denkt sich Hans- Es würde der GEZ auch bei privaten Personen nichts bringen. Es könnte höchstens der Besitz festgestellt werden, aber für einen rückwirkenden Besitz- und eine entsprechende Zahlungsverpflichtung müsste die GEZ den Nachweis bringen. Das lohnt sich auch hier nicht, zumal die Beweismöglichkeiten in privathaushalten gering sind.

Da Hans nun alles über die Machenschaften und Drohmethoden der GEZ weiss, hat er auch die passende Verwendung dafür gefunden -> die Ablage Rund.

Doch nun kommt das, was die meisten Schwarzseher zum kapitulieren bringt: der Rundfunkgebührenbeauftragte auch "Scherge" genannt. Umso wichtiger das sich Hans nochmal genau informiert hat.

Der Scherge ist ein ehemals arbeitsloser, meist gesellschatlich gescheiterter Mitarbeiter der öffentlich-rechtlichen Anstalten der im Auftrag der GEZ Jagd auf
Schwarzseher macht. Dafür bekommt er Provisionen.

Mehr zu diesem Thema gibt es hier: editiert: Nutzungsbedingungen bachten!

Doch auch hier ist Hans gut vorbereitet. Hans weiss, das er den Schergen nicht die Tür aufmachen muss. Hans ist nichtmal verpflichtet mit ihm zu reden. Da Hans weiss, das der Scherge Schwarzseher nur überführen kann, wenn diese
mitwirken, lässt er die Wohnungstür lieber ganz zu.
Sollte es dennoch mal ganz dicke kommen, kann er den Schergen auf §13 des Grundgesetzes verweisen. Die Unverletzlichkeit der Wohnung wird zum Glück noch nicht wegen einer Ordnungswidrigkeit aufgehoben.
Rückwirkende Zahlungen lassen sich nur mit freiwilliger Hilfe des Schwarzsehers ermöglichen- Hans weiss daher, dass er- sollte es doch mal zu einem Auge- in Auge Kontakt mit einem Schergen kommen - die Geräte natürlich letzte Woche
auf einem Flohmarkt "irgendwo in der Nähe" gekauft hat. Wo weiss er nicht mehr- muss er auch nicht; Schließlich müsste die GEZ ihm was nachweisen.

Nun weiss Hans, wie er mit den Schwarzsehern umzugehen hat:

Die GEZ ignoriert er und dem Schergen öffnet er nicht die Tür. Nun, ein bischen Angst hat Hans doch noch. Schließlich könnte man doch den Fernseher von aussen durchs Fenster erspannern. Doch Hans bleibt locker, er weiss, dass das
Sehen eines Fernsehers von einem Schergen oder sogar ein dreist geschossenes Foto durchs Fenster noch lange keinen Prozess rechtfertig.- und es auch zu einem solchen seltenst kommt. Denn das lohnt sich meist nur bei größeren Firmen. In ähnlichen Verfahren konnte die GEZ gerade mal den Nachweis des Fernsehers für einen bestimmten Zeitraum erbringen. Ein "spannern" des Schergen oder von 2 Schergen oder ein Fotoals "beweis" lässt sich gerade mal als Anhaltspunkt in einem eventuellen Prozess verwerten.- auf den die GEZ auch gar nicht scharf ist.

Das schlimmste, was dem bösen Schwarzseher Hans also blüht, ist eine Zwangsanmeldung- falls Hans auch einer dieser "new-economy" Schergen erwischt, die eine Anmeldung einfach nach eigenen ermessen vornimmt.

Hans könnte großen Tara machen und dagegen vorgehen, macht er aber nicht. Da die mühlen eines solchen Prozesses bei der GEZ noch langsamer drehen als so schon, meldet sich Hans nach 2 Monaten einfach wieder ab. "Geräte ordnungsgemäß abgemeldet" schreibt er auf die Karte und schickt sie per Einschreiben mit Rückschein. Mit etwas Verzögerung ist Hans nah 3 1/2 Monaten wieder Schwarzseher.

"Endlich" dachte er sich. 16,15 waren Hans wirklich zuviel für Musikantenstadl & Co. Ab nächstem Jahr spart Hans noch mehr Geld, sollten die Gebühren auf über 17 Euro klettern. Hans hat viele gleichgesinnte. knapp 10% der Bevölkerung
sieht schwarz, in einigen Teilen Berlins soll es sogar jeder fünte Haushalt sein. Für die meisten Schwarzseher endet der Volkssport mit dem Besuch des Gebührenschergen und einer mehrjährigen Rückzahlung- das passiert, weil die meisten Schwarzseher leider nicht genügend informiert sind und auf die Drohungen und den "Bluff" des Schergen reinfallen. Da dies so ist, leben die hartnäckigen Schwarzseher wie Hans ein eingermaßen ruhiges leben, denn Hans hofft das der Scherge merkt, das Hans ein schlauer ist und der Scherge zum nächsten Haus zieht. Dann hat Hans wieder ein paar Monate Ruhe- bis zur nächsten Schergen Gebiets- Neuzuweisung.

wie ein Forenschreiber einmals schrieb:

"man muss nur ertragen, dass die Freaks auch früh morgens klingeln""

Quelle: editiert: Nutzungsbedingungen bachten!
 
Doch nun kommt das, was die meisten Schwarzseher zum kapitulieren bringt: der Rundfunkgebührenbeauftragte auch "Scherge" genannt. Umso wichtiger das sich Hans nochmal genau informiert hat.

Der Scherge ist ein ehemals arbeitsloser, meist gesellschatlich gescheiterter Mitarbeiter der öffentlich-rechtlichen Anstalten der im Auftrag der GEZ Jagd auf
Schwarzseher macht. Dafür bekommt er Provisionen.

atomrofl.gif
 
Erst garnicht reinlassen.Was sie gut koennen sind die Leute einschuechtern,Angst machen wir holen die Polizei mit einem Durchsuchungsbefehl.

Da sag ich nur HAHA geh du mal die holen ich trink in der Zeit einen Kaffee;-))Den der Durchsuchungsbefehl wird immer noch vom Staatsanwalt ausgestellt und ohne seine Einwilligung ist sogar die Polizei machtlos.

Lasst euch also net einschuechtern den wenn er euch kleinkriegt und ihr nach gibt hat er wieder ein kleines Suemmchen verdient.Ausserdem kein Gesetz verbietet es mir einen Fernseher zu haben den ich garnicht benutze.Schliesslich muessen sie mir beweissen das ich schawrz sehe und nicht ich ihnen das ich nicht schwarz sehe.
 
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