GEZ Gebühren

Eure TV / Radio Ausstattung?

  • Ich habe ein Radio / TV - das ganze ist auch bei der GEZ angemeldet.

    Votes: 16 64.0%
  • Ich habe ein Radio / TV - das ganze ist aber nicht bei der GEZ angemeldet.

    Votes: 5 20.0%
  • Ich habe ein Radio / TV - ich habe mich aber bei der GEZ abgemeldet.

    Votes: 2 8.0%
  • Ich habe [i]wirklich[/i] kein Radio / TV.

    Votes: 2 8.0%

  • Total voters
    25
Ähhhhm da muss ich wiedersprechen und das gleich zwei mal ;)

Wenn ich mich nicht irre muss der Durchsuchungsbefehl durch einen Richter ausgestellt werden. Der Staatsanwalt darf eine Durchsuchung glaub ich nur bei "Gefahr in Verzug" anordnen...

Und GEZ musst du bezahlen sobald Du ein Gerät zum Empfang bereithältst. Hier ein kurzer Auszug:
Was bedeutet "zum Empfang bereithalten"?
Hörfunk- und Fernsehgeräte werden dann zum Empfang bereitgehalten, wenn mit den Geräten Programm empfangen werden kann. Dabei kommt es nicht darauf an, ob und in welchem Umfang Sie Ihr Radio-/Fernsehgerät tatsächlich nutzen, sondern nur darauf, dass Sie es nutzen können.

Also hast du nen Fernseher der irgendwie theoretisch irgend was empfangen könnte, dann biste dabei ;-)

Aber oben wurde ja schon einiges geschrieben und dargo’s Fundstück verdeutlicht auch recht gut was passiert wenn man nicht zahlt und standhaft bleibt. Netter Text drago :top
 
Tja, jetzt fühlen sich die 14 Leute die mit ja gevotet haben angearscht *g*

Meldet doch ab und machts so wie beschrieben hehe....
 
Schwarz sehen kann ganz schön teuer werden wenn Sie einen erwischen !

MfG @Rocky4142
 
In den letzten beiden Tagen waren zwei freundlichen Herrschaften jeweils einmal da. Beim ersten mal war es etwas überraschend, daher habe ich sie nur mit einem kurzen Satz (Dazu kann ich leider nichts sagen) die Tür zugemacht. Heute als ich sie aber erneut schon im Treppenhaus rumlungern sah wie sie einen anderen Studenten hier im Wohnheim ausfragten war ich etwas besser vorbereitet und hab mich eine Weile mit ihnen unterhalten.

Ganz nett fande ich wie sie anfingen mit "guter GEZ Mann, böser GEZ Mann" - der eine meinte, dass er normalerweise ja alle so rauskommen läßt, wenn sie es zugeben, dass sie ein TV haben, aber da sein Vorgesetzter ja jetzt dabei wäre (der guckt extra ganz grimmig^^) ginge das nicht mehr so einfach - er habe ihn aber so weit bekommen, dass alle die es sofort zugeben und unterschreiben, dass sie ein TV haben noch ohne Strafe davon kommen :)

Naja, hab etwas mit ihnen diskutiert was die Unverletztlichkeit der Wohnung oder die Pflicht Angaben an Zivilpersonen machen zu müssen anging - denn sie meinten sie würden die Polizei rufen wenn ich sie nicht reinlassen ^^ (als ich dann aber meinte, dass sie dann klopfen sollen wenn die Polizei da ist waren sie plötzlich still und haben mit der nächsten leeren Drohung angefangen..).

Naja, als ich dann mit ihnen fertig war sind sie zum nächsten Zimmer gezogen - der awr wohl nicht so freundlich - zumindest hat es extrem laut geknallt (Tür sehr stark zugeworfen). Das hat man dann jetzt die letzte halbe Stunde (dazu hin & wieder Gebrüll) noch ein paar mal gehört.

Ich denke wohl ich werde jetzt öfters das Vergnügen mit ihnen haben, da sie wohl gemerkt haben, dass hier im Studentenwohnheim keiner / fast keiner bei der GEZ gemeldet ist, aber da ich ja kein Rundfungerät zum Empfang bereit halte hab ich ja nichts zu befürchten :p (Jetzt wo ich weiß, dass sie bestimmt bald wiederkommen kann man sich ja immer besser vorbereiten und dann etwas Spaß mit ihnen haben).

Hat da sonst noch jmd. Erfahrungen, oder habt ihr etwa alle Rundfunkgeräte? :D

edit: Hab unten auf oben verwiesen aber es hier wohl gar nicht geschrieben. Ich hab ihnen beim zweiten Treffen im Flur dann auch mitgeteilt, dass ich keine Geräte zum Empfang bereit halte und sie von weiteren Kontaktierungen wenn möglich abstand halten sollen (tun sie wohl eher nicht, aber naja) und ich mich dann rechtzeitig melden werde, wenn ich etwas zum anmelden habe.
 
lol, gj!

also, bei uns war nur mal einer, den hab ich zugetextet warum man denn gez zahlen muss... wieso man nicht einfach die programme sperren lassen kann für die man zahlen muss... blos irgendwie hat der mir keine antwort gegeben und war ziemlich dumm drauf... da meine mutter eh net zu hause war, konnte er nix machen....
 
das aber echt mal ne gute frage lol ...

btw nice story fix hehe naja solange du nix zu befürchten hast ists doch ok und bischen spaß kann man sich mit denen auch erlauben :p
 
da hat man sogar ne menge zu befürchten. man macht sich nämlich, wenn man keine gebühren zahlt, aber gleichwohl ein tv / und-oder radio hat, strafbar. und nein: man kann nicht mit der bauern-ausrede kommen, man sehe keine öffentlich-rechtlichen programme. als student hat man übrigens die möglichkeit, sich davon befreien zu lassen... wer der gez gegenüber oft genug die auskunft verweigert ( die er der gez geben MUSS) hat fix ( kleine namensanspielung) eine anzeige am hals....
 
demnächst soll ja auch Internet GEZ pflichtig sein, weiss einer was man da haben muss das es GEZ plichtig wird, hab keine TV karte eingebaut...
 
da hab ich ja noch gar nix von gehört.... wäre unerträglich.
 
Zum einen muss man der GEZ keine Auskunft über Sachen erteilen, die man nicht hat, sondern nur dann wenn man Geräte zum Empfang bereit hält. Wenn man keine Geräte hat kann man ihnen sagen, dass man keine hat, aber das ist nicht anders als wenn man ihnen gar nichts sagt - mit dem Unterschied, dass wenn man ihnen gar nichts sagt man keine Diskussion mit ihnen führen muss / kann und eben wenn man es ihnen mitteilt, man dann mit ihnen etwas diskutieren kann.

Desweiteren kann man sich als Student nur dann befreien lassen, wenn man Bafög Empänger (oder ähnliche Sozialleistung, genauer bei der GEZ zu erfragen) ist und zuletzt macht man sich nicht strafbar im eigentlichen Sinne, sondern begeht eine Ordnungswidrigkeit (vergleichbar falsch parken, nur das Bußgeld ist ein höheres).

Aber wiegesagt, ich habe nichts zu befürchten, weil ich ja keine Geräte zum Empfang bereit halte ;)

edit: Ahja, was die Internetgebühr angeht behauptet die GEZ, dass das nicht geplant wäre (laut Homepage) - finde es grad nicht mehr, aber gestern hatte ich das noch gelesen. Was aber wohl gilt sind zB Internetstreams der öffentlichrechtlichen oder webradios, aber nur dann, wenn man sie verwendet - da gilt dann doch die alte Bauernausrede.
 
FiX said:
Zum einen muss man der GEZ keine Auskunft über Sachen erteilen, die man nicht hat, sondern nur dann wenn man Geräte zum Empfang bereit hält. Wenn man keine Geräte hat kann man ihnen sagen, dass man keine hat, aber das ist nicht anders als wenn man ihnen gar nichts sagt - mit dem Unterschied, dass wenn man ihnen gar nichts sagt man keine Diskussion mit ihnen führen muss / kann und eben wenn man es ihnen mitteilt, man dann mit ihnen etwas diskutieren kann.

tja, wenn du dann aber einen fernseher, ein autoradio oder ein radio ( und sei es nur ein radiowecker) hast, MUSST du die entsprechenden auskünfter erteilen

FiX said:
Desweiteren kann man sich als Student nur dann befreien lassen, wenn man Bafög Empänger (oder ähnliche Sozialleistung, genauer bei der GEZ zu erfragen) ist und zuletzt macht man sich nicht strafbar im eigentlichen Sinne, sondern begeht eine Ordnungswidrigkeit (vergleichbar falsch parken, nur das Bußgeld ist ein höheres).

als ich student war, hab ich's ( auch ohne bafög oder ähnliches ) erhalten sowie auch alle anderen kommilitonen mit den gleichen voraussetzungen

FiX said:
und zuletzt macht man sich nicht strafbar im eigentlichen Sinne, sondern begeht eine Ordnungswidrigkeit (vergleichbar falsch parken, nur das Bußgeld ist ein höheres)

falsch, mfg, Lappen Assessor jur.
 
Naja, die Vorraussetzungen für die Befreiung hat sich grundlegend geändert. Früher war es an Einkommen usw. gekoppelt, heute nur noch an staatliche Sozialleistungen. Dabei ist sehr fraglich ob dies fair ist, weil teilweise Leute ohne staatliche Leistungen trotzdem weniger Geld zur Verfügung haben als mit.

Was die Auskunft angeht: Ja, hab ich ja gesagt - nur oben meintest du noch, dass man generell Auskunft erteilen muss.

Wenn es ein straftatsbestand ist, dann würde es mich freuen, wenn du die entsprechende Norm nennen könntest, denn ich habe nur entsprechende Sachen im Ordnungswidrigkeitengesetz und §9 Rundfunkgebührenstaatsvertrag gefunden.
 
wirklich bitter für die heutigen studenten, dass man so schnell nicht mehr an eine befreiung kommt.. da hab ich noch glück gehabt. der untere teil des berichts ist verkürzt und leider auch sachlich etwas unsinnig. es ist zwar richtig, dass man die leute nicht reinlassen muss, aber wer sich weigert, die verlangte auskunft zu erteilen, wird früher oder später mit einer anzeige rechnen müssen. auch da kann man glück haben und das passiert einem nicht, aber riskieren würde ich das nicht.
 
Ein verweigern der Aussage alleine ist aber kein Betrug. Ok, wenn jmd. Geräte besitzt und dann irgendwann zugibt, dass er keine Auskunft gegeben hat obwohl er Geräte besessen hat kommt es wohl theoretisch in betracht, aber eine völlig unbegründete Anzeige wegen Betruges, die alleine auf der Tatsache von einer verweigerten Aussage beruht halte ich für ziemlich hoffnungslos (aber als 2. Semester behaupte ich nicht da alles nötige Wissen zu haben, nur mit dem was ich bisher schon habe sehe ich genügend Wege für jmd. der in einer solchen Lage wäre sofort aus der Sache rauszukommen). Etwas verworren, aber ich denke, dass es schon fraglich ist ob überhaupt ein Irrtum hervorgerufen wird, weil die GEZ Leute immer wieder kommen und ganz offentlich nicht davon überzeugt sind, dass die nicht gegebene Aussage oder die Aussage, dass keine Geräte vorhanden sind der Wahrheit entspricht.

Man könnte das ganze ja auch so ausweiten, dass man sagt, dass jeder der falsch parkt und einen alten Parkschein hinter die Scheibe legt und dadurch einem vorbeilaufenden Parkscheinkontrolleur erfolgreich dazu bringt anzunehmen, dass es ein gültiger Parkschein wäre, einen Betrug begeht (oder ähnliche Fallkonstelationen).

Naja, von der Theorie her trifft es vielleicht zu, aber ich möchte einen solchen Prozess gerne sehen, da mit sehr großer Wahrscheinlichkeit ein Freispruch folgt und somit die GEZ (oder Rundfunkanstalt? bin mir jetzt nicht sicher wer da klagen würde) die Kosten tragen müsste. Das Risiko gehen sie für die paar Euro wohl eher nicht ein.

Auch frage ich mich wozu es überhaupt den Abschnitt im Ordnungswidrigkeitengesetzt gibt, wenn das ganze doch sowieso vom §263 StGB gedeckt ist.

Aber naja, unterm Strich bleibt so oder so, dass es nicht legal ist Rundfunkgeräte zum Empfang bereit zu halten und sie nicht binnen eines Monats anzumelden. Wer es nicht tut sollte halt wissen was er tut / wie er es tut. Empfehlen kann man nur die Geräte anzumelden oder eben keine zum Empfang bereit zu halten.

edit: Ahja und nur zur Beruhigung - ich habe ihnen unlängst Auskunft erteilt (siehe oben) als ich mich eine Weile mit ihnen im Flur unterhalten hatte.
 


biste sicher dass 236 hier angewendet werden kann ? Oo

übrigens, hier ein interessanter artikel über die tatsache, dass die gez-eintreiber als beamten ausgeben dürfen... bzw, dass diese amtsanmaßung straffrei bleibt

http://www.gez-abschaffen.de/Beamter/IchbinBeamter.htm

und hier nochen paar links
http://www.gez-abschaffen.de/


ich bezweifle stark, dass man mit einer anzeige zu rechnen hat wenn man die gez'ler nicht reinlässt (haben wir bis jetzt zumindest noch nie bekommen... naja, ok, wir ham unsere geräte aber angemeldet, also wäre es eigentlich egal :D)
und sobald die auch nur einen einzigen fuß in die tür setzen ist das hausfriedensbruch

diese menschen haben nicht die geringste befugnis - wegen was sollen die einen anzeigen ?
 
FiX said:
Ein verweigern der Aussage alleine ist aber kein Betrug. Ok, wenn jmd. Geräte besitzt und dann irgendwann zugibt, dass er keine Auskunft gegeben hat obwohl er Geräte besessen hat kommt es wohl theoretisch in betracht, aber eine völlig unbegründete Anzeige wegen Betruges, die alleine auf der Tatsache von einer verweigerten Aussage beruht halte ich für ziemlich hoffnungslos (aber als 2. Semester behaupte ich nicht da alles nötige Wissen zu haben, nur mit dem was ich bisher schon habe sehe ich genügend Wege für jmd. der in einer solchen Lage wäre sofort aus der Sache rauszukommen). Etwas verworren, aber ich denke, dass es schon fraglich ist ob überhaupt ein Irrtum hervorgerufen wird, weil die GEZ Leute immer wieder kommen und ganz offentlich nicht davon überzeugt sind, dass die nicht gegebene Aussage oder die Aussage, dass keine Geräte vorhanden sind der Wahrheit entspricht.

es geht nicht ums aussage-verweigern sondern darum ein gerät zu nutzen, das anmeldepflichtig ist. durch das nicht anmelden erregt man einen irrtum durch unterlassen oder unterdrückt eine tatsache. als jemand, der lang genug die staatsanwaltschaft vertreten hat, darf ich dir noch mit auf den weg geben, dass du dich schnell von dieser "mit argumenten herauswinden"-nummer verabschieden solltest. real strafprozess-life ist nicht wie im fernsehen...

FiX said:
Man könnte das ganze ja auch so ausweiten, dass man sagt, dass jeder der falsch parkt und einen alten Parkschein hinter die Scheibe legt und dadurch einem vorbeilaufenden Parkscheinkontrolleur erfolgreich dazu bringt anzunehmen, dass es ein gültiger Parkschein wäre, einen Betrug begeht (oder ähnliche Fallkonstelationen).

nein, könnte man nicht, da jemand, der einen parkschein kontrolliert, keine vermögensverfügung tätigt, aber auch dieser fall kann ein betrug sein. gleiches gilt für die zugfahrt: noch jemand zugestiegen??? du guckst in deine zeitung und sagst nichts, obwohl du müsstest... ebenfalls strafbar. allerdings gibt's dafür eine spezielle vorschrift

FiX said:
Naja, von der Theorie her trifft es vielleicht zu, aber ich einen solchen Prozess gerne sehen, da mit sehr großer Wahrscheinlichkeit ein Freispruch folgt und somit die GEZ (oder Rundfunkanstalt? bin mir jetzt nicht sicher wer da klagen würde) die Kosten tragen müsste. Das Risiko gehen sie für die paar Euro wohl eher nicht ein.

das passiert täglich und wird auch in zukunft oft stattfinden. und klagen tut im strafprozess niemand. die aufgabe, die du da verklagen nennst, aber in wirklichkeit etwas ganz anderes ist, wird von der staatsanwaltschaft wahrgenommen. und genau das gleiche passiert fliesenlegern, die saisonbedingt arbeitslos werden, arbeitslosengeld erhalten, dann wieder einen job bekommen, sich beim amt wieder abmelden, das aufgrund eines fehlers aber noch 2 monate weiterzahlt. schwupps: strafverfahren wegen betrugs, wenn du das nicht umgehend aufdeckst und zurückzahlst. und selbst dann gibt es in 95 % keinen freispruch sondern allenfalls eine einstellung mit ner leckeren geldbuße.
übrigens wird sowas im beschleunigten verfahren gemacht.

FiX said:
Auch frage ich mich wozu es überhaupt den Abschnitt im Ordnungswidrigkeitengesetzt gibt, wenn das ganze doch sowieso vom §263 StGB gedeckt ist.

aus dem selben grund, warum es § 1 StVO gibt, obwohl es doch auch § 223 StGB gibt... oder wozu gibt's überhaupt § 223 und § 211, wenn doch jeder mord mit einer köperverletzung einhergeht? :)
ergo: das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. und die themen spezialität, subsumtion, realkonkurrenz etc wirst du in einigen jahren noch lernen.
 
Last edited:
Ja ok, dass Teile meiner Argumente unsinnig waren habe ich eben schon gemerkt, aber da du schon am Antworten warst habe ich da nichts mehr geändert. (zB anzeigen statt klagen und konkurrenzen)

Dass man sich nicht überall rausargumentieren kann ist klar, aber alleine die Tatsache, dass man einen Monat Zeit zur Anmeldung hat bietet einen großen Ansatzpunkt. Jeder kann behaupten den Fernseher erst vor 2-3 Wochen auf einem Flohmarkt erstanden zu haben und die Anmeldung in der nächsten Woche habe durchführen wollen. Auch muss die Existenz eines Gerätes ja erst mal bewiesen werden und solange die betroffene Person keine Fehler begeht, die Beweise liefern sollte auch dies eher schwer sein (falls wirklich eine Hausdurchsuchung in Verbindung mit der Anzeige geschehen sollte - was ich für sehr unwahrscheinlich halte - ist halt ein Argument wie oben aufgeführt zu nennen).

Ich bleibe dabei, dass Theorie und Realität in dieser Sache weit auseinandergehen. Es gibt ja entsprechende Foren und Internetseiten und selbst die, die sich wirklich sehr dumm angestellt haben berichten nie über etwas anderes als die Geldbuße im Zusammenhang mit der Ordnungswidrigkeit und ggf. Nachzahlungsaufforderungen (das aber eben alles nur dann, wenn sie sich haben einschüchtern lassen und dann selber angegeben haben, dass sie zB seit 3 Jahren ein TV haben aber es nie angemeldet haben). Mir ist kein einziger Fall einer erfolgreichen (auch nicht einer nicht erfolgreichen) Anzeige wegen Betruges bekannt.

Naja, schlussendlich will ich dir aner nicht weiter widersprechen, weil mir grade im Bereich des Betrugs noch das nötige Wissen für eine fachliche Diskussion fehlt (Strafrecht BT jetzt erst seit ca. einem Monat). Nach den ersten Zwischenprüfungen denke ich aber schon, dass dieses mittelfristig in ausreichender Menge vorhanden ist, dann kann ich den Thread ja reaktivieren :p
 
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