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Ähhhhm da muss ich wiedersprechen und das gleich zwei mal 
Wenn ich mich nicht irre muss der Durchsuchungsbefehl durch einen Richter ausgestellt werden. Der Staatsanwalt darf eine Durchsuchung glaub ich nur bei "Gefahr in Verzug" anordnen...
Und GEZ musst du bezahlen sobald Du ein Gerät zum Empfang bereithältst. Hier ein kurzer Auszug:
Also hast du nen Fernseher der irgendwie theoretisch irgend was empfangen könnte, dann biste dabei ;-)
Aber oben wurde ja schon einiges geschrieben und dargo’s Fundstück verdeutlicht auch recht gut was passiert wenn man nicht zahlt und standhaft bleibt. Netter Text drago

Wenn ich mich nicht irre muss der Durchsuchungsbefehl durch einen Richter ausgestellt werden. Der Staatsanwalt darf eine Durchsuchung glaub ich nur bei "Gefahr in Verzug" anordnen...
Und GEZ musst du bezahlen sobald Du ein Gerät zum Empfang bereithältst. Hier ein kurzer Auszug:
Was bedeutet "zum Empfang bereithalten"?
Hörfunk- und Fernsehgeräte werden dann zum Empfang bereitgehalten, wenn mit den Geräten Programm empfangen werden kann. Dabei kommt es nicht darauf an, ob und in welchem Umfang Sie Ihr Radio-/Fernsehgerät tatsächlich nutzen, sondern nur darauf, dass Sie es nutzen können.
Also hast du nen Fernseher der irgendwie theoretisch irgend was empfangen könnte, dann biste dabei ;-)
Aber oben wurde ja schon einiges geschrieben und dargo’s Fundstück verdeutlicht auch recht gut was passiert wenn man nicht zahlt und standhaft bleibt. Netter Text drago



(Jetzt wo ich weiß, dass sie bestimmt bald wiederkommen kann man sich ja immer besser vorbereiten und dann etwas Spaß mit ihnen haben).