GEZ Gebühren

Eure TV / Radio Ausstattung?

  • Ich habe ein Radio / TV - das ganze ist auch bei der GEZ angemeldet.

    Votes: 16 64.0%
  • Ich habe ein Radio / TV - das ganze ist aber nicht bei der GEZ angemeldet.

    Votes: 5 20.0%
  • Ich habe ein Radio / TV - ich habe mich aber bei der GEZ abgemeldet.

    Votes: 2 8.0%
  • Ich habe [i]wirklich[/i] kein Radio / TV.

    Votes: 2 8.0%

  • Total voters
    25

FiX

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Tja, da ich jetzt ab April in einer eigenen Wohnung leben werde kommt das nette Thema GEZ auf mich zu.

Die Gebühren sind ja doch recht hoch und werden teilweise sinnlos und übermäßig verschwendet (siehe Schmidt).

Daher diese Umfrage zur generellen Orientierung. Momentan tendiere ich eher dazu ohne TV / Radio im Sinne der GEZ (:O) auszukommen.

(Bald bezieht sich das ja wohl auch auf alle internetfähigen PCs)
 
Was heißt bald...es bezieht sich auf alles, das Medien empfängt.
D.h. TV- oder Radiokarten, Fernseher, Radiowecker, Autoradios, etc pp
Stand alles in der Erklärung zur GEZ.
Die Ausrede, ich schau kein ö/r Fernsehen zieht leider nicht, da der bloße Anschluß ans Netz den Tatbestand des Gesetzes erfüllt.
Wer also einen Antennenanschluss hat, der wird auch zur Kasse gebeten, soweit er ein entsprechendes Gerät besitzt, dass zum Empfang dieser Daten geeignet ist (siehe Auflistung).
Die Gebühr schwankt je nach Geräteart und kann sich ganz schön summieren.
 
Wie Admi schon sagte ist selbst ein Radiowecker gebührenpflichtig.
Melde einfach einen Fernseher an und gut ist.
Die sehen dann du zahlst was. Dann sollten die dich eigentlich in Ruhe lassen.
Meldeste aber garnichts an, werden sie es dir nicht abnehmen und dann drauf bestehen das du z.b für dein Autoradio löhnst. Also wirklich drumherum wirste nicht kommen.

Es sei denn du wartest solange bis die sich ma melden, und erzählst denn du hast dir
erst vor ganz kurzer Zeit ein TV oder Radio gekauft und wollst dich grade anmelden. ;)
Das gegenteil könnense ja nicht wirklich beweisen.
 
kannst Dich davon auch befreien lassen.kommt darauf an wieviel Geld Dir noch nach Abzug bleibt.
Ansonsten hab ich auch "nur" Fernseher angemeldet.

asun
 
Naja, das hab ich auch schon überlegt, aber ich finde nicht zahlen eigentlich besser als zum Sozialamt zu gehen - denn dadurch belastet man nur wieder den Staat...
 
Alles angemeldet bei uns ... und bei meinem Bruder ... und bei meiner Schwester ... und bei anderem Bruder ... :x

Und was ich auch mal wieder richtig Deutsch fand - Ein Kasten mit einer Batterie, einer Metallplatte, ein paar Drähten und einer Antenne gilt als Radio - auch wenn es nur so inner Kiste rumliegt ... .pp

Wenns aber hart auf hart kommt, du musst die GEZ Mitarbeiter nicht hereinlaßen und kannst sagen das die Geräusche von Video kommen :ugly und bis der die Polizei mit Durchsuchungsbefehl hat ... da ist schon alles bei nem Freund ^^ ... ich würds trotzdem anmelden - eine Sorge weniger.

Und was ich davon halte? Schwachsinn, wenn die Gebühr nur für Nachrichten und Radio verantwortlich wäre (das was ich nur beanspruche) wäre die Gebühr nur einen Bruchteil so groß. ich gucke keinen Fußball und Schmidt oder Seifenopern auch nicht, sonst auch keine Serien kein gar nichts, das sind wirklich Sachen die man den Privatsendern überlassen kann imo. Wenn ARD sowas wie NTV wäre, dann würd ichs noch einsehen, aber so nicht :x
 
Auch fast alles ordnungsgemäß angemeldet... ;)

Wenn Du es Dir einfach machen möchtest, dann warte einfach bis Dir die GEZ einen Brief schreibt (dauert meist nicht lange), dann wartest Du den nächtsten Brief ab und dann wartest Du noch 1-2 Monate bis Du Du nen Fernseher anmeldest. Danach haste Dann ruhe.

Wenn Du den ersten Brief hast werden sie Dich so lange nerven bis Du irgend was anmeldest. Auch wenn Du ihnen den Brief zurückschickst und angibst das Du kein Radio/TV hast wird sie das nicht sonderlich beeindrucken. Spätestends nach 3 Monaten haste den nächsten Brief von denen. Nach dem dritten Brief wird dann mal einer bei Dir vorbeischauen und Dich Fragen ob Du irgend ein Empfangsgerät hast. Meistends fragen die auch noch ob sie mal kurz reinkommen können LooL. Darüber hinaus können sie aber nicht viel machen. Du musst sie nicht in Deine Wohnung lassen. In Deine Wohnung darf die GEZ nur mit einem Durchsuchungsbefehl und den werden sie nicht bekommen. Jeder Richter wird denen nämlich erstmal die Löffel langziehen wenn sie wegen so ner Lapalie die deutschen Gerichte belästigen!

Ich hab mal irgend wo im INet ne längere Abhandlung zu dem Thema gesehen, wenn ich den Link noch finde poste ich ihn mal.
 
ne Alternative für die, die Konfrontation nicht scheuen: Bei der GEZ kommt sehr oft die Argumentation durch, dass die GEZ net zuständig ist, da sie Gebühren für die BRD eintreibt aber die BRD erloschen ist bzw. man selbst Reichsbürger ist...

aber sowas poste ich ja eh noch ^^

Btw. falls euch ein Vertreter an der Tür begegnet, nicht reinlassen und nix von irgendwelchen Empfangsgeräten erzählen ^^ Auch net auf Fernsehzeitungsabos oder so reagieren :p wenn ihr ihn dann net in eure Wohnung schlunzen lasst kann der wenig machen
 
Mal so unter uns ;)
Die GEZ wird erst nach der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt aktiv. Wenn du auf irgendwelchen Wegen (zB WG, Untermieter) von einer Anmeldung (die laut Meldegesetz eigentlich Pflicht ist) absiehst, dann wirst du auch keinen Brief von der GEZ bekommen. Ist in Studentenkreisen durchaus üblich :-) Dein Hauptwohnsitz ist ja weiterhin zu Hause (wo ja wahrscheinlich bezahlt wird) und für die Einkommenssteuererklärung brauchst du nur einen Mietvertrag, soweit ich informiert bin. Nur eventuelle Fahrtkosten musst du dann natürlich entsprechend berücksichtigen.

Aber da wir ja brave Bürger sind und du ein angehender Anwalt werden willst, sollte man dies natürlich nicht in Betracht ziehen :p
 
-Admi- said:
Mal so unter uns ;)
Die GEZ wird erst nach der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt aktiv. Wenn du auf irgendwelchen Wegen (zB WG, Untermieter) von einer Anmeldung (die laut Meldegesetz eigentlich Pflicht ist) absiehst, dann wirst du auch keinen Brief von der GEZ bekommen. Ist in Studentenkreisen durchaus üblich :-) Dein Hauptwohnsitz ist ja weiterhin zu Hause (wo ja wahrscheinlich bezahlt wird) und für die Einkommenssteuererklärung brauchst du nur einen Mietvertrag, soweit ich informiert bin. Nur eventuelle Fahrtkosten musst du dann natürlich entsprechend berücksichtigen.

Aber da wir ja brave Bürger sind und du ein angehender Anwalt werden willst, sollte man dies natürlich nicht in Betracht ziehen :p

Und sich bloss nicht ins Telefonbuch eintragen lassen. Weder Festnetz noch Handy.
Da stöbern die nämlich auch ganz gern drin rum. Weiss ich aus Erfahrung. ;)
 
Ich finde, das ist reine abzocke, von den Sendern, wenn die gebühren für sowas verlangen und ich nicht zahlen will, sollen die mir doch die Sender sperren, wofür brauche ich ARD/ZDF und die Dritten??? Fußball kann ich auch wo anders gucken und etwas später.... oder übers netz da hab ich genau so viel von.... mir reichen die privaten sender, da gucke ich lieber werbung, als das ich für so einen mist blechen muss, das kommt ja noch zu den anderen gebühren hinzu, wie kabel, für den der es hat....

Jeder sollte die möglichkeit haben die öffentlich rechtlichen sender zu sperren...

Wir selbst haben zuhause nur 1 Fehrseher und 1 Radio :angel....

letztens haben die mir einen gebührenbescheid geschickt, kurz nach meinen 16ten geburtstag... die haben echt ein an der waffel, wollen wohl doppelt abzocken, hauptsache da können die wieder ein bisschen mehr aus dem Fenster werfen....
 
FiX said:
Naja, das hab ich auch schon überlegt, aber ich finde nicht zahlen eigentlich besser als zum Sozialamt zu gehen - denn dadurch belastet man nur wieder den Staat...

nene nicht zahlen gibt nur Ärger und kostet noch mehr als vorher.
Öhm und mitn Sozi,ähhh jeder hat ein Recht darauf wenn man nicht soviel Geld zur Verfügung hat.Das heisst ja nicht das Du abhängig bist vom Sozi nur weil Du GEZ einsparen willst !
Ich weiss es jetzt nicht mehr ganz genau aber die Befreiung kannste glaub ich auch gleich bei der GEZ einreichen.Kannst ja mal ganz unverbindlich dort anrufen und nachfragen.

asun
 
bezahlt man da nen anschluss für z.b. fernsehen bzw radio, oder bezahlt man da pro empfangsgerät? oO
 
[-MUM-]Thunder said:
bezahlt man da nen anschluss für z.b. fernsehen bzw radio, oder bezahlt man da pro empfangsgerät? oO

normalerweise für jedes Empfangsgerät
 
nicht nur normalerweise, das ist so... nur die meisten melden es nicht richtig an.... :D warum soll man auch für 4 fernseher zahlen?? das ist schwachsinn....
 
hier Fix, wegen Befreiung:

10. Können Sie mich von der Zahlung der Rundfunkgebühren befreien ?
Nein. Die GEZ kann bisher keine Gebührenbefreiung aussprechen. Eine Befreiung wird nach den Landesverordnungen über die Voraussetzungen für die Befreiung von der Gebührenpflicht nur auf Antrag gewährt.

Bis zum 31. März 2005 ist der Antrag an das zuständige Sozialamt (Gemeinde-, Stadt- bzw. Kreisverwaltung) zu richten, in dessen Bezirk die Rundfunkgeräte bereitgehalten werden. Bis zum Beginn einer Befreiung sind die Rundfunkgebühren zu entrichten.

Vorbehaltlich der Zustimmung durch die Länderparlamente ändern sich zum 1. April 2005 die Befreiungsregelungen. Informationen zum neuen Verfahren erhalten Sie hier.
 
Informier dich doch einfach mal direkt bei der GEZ - auf deren Seite www.gez.de!

Folgendes gilt für die Gebühren von Studenten
Auszubildende und Studenten
Auch Studenten und Auszubildende müssen ihre Radio- und Fernsehgeräte anmelden und Rundfunkgebühren zahlen. Wenn sie noch bei ihren Eltern wohnen, gelten die Regeln für Haushaltsangehörige (siehe auch "Privathaushalt").


Bundeswehrangehörige und Zivildienstleistende Bundeswehrangehörige und Zivildienstleistende müssen ihre Radio- und Fernsehgeräte in Dienstunterkünften anmelden und Rundfunkgebühren zahlen. Dies gilt auch für tragbare Geräte.
Ausnahmen:
Autoradios müssen dann nicht angemeldet werden, wenn der Bundeswehrangehörige bzw. Zivildienstleistende oder dessen Ehepartner für Geräte in der Privatwohnung bereits Gebühren zahlt.

Bundeswehrangehörige und Zivildienstleistende können in der Regel nicht von der Rundfunkgebührenpflicht befreit werden. Ihr Einkommen übersteigt in den meisten Fällen die massgebliche Bemessungsgrenze, da auch die Sachbezüge (insbesondere Unterkunft, Verpflegung) berücksichtigt werden müssen.


Zweit- oder Ferienwohnung
Für Radio- und oder Fernsehgeräte in Zweit- oder Ferienwohnungen, Wochenendhäusern und Wohnwagen sind Gebühren zu zahlen. Dies gilt unabhängig von den am Hauptwohnsitz angemeldeten Geräten.
Ausnahmen:
Tragbare Radio- und Fernsehgeräte, die nur vorübergehend oder gelegentlich, z.B. auf Urlaubsreisen in eine angemietete Ferienwohnung, mitgenommen werden. Die Ausnahmen gelten jedoch nur, wenn Geräte am Hauptwohnsitz angemeldet sind.

Verbleibt das tragbare Gerät überwiegend in der Zweitwohnung oder im Wochenendhaus, müssen dafür Gebühren entrichtet werden.
 
BLACKCOOL said:
hier Fix, wegen Befreiung:
d.h. ab dem 1.4. kann man direkt bei der GEZ einen Antrag auf Befreiung stellen, wenn man bafög Empfänger ist. Das klingt ja ganz nett - mal abwarten ob ich bafög kriege oder nicht :)

[font=Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif] Voraussetzung ist, dass Rundfunkgeräte zum Empfang bereitgehalten werden und der Antragsteller zum unten aufgeführten Personenkreis gehört. Befreit werden können der Haushaltsvorstand, dessen Ehegatte oder ein Haushaltsangehöriger für von ihm selbst zum Empfang bereitgehaltene Geräte, wenn mindestens eine der nachfolgenden Befreiungsvoraussetzungen erfüllt werden:[/font]

Befreiungskriterien
------------------------ Vorzulegende Unterlagen
Empfänger von Ausbildungsförderung |
nach dem Bundesausbildungsförderungs- | Aktueller BAföG-Bescheid
gesetz, die nicht bei den Eltern leben |






 
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