Domain- & Markenrecht

moby3012

Staff member
Administrator
UF Supporter
Joined
Jun 6, 2003
Messages
4,045
Reaction score
365
Heyho,

kennt sich zufällig hier jemand mit diesem Thema aus? Folgende Situation, im Jahr 2003 sicherte ich mir eine DE Domain, welche mir bis heute gehört. im jahre 2007 meldete in Frankreich eine Firma genau diesen Markennamen an und inzwischen in vielen Ländern der Welt inkl. der EU, und sicherte sich entsprechend alle Top level Domains dazu, ausser der DE Variante, die gehört mir. Nun im jahr 2011 bekomme ich eine Abmahnung auf english und französisch, ich möchte ihnen doch bitte innerhalb der nächsten 15 Tage diese Domain überschreiben, da ich mit dem besetzen dieses Domainnamens ihre Rechte als geschützte Marke beschädige und sie solte ich das nicht tun weitere rechtliche Schritte einleiten werden...

also bin ich völlig plemplem oder bin ich nicht eigentlich im Recht?
 
ich kenn mich zwar nicht aus, aber wenn es sich um eine geschützte marke handelt, klingt das plausibel finde ich
 
Da gilt glaub wer zuerst kommt malt zuerst, demnach kannst du von denen im gegenzug wenn sie die domain haben wolllen ordentlich asche abgreifen, ist ja nicht so dass du die domain gekrallt hast nachdem es die marke als eingetragenes warenzeichen gab oder ?
 
Frag da am besten mal den Nils :o
Fände es generell eher bescheuert wenn sie Recht hätten, allerdings könnte ich mir schon vorstellen, dass es irgendwie ganz verdreht in Ordnung geht dir da die Pistole auf die Brust zu setzen.
Aber ich habe keine Ahnung...
 
1. Benutzt du diese domain kommerziell?
2. Wird sie wirklich benutzt oder liegtse brach?
3. Hat der Abmahnende seine Marke beim Deutschen Marken- und Patentamt eingetragen?

http://www.dpma.de/

Für den Fall dass: 1. nein, 2. wird benutzt 3. egal; solltest du imho im Recht sein

Ich habe eine Abmahnung erhalten - was nun?
Sie sollten zunächst genau prüfen, ob die Abmahnung berechtigt sein kann, d.h. ob Sie möglicherweise die fragliche Marke tatsächlich verletzen. Eine Markenrechtsverletzung kann vorliegen, wenn jemand ohne Zustimmung des Markeninhabers im geschäftlichen Verkehr ein mit der Marke identisches Zeichen für Waren oder Dienstleistungen benutzt, die mit den für die Marke eingetragenen Waren oder Dienstleistungen identisch sind. Ebenso wenn jemand ein mit der Marke identisches oder ähnliches Zeichen für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen benutzt, sofern für das Publikum die Gefahr von Verwechslungen mit der Marke besteht.
Der Inhaber einer Marke kann beispielsweise niemandem verbieten, seinen eigenen Namen oder seine Anschrift zu benutzen. Nicht verbieten kann er auch, dass jemand ein mit der Marke identisches oder ähnliches Zeichen zur Beschreibung von Merkmalen oder Eigenschaften von Waren oder Dienstleistungen verwendet.
Für die Überprüfung der Berechtigung einer Abmahnung, bei der zahlreiche Faktoren und rechtliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen sind, sollten Sie eine Markenrecherche durchführen und fachkundigen Rat einholen. Sie sollten deshalb im Zweifel einen in Fragen des Wettbewerbsrechts erfahrenen Anwalt konsultieren. Das DPMA selbst darf keine Rechtsberatung geben.
Oft ist es auch hilfreich, mit dem Abmahnenden Kontakt aufzunehmen, um die Angelegenheit bereits im Vorfeld zu klären.

hängst du wirklich an der domain? ich würde den wert online schätzen lassen und den franzocken nen angebot mit dem 2x oder 3x Preis unterbreiten..
 
Soweit ich weiß, bist du im Recht, da du die Domain angemeldet hast, bevor die Marke angemeldet wurde. Es war nicht abzusehen, dass diese Marke angemeldet wird und du hast sie nicht aus nur eben diesem Grund beantragt, also kein "Domain-Grabbing", was afaik verboten ist.

Fazit: was deamon sagt.
 
Um welche Domain handelt es sich denn? Mach denen doch ein Angebot über Betrag XX.XXX.XXX ;)
 
ich glaube die wollen einfach die domain haben. deswegen drohen sie dir. ich würde dir empfehlen einfach mal zu deinem anwalt zu gehen. normal ist das nicht was die machen und dein anwalt kann dir da genaues dazu sagen. wir sind eigentlich alle laien in diesem thema. jedoch kann ich mir vorstellen das fix sich da auskennt.
 
Wichtig ist, dass die Seite nicht brachliegt.
Ich erinnere mich da an einen Fall wo jm eine Seite angemeldet hatte, die VW gerne haben wollte später da sie ein modell ähnlich genannt hatten. Da er diese Seite aber tatsächlich nutzte musste VW nen paar mark hinlegen anstatt sie einfach zu übernehmen.
Ansonsten dürftest du auf sicherer Seite sein.
 
es geht um die Domain Deezer.de und der "kontrahent" ist deezer.fr bzw deezer.com in Form der Firma Blogmusik (Aktiengesellschaft)

die Domain liegt nicht brach, sie wird nonkomerziell für meinen persönlichen Webblog genutzt

ich würde sie natürlich gegen entsprechendes Geld abtreten jedoch kotzt mich die Art und weise an, wie sie das angehen.

@apocalypso: nein die marke wurde laut anlage des briefes erst 2007 eingetragen, meine Domain habe ich im mai 2003 registriert. Also nen Monat bevor ich mich im UF regsitriert habe :p

So wie es aussieht wollen die halt nach deutschland expandieren und die Firma scheint wirklich groß zu sein, demnach kann man da bestimtm auchn kleines sümmchen verlangen, nur wieviel zum Beispiel keine Ahnung... 1.000...10.000....100.000 selbst letzteres klingt nicht völlig unrealistisch oder?

PS: Die Domain hatte ich damals registriert, als wir mit deezer das Moddingstudio für C&C Reborn gegründet hatten und sind unter diesem Namen aufgetreten, dann lag das ne weile brach, bis ich meinen persönlichen Blog drauf eingerichtet habe
 
Last edited:
Laut Adresso.de:

650 - 750 €

Also würde ich mal bei 1,5-2K ansetzen.
Gibt da aber bestimmt noch bessere Einschätzmöglichkeiten, würde ich dann einfach mit nem Anwaltsbesuch bzgl. der Berechtigung der Strafandrohung kombinieren. Evtl. kann der dir das auch sagen.

€dit: Lol, die Bewertung vergess mal schnell^^ Meine HP Domain wird da noch teurer eingestuft und die bezieht sich weitesgehend auf meinen Namen^^
Und meine CnC-Domain ist 6K wert :bravo
 
Last edited:
Ja, dass kannst Du total vergessen.
Ich würde denen einfach sagen, dass Sie dir ein Angebot machen sollen.

Domains sind schon für mehrere 100.000€ gekauft worden. Und eine Aktiengesellschaft hat in der Regel Geld.
 
Zumal ich glaube der Preis richtet sich zu 95% nach dem Interesse des Käufers und diese Firma ist groß und macht viel Umsatz = Das Interesse könnte groß sein nach Deutschland zu expandieren^^
 
die internetseite die oben genannt wurde berechnet den wert nach Besucheraufkommen. Das ist für die bewertung dieses Falles vollkommen unerheblich.
Jenachdem wie groß das interesse der Firma an dem deutschen Markt ist , kann man von ein paar Euros ausgehen.
 
Ist auch dir Frage wie hoch du pokern willst, im zweifelsfall sag einfach "für 150.000" könnt ihr sie haben und wart was sie dir als gegenangebot machen, wenn die dir dann was über 5000 bieten ists doch schon win ^^


oder du gehst die sichere seite, sagst dass du juristisch dagegenhalten wirst, ihre prozess und anwaltskosten sich daher weil du durch alle instanzen gehst auf 20k+ erhöhen werden und sie dir die kohle lieber gleich + den betrag X geben und sich das sparen können (einfach bluffen)
 


Da es noch keiner gemacht hat (und jetzt auch keiner mehr machen kann weil ich der erste bin), beanspruche ich 20% der Summe, die du für deine Domain bekommst.

Als spiritueller Beistand wenn es dir dadurch leichter fällt ^^

 
Back
Top