na dann versuch ichs mal andersrum:
was haben denn die verschärfungen und zusätzlichen maßnahmen gebracht?
um mal n paar schlagworte in den raum zu werfen: der große lauschangriff
http://www.datenschutz-berlin.de/themen/inneres/langriff.htm
mein standpunkt dazu wird praktischerweise gleich auf der selben seite mitgeliefert:
http://www.datenschutz-berlin.de/aktuelle/presse98/presse02.htm
oder die verschärfungen der mittel und methoden im jahr 2002... also als konsequenz aus dem nywtc attentat...
als kleinen auszug das hier... wieder freundlicherweise mit angedachtem verwendungszweck... aber irgendwie scheint da n logischer fehler beim punkt wohnungen abhören drin zu sein... .oO
http://www.faktuell.de/Hintergrund/Background174.shtml said:
TERROR
Das Antiterror-Paket greift in etwa 100 Gesetze ein.
Die Geheimdienste erhalten freiere Hand, Ausländer können leichter abgeschoben werden.
Das BKA ist jetzt auch für die Verfolgung von Anhängern ausländischer Terrororganisationen zuständig. Es kann bei schweren Formen von Datennetzkriminalität ermitteln. Bei Datenerhebungen muss es nicht mehr über die Länderpolizeien gehen.
Der Schutz sicherheitsrelevanter Bereiche soll verbessert werden. In Flugzeugen dürfen nur Beamte von Polizei und Bundesgrenzschutz als Sicherheitskräfte, auch Sky Marshals genannt, eingesetzt werden. Private Sicherheitsdienste bleiben außen vor.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf bei Kreditinstituten, Luftverkehrsunternehmen,
Post- und Kommunikationsdienstleistern Informationen abfragen. Diese Befugnisse sind einer parlamentarischen Kontrolle unterworfen. Sie gelten auch für die Landesämter des Verfassungsschutzes. Um Gefahr für das Leben und die Gesundheit abzuwenden dürfen Wohnungen abgehört werden, in denen Verfassungsschützer tätig sind. Außerdem darf der Verfassungsschutz auch Aktivitäten ins Visier nehmen, die sich gegen die Völkerverständigung und das friedliche Zusammenleben richten.
Die Sprachaufzeichnung bei Asylverfahren ist gesetzlich zugelassen. Mit einer Identität sichernden Sprachanalyse soll in Zweifelsfällen die Herkunft des Antragstellers ermittelt werden. Fingerabdrücke und andere Identität sichernde Unterlagen werden künftig zehn Jahre aufbewahrt. An ausländische und zwischenstaatliche Stellen dürfen Daten nur dann weitergegeben werden, wenn dem keine schutzwürdigen Interessen der Betroffenen entgegenstehen und eine völkerrechtliche Verpflichtung zur Weitergabe besteht.
Ausländern darf nicht schon bei bloßem Verdacht einer Straftat der Aufenthalt verwehrt werden. Voraussetzung für eine Ausweisung oder Verweigerung der Aufenthaltserlaubnis ist, dass der Ausländer die freiheitlich-demokratische Grundordnung oder die Sicherheit Deutschlands gefährdet, sich bei politischen Aktivitäten an Gewalttaten beteiligt oder „wenn Tatsachen belegen", dass er den internationalen Terrorismus unterstützt.
Das Ausländerzentralregister wird zu einer Visa-Entscheidungsdatei ausgebaut.
Die Sicherheitsdienste dürfen den gesamten Datenbestand in einem automatisierten Verfahren abrufen. Außerdem soll die Religionszugehörigkeit von Ausländern gespeichert werden. Die Angabe ist allerdings freiwillig. Eine Speicherung der ethnischen Zugehörigkeit entfällt.
Ausweise dürfen „neben dem Lichtbild und der Unterschrift weitere biometrische Merkmale von Fingern oder Händen oder Gesicht des Inhabers enthalten". Diese Angaben dürfen nur zur Überprüfung der Identität und der Echtheit des Dokuments verwendet werden. Welche biometrischen Merkmale verwendet werden sollen, regelt ein noch zu schaffendes Bundesgesetz.
Eine Neufassung und Ausweitung der Verbotsgründe für Vereine soll verhindern, dass gewalttätige oder terroristische Organisationen von Ausländervereinen in Deutschland unterstützt werden. Ein Ausländervereinsregister wird es nicht geben.
Der Einsatz so genannter IMSI-Catcher wird rechtlich geregelt.
Mit dieser Technik können Kennung und Standort eines Mobiltelefons ermittelt werden. Dabei werden auch Mobiltelefone im Umkreis erfasst. Für Daten unbeteiligter Dritter besteht ein absolutes Verwendungsverbot. Diese Daten müssen gelöscht werden.
Die Regelungen zum Bundesverfassungsschutzgesetz, dem BND-Gesetz, dem MAD-Gesetz, dem BKA-Gesetz und dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz werden auf fünf Jahre befristet.
ich finds sehr merkwürdig, dass sich soviele maßnahmen gegen ausländer und asylbewerber richten...
schöner text zum thema:
http://akademie-rs.de/dates/030131_auslaenderrecht_kugelmann.htm
besonders die zusammenfassung...
rasterfahndung....
http://www.datenschutz-berlin.de/aktuelle/presse02/presse11.htm
auch so n thema...
ausländer erfüllen die kriterien viel eher, als deutsche und sind somit viel eher verdächtige, dabei ist terrorismus doch kein ausländerproblem...
ich meine wieviele terroranschläge durch leute von außerhalb stehen wievielen terroranschlägen von bürgern gegenüber?
z.b. tschetschene und russen... im eigentlichen sinne keine ausländer... oder palästinenser und israelis... oder iraker ...
die meisten terroranschläge dürfen wohl auf die kappe von den jeweiligen bürgern gehen... aber trotzdem hört man ständig nur vom "internationalen terrorismus" und gegen den sind auch viele maßnahmen gerichtet...
was soll ich denn davon halten?
und du bist doch sicher auch gegen totale überwachung, oder? du wirst doch garantiert auch deine gründe haben
und ich will hier überhaupt nicht sagen, dass wir den überwachungsstaat schon haben! ich will nur sagen, dass alle maßnahmen in diese richtung gehen und völlig überflüssig sind...
die gesetzeslage stand 1995 hat meiner ansicht nach vollkommen gereicht, um deutschland zu schützen...