Autounfall im Winter mit Sommerreifen
Kein Versicherungsschutz bei der Vollkaskoversicherung haben ggf. Autofahrer, die bei weniger als sieben Grad Celsius mit Sommerreifen unterwegs sind. Nach einem Urteil des Oberlandesgericht Frankfurt handeln Fahrer grob fahrlässig. Dies soll sogar gelten, wenn Schneeketten auf Sommerreifen aufgezogen sind.
Nach Ansicht des OLG Frankfurt hätten Sommerreifen trotz Schneeketten keine ausreichenden Seitenführungskräfte, was vor allem bei Bergabfahrten entscheidend für die Sicherheit ist. Bei Sommerreifen tritt eine Reduzierung der Fahrsicherheit schon auf, bevor die Fahrbahn schneeglatt wird. So ist bereits bei Plustemperaturen unterhalb von sieben Grad der Winterreifen selbst auf trockener Fahrbahn dem Sommerreifen überlegen. So bietet der Winterreifen kürzere Bremswege und bessere Seitenführung in Kurven. Das Gericht sieht die Gefahr, dass das Fahrzeug deshalb leicht von der Fahrbahn abkommen könnte.
Fazit: Wer im Winter mit Sommerreifen fährt, handelt grob fahrlässig und die Vollkaskoversicherung muss den Schaden am "Sommerreifen-Auto" nicht erstatten. Für Schäden an anderen Fahrzeugen kommt aber die Haftpflichtversicherung auf.
(OLG Frankfurt, Az.: 3 U 186/02).