Bernd Höckers Kampf gegen die Rundfunkanstalten oder Was ist ein Rechtsstaat wert ?

Warum führt nicht irgendein Hersteller ein Non GEZ Gerät ein, in welchem er die öffentlich Rechtlichen verschlüsselt und sich das Verfahren dazu zertifizieren lässt?
Das Gerät wäre der Kassenschlager :D

Ich glaube das ist meine Marktlücke, wer steigt in das Geschäft mit ein? ;)

Die Werbung der GEZ ist ja auch so Mafia mäßig aufgebaut, besonders der Kerl am Ende des Spots, der sagt "Weils einfach PFLICHT ist!" erweckt in mir den Eindruck von: "Wenn euch die anderen ''Argumente'' nicht gefallen, dann habt ihr trotzdem zu zahlen!"
 
aber selbst dann müsstest du eine gebühr auf dein handy zahlen weil das internet 1.0 fähig ist :(
 
Nimmste halt nen altes Nokia 3210, das hat keine Möglichkeit auf den Service der Öffentlich Rechtlichen zugreifen zu können.
 
Bin ich mit meinem Monochromdisplay-Handy wohl auf der sicheren Seite :D
 
Ausserdem kannste ein Handy wesentlich einfacher verbergen als nen Fernseher. Ein D1 Vertrag beinhaltet mittlerweile ja standardmäßig die Möglichkeit mit einem GPRS/UMTS Handy ins Inet zu gehen, solange die GEZ nicht so größenwahnsinnig wird, und bereits das Existieren von solchen Verträgen als Möglichkeit betrachtet, die Öffentlich Rechtlichen Angebote zu nutzen, ist also alles i.O.
 
Bin ich hier der einzige der das zahlt und sich selbständig ohne Briefe & Drücker angemeldet hat?

Ne ne keine Angst... ich bin auch schon immer angemeldet (auch ohne Briefe).

Ist so wie der Soli und der tut mir wirklich weh und wird gleich schön vom Lohn abgebucht.
Davon kann ich x-fach die GEZ Gebühren bezahlen.
Verfassungsrechtlich ist beides sehr bedenklich aber wird trotzdem erhoben trotz mehrfacher Klagen.

Was lernen wir daraus:

"Da mußt du zahlen!"
Und wayne interessiert schon der Rechtsstaat, wenn man nette schöne Nebensteuern erheben kann.;)

P.S: Ein Modell wie bei der Kirchensteuer wäre doch was. Austreten und Ruhe ist im Karton. Wer in die GEZ unbedingt unterstützen will in ihrem Kampf gegen die privaten Sender der zahlt, wer nicht an das besser Modell glauben will, der tritt einfach aus. Das Modell wäre auch noch verfassungsfreundlich:)
 
Mich würde mal die vollständige Begründung des Gerichts interessieren.
 
Etwas Off-Topic: Es geht um die Absetzung des nicht linientreuen ZDF-Chefredakteurs Brender durch Roland Koch vor einer Weile und die daraufhin entbrannte Debatte über den Einfluss der Parteien auf das ZDF.

Eigentlich kann nur der Bundestag (oder zumindest 25 % davon) die Überprüfung des Sachverhalts durch das Bundesverfassungsgericht mittels Klage erzwingen, da nur die Mitglieder des Bundestages dazu berechtigt sind.
Die 25 % sind aber kaum zusammenzubekommen, denn zur Zeit sind nur die Grünen bereit dafür. Die SPD nicht, die Linken leider auch nicht und Schwarz-Geld sowieso nicht.

Ein findiger Staatsrechtler hat aber einen Weg gefunden, mit welchem der Fall trotzdem in Karlsruhe landen könnte. Es sei denn die GEZ verzichtet freiwillig auf die Gebühren, wovon man nicht ausgehen kann.

...

Selbst ist der Mann!

Nun überlegt Professor Gersdorf, durch einen Akt zivilen Ungehorsams eine Klagemöglichkeit zu provozieren, in der er selbst die ihm am Herzen liegenden Fragen klären lassen könnte. Hierzu plant er, Widerspruch gegen die Zahlungaufforderung seiner GEZ-Gebühr einzulegen, da er nicht zur Zahlung verfassungswidrigen Rundfunks bereit sei. Das ZDF schulde eine staatsfreie Berichterstattung, die nach derzeitiger Zusammensetzung von Fernsehrat und Verwaltungsrat nicht gegeben sei. Da es hieran fehle, gäbe es auch keine Legitimation, die Bürger zwangsweise zur Finanzierung heranzuziehen.

Die GEZ müsste dann gegen den Professor einen vollstreckbaren Gebührenbescheid erlassen, gegen den Gersdorf wiederum Klage erheben könnte. Dann müsste das ZDF als einer der Auftraggeber der GEZ die Voraussetzungen für eine Rechtmäßigkeit der Forderung darlegen. Indirekt müsste also das ZDF das Verwaltungsgericht von seiner angeblichen Staatsferne als Voraussetzung für den Griff in den GEZ-Topf überzeugen. Kämen den Gerichten Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gebührenbescheids, so könnte die Sache nach Artikel 100 GG dem Bundesverfassungsgericht zur konkreten Normenkontrolle vorgelegt werden. Andernfalls könnte der Professor bei einem letztinstanzlichen Urteil selbst Verfassungsbeschwerde erheben.

Durch diesen Kunstgriff also läge der Fall in Karlsruhe, wo man die Frage der Staatsferne verhandeln wird, auch wenn sie nicht eigentlicher Gegenstand der Klage ist. Zwar beträfe ein Urteil nur einen bestimmten Gebührenbescheid des Klägers, jedoch wären dann die verfassungsgerichtlichen Feststellungen des Gerichts mindestens als "obiter dictum" ausgesprochen. Allein die Aussicht, dass ab diesem Zeitpunkt sämtliche GEZ-Gebührenbescheide im Bezug auf das ZDF durch eine Welle an Widersprüchen angegriffen werden könnten, sollte den Verantwortlichen zu denken geben. Theoretisch könnte ein solches Verfahren das ZDF in die Pleite führen, sodass Kochs schwarzer Verwaltungsrat nur noch mit roten Zahlen befasst wäre ...

GEZ-Streik wegen Fall Brender

Ich wünsche dem Herrn Professor viel Erfolg dabei! Nieder mit CDU-TV! :top
 
ich finde es schon hart das er den blog jetzt zumachen muss...aber da kann man mal sehen zu was die alles in der lage sind, ich hab mir den blog vorher noch durchgelesen, respekt wie er sich die ganze zeit da durchgekämpft hat.
 
die Öffnungszeiten wohl deshalb, das es in Echtzeit moderiert werden kann.
Mir kommts merkwürdig vor!
 


naja, hat ja eingeschlagen wie eine Bombe ;) -->

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