Also die ausländer die hier kinder machen , dass sind ausländern aber diese kinder die hier geborne werden sind deutsche !! Vielleicht mit ner türkischen staatsangehörigkeit , aber da sie hier geboren sind sind das deutsche !! Sie wachsen genau so auf wie ein deutscher mit deutschen eltern . Und der satz was der kA wie der heisst sagte , er meinte wenn er jetzt in die türkei fährt , ER ALS DEUTSCHER IN DEUTSCHLAND GEBOREN , dass er dort jetzt kriminnel sein würde bzw was kriminenles anstellen würd, als gast ! Aber ich meien die die hier geboren sind sind keine ausländer mehr , ......man meine finger sind schon ....
Also meines wissens nach gibts so was nicht entweder ich hab die Deutsche oder aber ich hab ne andere Staatsbürgerschaft.(ausser doppelte) Und Deutsch ist man meines erachtens nach wenn ich die Deutsche habe. Asche auf mein Haupt wenn das nicht Stimmt. ^^
Bereits 1991 wurde das aus dem Deutschen Reich stammende Staatsbürgergesetz geändert und die Einbürgerung erleichtert. Die doppelte Staatsbürgerschaft wurde nur in Ausnahmefällen zugelassen wenn eine entlassung aus der ursprünglichen Staatsbürgerschaft nicht möglich war.
Allerdings ermöglichten die türkischen Behörden ihren ehemaligen Staatsangehörigen, nach der Entlassung aus der türkischen Staatsangehörigkeit, die Bedingung für die Erteilung der deutschen ist, die türkische Staatsbürgerschaft wieder neu zu beantragen. Auf diese Weise erlangten circa 260000 Deutsche türkischer Abstammung die doppelte Staatsbürgerschaft.
Diese Praxis wurde 1997 auf Druck der deutschen Regierung eingeschränkt. Die ehemaligen türkischen Staatsangehörigen erhielten seitdem von den türkischen Behörden nur noch eine so genannte Pembe Kart (rosa Karte), die sie berechtigt, eingeschränkt Grundbesitz zu erwerben und Erbschaften anzutreten, die aber beispielsweise das Wahlrecht nicht zuerkennt. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden 1999 103900 Personen türkischer Herkunft eingebürgert. Nach einem leichten Rückgang 1997, dem ein starker Anstieg seit 1991 vorangegangen war, bedeutet dies eine Steigerung um 57 Prozent gegenüber 1998. Insgesamt waren damit Ende 1999 337841 türkischstämmige Personen eingebürgert, inzwischen liegt die Zahl bei schätzungsweise über 400000.
Das deutsche Einbürgerungsgesetz, das seit der Zeit des Deutschen Reiches auf dem Prinzip des ius sanguinis, des Rechtes der Abstammung beruht, wurde jedoch erst durch das am 1. Januar 2000 in Kraft getretene neue Staatsbürgerschaftsrecht geändert. Neben das Recht der Abstammung trat das ius solis, das Recht des Bodens (Geburtsortprinzip). Danach hat jeder in Deutschland geborene Mensch, unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Eltern, einen Anspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn ein Elternteil seit mindestens acht Jahren in Deutschland lebt.
Auch Migranten, die mindestens seit acht Jahren in Deutschland leben, eine Aufenthaltserlaubnis haben, die deutsche Sprache beherrschen, keine Arbeitslosen- oder Sozialhilfe beziehen und nicht straffällig geworden sind, ermöglicht das neue Gesetz die Einbürgerung. Allerdings wurde eine doppelte Staatsangehörigkeit als Regelfall nach wie vor ausgeschlossen. Effektiv weitete sich der Kreis der Einbürgerungsberechtigten aber erheblich.
Die türkische Bevölkerung reagierte auf die Bestimmungen im neuen Staatsangehörigkeitsgesetz mit Enttäuschung. Besonders die Regelungen zum Doppelpass sowie die Einbürgerungsvoraussetzung „ausreichender deutscher Sprachkenntnisse” sorgten für Kritik. Einige Selbstorganisationen rieten gar von der Einbürgerung nach dem neuen Recht ab.
Der „typische” Arbeitsmigrant der ersten Generation, die momentan rund ein Viertel der türkischen Bevölkerung ausmacht, verfügt über eine eher geringere Schul- und Berufsausbildung, meist einen niedrigen Berufsstatus und eher schlechte deutsche Sprachkenntnisse - seine Chancen in der deutschen Gesellschaft sind sehr gering. Er nimmt zugleich Diskriminierung weniger stark wahr, vermutlich weil er geringere Ansprüche an eine Integration stellt. Er orientiert sich an den in der Heimat gebliebenen Familienangehörigen und Freunden seiner Generation, zu denen er vor allem in wirtschaftlicher Hinsicht im Vergleich besser abschneidet. Er fühlt sich eher mit der Türkei als mit Deutschland verbunden und neigt dazu, sich die Rückkehr offen zu halten. Entsprechend wenig ausgeprägt ist die Absicht zur Einbürgerung. Somit richtet sich sein Handeln eher auf eine Bewahrung der Herkunftskultur.
Im Gegensatz dazu ist die zweite Generation durch eine verbesserte Schul- und Ausbildung, eine höhere berufliche Stellung und ein besseres Sprachniveau charakterisiert - die Chancen, an der deutschen Gesellschaft teilzuhaben, sind also besser, wenngleich noch deutliche Differenzen zu ihr bestehen. Zugleich nehmen die Mitglieder dieser Gruppe Diskriminierung aufgrund der völlig anderen Ansprüche sehr viel stärker wahr, was die subjektive Wahrnehmung der Teilhabechancen relativ beeinflusst. Diese Gruppe richtet sich im Unterschied zur ersten Generation an den deutschen Gleichaltrigen aus, zu denen der Vergleich negativ ausfällt.
Ein „typischer” Angehöriger der zweiten Generation fühlt sich mit Deutschland und der Türkei gleichermaßen verbunden und hat selten die Absicht zu remigrieren. Trotzdem werden eigenethnische Organisationen zusätzlich zur Teilnahme am deutschen gesellschaftlichen Leben genutzt. Die Nähe zur deutschen Gemeinschaft, die sich in Kontakten, in einem positiven Deutschlandbild und im interethnischen Freizeitverhalten ausdrückt, ist stärker als bei der ersten Generation. Die zweite Generation eignet sich allmählich die Werte der deutschen Gesellschaft an, wobei die Herkunftskultur nach wie vor eine wichtige Rolle spielt.
Insgesamt hat sich die zweite Generation im Unterschied zur ersten teilweise an die deutsche Gesellschaft angepasst. Unübersehbar ist aber, dass innerhalb der zweiten Generation die Integration unterschiedlich verläuft. Zum einen existiert die bereits beschriebene typische Zweitgenerationsgruppe. Zum anderen finden sich jedoch Zweitgenerationsangehörige, deren Teilhabechancen nach wie vor sehr gering sind und die sich von der deutschen Gesellschaft eher zurückziehen. Diese - wenn auch kleine - Gruppe nutzt zur Verbesserung ihres sozialen Status verstärkt eigenethnische Strukturen, die die Abschottung weiter unterstützen können.
Diese Übersicht macht deutlich, dass von gelungener oder misslungener Integration der Türken in Deutschland im 40. Jahr der Migration keine Rede sein kann. Vielmehr ist die Lebenssituation der Türken in Deutschland, genauso wie ihr Verhältnis zu den Deutschen und ihren Institutionen, äußerst komplex und differenziert.
Die Beantwortung der Frage nach der gelungenen Integration wird zudem dadurch erschwert dass unter Integration Verschiedenes verstanden wird. Ist die Existenz türkischer Diskotheken, türkischer Fußballvereine, türkischer Wohnviertel oder Lebensmittelgeschäfte ein Zeichen misslungener Integration? Wo hört das legitime Bestreben, im Verbund mit den Landsleuten zu sein, auf und wandelt sich in eine Bedrohung des gesellschaftlichen Zusammenhalts? Sicher müssen für eine gelungene Integration türkische Zuwanderer und deutsche Aufnahmegesellschaft stärker als bisher zusammenwirken.