Abmahnwelle RedTube | Streaming allgemein

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Hallo Zusammen,

habe eben den Blogeintrag von einer befreundeten Kanzlei gelesen und wollte das teilen, falls irgendwer von der Abmahnwelle betroffen ist. Allgemein ist es sicherlich auch Interessant um einmal Streaming und Download/Verbreitung von Media zu Unterscheiden:

http://aktuell.szary.de/ist-streaming-eine-urheberrechtsverletzung-3320/

Zum Schluss können wir allen Betroffenen daher gegenwärtig nur raten sich entschieden gegen die Abmahnung zu wehren. Aktuell würden wir auch – anders als in Downloadfällen -nicht die Abgabe einer Unterlassungserklärung empfehlen wollen. Zumindest bis zu einer gesetzgeberischen oder gerichtlichen Entscheidung hängt dies aber selbstverständlich allerdings immer noch, wie schon angedeutet, vom Einzelfall ab.
 
Könnte man die wegen Willkür eigentlich anzeigen?
 
Könnte man die wegen Willkür eigentlich anzeigen?
Wegen Willkür schon mal garnicht. Ne Anzeige würde zum derzeitigen Zeitpunkt eh nichts bringen, da lächelt die Kanzlei mal kurz und legt es zu den anderen paar hundert. Und selbst wenn es zu einem Verfahren kommt darfste dich darauf einstellen dich über mehrere Jahre durch drei Instanzen prügeln zu müssen.

Wer Zeit und Lust hat hört sich das hier an:
https://blog.piratenpartei-nrw.de/k...k-mumblediskussion-zur-aktuellen-abmahnwelle/

Da gibts eigentlich alles derzeit wichtige/wissenswerte.
 
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Wegen Willkür schon mal garnicht. Ne Anzeige würde zum derzeitigen Zeitpunkt eh nichts bringen, da lächelt die Kanzlei mal kurz und legt es zu den anderen paar hundert. Und selbst wenn es zu einem Verfahren kommt darfste dich darauf einstellen dich über mehrere Jahre durch drei Instanzen prügeln zu müssen.

Wer Zeit und Lust hat hört sich das hier an:
https://blog.piratenpartei-nrw.de/k...k-mumblediskussion-zur-aktuellen-abmahnwelle/

Da gibts eigentlich alles derzeit wichtige/wissenswerte.

Kannst du das in ein paar Kernpunkten zusammenfassen? Hab die Zeit leider gerade nicht.
Aber ist das mit dem Urheberrecht bei Pornos nicht eh immer so ne Sache? Hab die Diskussion bisher nur am Rande verfolgt und eigentlich innerlich schon als "Hält eh nicht lange, bei Urheberrechtsansprüchen auf Pornos" abgehakt.
 
Das mit dem Urheberrecht für Pornos ist zwar in der Tat so ne Sache, aber da gibts nur eine Entscheidung zu wo ein Gericht das etwas anders gesehen hat. Ich denke im Zweifelsfall wäre das wohl anfechtbar. Ich bin jetzt aber auch kein Jurist und kenne die Feinheiten der Fälle nicht 100%ig ;)

Um mal zu versuchen das ganze zusammen zu fasssen: im Prinzip ist das einfach die nächste Stufe des Beschiss der Abmahnanwälte. Höchst wahrscheinlich wurde über ein Netzwerk mehrere mitienader verbandelter Firmen dem Kölner Amtgericht vorgegaukelt, dass es sich bei dem Streaming um eine Tauschbörse handeln würde und dass die beauftragte Firma (die erst kurz vor dem Versand der Abmahnungen geschaffen wurde) über ein omniöses Programm verfügt das Nutzer von Streamingangeboten über die IP identifizieren kann (also theoretisch sogar auf YouTube oder sonstwo). Wie das gehen soll ist nicht bekannt, es gibt nur ein Gutachten wo ein Mitarbiter der Firma versichert das es geht ohne zu erklären wie.
Man geht derzeit davon aus, dass das Amtgericht absichtlich getäuscht wurde um kurz vor Weihnachten und mit der "moralischen Keule" der Nutzung eines Pornoportals versucht wird möglichst viel Geld zu machen. Im Prinzip die Taktik von Spammern. Einfach ein paar tausend Abmahnungen über je 250 Euro verschicken, wenn nur fünf Prozent aus Scham zahlen macht man schon den dicken Reibach.
Übirgens von einer Kanzlei gegen die derzeit bereits ein Verfahren wegen unsachgemäßer Abmahnungen läuft. Allein, dass das Amtsgericht zu dem Schluss kam, dass es sich bei Redtube um ein illegales Angebot handelt entbehrt jeder Grundlage. Das ist etwas, das hätte man mit fünf Minuten Google-Recherche selbst entkräften können. Übrigens wurde auch ein nicht unwesentlicher Teil der Anträge auf Datenauskunft bei den Providern von Richtern abgelehnt, wahrscheinlich von denen die sich mit der Materie auskennen. Aufgrund der hohen Anzahl solcher Anfragen werden solche auch von Richtern bearbeitet die normalerweise beispielsweise im Verkehrsrecht oder sonst wo tätig sind. Das sind dann wahrscheinlich die denen stattgegeben wurde.
 
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Hier mal ein Artikel von Chip.de, welcher versucht die Vorgänge und Verflechtungen rund um die Abmahnwelle aufzudröseln.
Es wird auch darüber spekuliert, wie die Kanzlei an die entsprechenden IP-Adressen gelangt sein könnte.

Sollte sich herausstellen, dass es so oder so ähnlich abgelaufen ist, wäre das Vorgehen dieser Kanzlei im höchsten Maße fragwürdig.
http://www.chip.de/news/Redtube-Wurden-die-Opfer-in-die-Falle-gelockt_66033141.html

Gleichzeitig frage ich mich, warum Richter ohne Ahnung von der Materie überhaupt anordnen dürfen, dass solche Daten dem Kläger zu Verfügung gestellt werden müssen.
Ich weis, die Gerichte sind überlastet, und nicht immer entscheidet ein Richter, welcher sich in der Materie auskennt, aber wenn die Hürden für eine Herausgabe persönlicher Daten so dermaßen niedrig sind, dann gruselt es mich gewaltig.
 
Ich wurde bereits 2x abgemahnt, allerdings nicht für Pornostreaming sondern wegen angeblicher Downloads von Musik. Meine IP wurde dort auch bereitwillig vom Provider rausgegeben.
In beiden Fällen war ich es aber nicht, dies hätte ein einfaches Schreiben (Anwesenheitserklärung) meines Arbeitgebers belegen können. Kern der Aussage ist jedoch das ich diese unseriösen Kanzleien mit Nichtbeachtung gestraft habe, also auch keine erweiterte Unterlassungsverfügung unterschrieben habe. Und siehe da...nie wieder was von gehört.
Selbst wenn, hätte ich in Gerichtsverhandlungen und eventuellen Verurteilungen Widerspruch bis zum Bundesverfassungsgericht eingereicht, denn in dieser rechtlichen Grauzone (Streaming) oder auch bei Downloads fehlt schlichtweg der technische Beweis denn es gibt Software die andere meine IP benutzen lässt und umgekehrt.
Solange nicht ein Experte auf meinem zu dieser Zeit genutzten PC die angeblich gedownloadeten Dateien findet oder Spuren davon bewegen die sich auf dünnem Eis.
 
Gleichzeitig frage ich mich, warum Richter ohne Ahnung von der Materie überhaupt anordnen dürfen, dass solche Daten dem Kläger zu Verfügung gestellt werden müssen.
Ich weis, die Gerichte sind überlastet, und nicht immer entscheidet ein Richter, welcher sich in der Materie auskennt, aber wenn die Hürden für eine Herausgabe persönlicher Daten so dermaßen niedrig sind, dann gruselt es mich gewaltig.
Aus irgendeinem Grund, ich weiß nicht ob gewollt oder gemusst, werden immer nur ein paar hundert IPs pro Antrag eingefordert. Wenn man dann 10.000+ IPs auf einmal anfordert kommen schnell hundert+ Anträge zusammen. Die von nur ein paar Richtern beurteilen zu lassen würde dann wahrscheinlich zu lange dauern. Warum man aber nicht alle IPs in einen Antrag packen kann.... keine Ahnung. Vielleicht ist das eben aber auch "Taktik".
 
Derzeit verdichten sich die Hinweise darauf, dass man über sogenannten "Skimmed Traffic" oder über geschaltete Werbung an die IPs gekommen ist. Im ersten Fall wurden die Nutzer über präparierte Links über einen anderen Server auf Redtube umgeleitet. Im zweiten Fall hätte die Kanzlei/der Rechteinhaber bei den betroffenen Videos selbst Werbung schalten müssen. Zumindest sind das die einzigen plausiblen Erklärungen. Die einzige Möglichkeit wäre, dass die IPs direkt von Redtube gekauft wurden. Anders ist es technisch nicht wirklich zu erklären wie man an die IPs gekommen sein will.

Des weiteren hat die Kanzlei U+C auch angekündigt sich in Kürze um die Konsumenten anderer Portale zu kümmern. Man will also scheinbar garnicht abwarten sondern besser weitermachen solange der Rubel rollt. Die Kanzlei gibt übrigens offen zu dass sie sich Streaming Portale "überwachen" weil sich bei den P2P Tauschbärsen kaum noch wer rumtreibt. Ist halt mittlerweile einfach nicht mehr profitabel. Man sagt es zwar nicht so, aber es ist ziemlich offensichtlich.

Warum solche Leute weiterhin Anwalt sein dürfen ist mir echt schleierhaft. In anderen Berufen musste teilweise nur mal falsch husten und du bist deine Lizenz los, bei Anwälten ist scheinbar jede Form von Rechtsbeugung erlaubt. Das hier aber auch niemand einen Riegel vorschieben kann, zumindest bis der derzeitige Fall geklärt ist geht mir nicht in den Kopf.
 
meine 50cent theorie:
glad.dll (oder wtf, falls es tatsächlich existiert) ist eine mitm-attacke durch einen honeypot der legitimepornoseite.com auf einer falschgeschriebenenen Domain à la Iegitimepornoseite.com mirrort, umso DAUs zu fangen und über den close-2 state bzw. das finack-ack packet im tcp stack einen abgeschlossenen Transfer zu beweisen. legitimepornoseite.com sieht dabei nur Zugriffe aus Panama, und der Honeypot Betreiber hat am Ende Logs und kann direkt zum ISP gehn(das rechtlich geschütze Material müsste nichmal auf dem legitimen Server sein, sondern könnte sich genauso nur auf dem Honeypot befinden).

Fangquote: ca. >9k Leute die im privaten Modus surfen und besoffen auf die gleichen 2 Filmchen wichsen weil diese im Honeypot bevorzugt angezeigt werden.
Rechner infiziert: 0
nachweisbar: beim ISP fragen ob man zum abgemahnten Zeitpunkt eine Verbindung nach Panama hatte..

wenn es sich rausstellen sollte dass das tracking bloss durch ads/banner/featured movies oder die unfähigen Richter möglich gewesen sein sollte bin ich enttäuscht und vermutlich erleichert. Die Verbindungsdaten vom ISP sollten jedenfalls irgendeinen Hinweis enthalten, kp ob man/frau über sowas heutzutage überhaupt bloggen darf. Ich bin auf das Gutachten zur eingesetzten Software gespannt.. (inb4: das Gutachten kommt von DigiTask)


legitimepornoseite.com
Iegitimepornoseite.com
copy+paste, falls der Groschen langsam fällt.
 
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in dem piraten-podcast wurde auch noch ne ziemlich üble theorie geschildert, die ggf. das surfen im ganzen potenziell abmahnwürdig macht: man könnte im endeffekt aus user-sicht nicht mehr sicher sein, ob man einen xbeliebigen link anklicken darf, denn schließlich könnte sich dahinter ja abmahn-content verbergen.
 
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Das ist ja gerade der springende Punkt. Auf vielen Seiten ist es so, dass der Stream schon anfängt ohne das der User der Play Button drückt. Wenn man sich jetzt "strafbar" macht nur weil man den Link aufruft dann muss man sich drauf einstellen, dass man demnächst zum ISP Vertrag auch direkt einen VPN Server dazu mieten muss.
 
:-D :-D :-D

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