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Hallo Zusammen,
habe eben den Blogeintrag von einer befreundeten Kanzlei gelesen und wollte das teilen, falls irgendwer von der Abmahnwelle betroffen ist. Allgemein ist es sicherlich auch Interessant um einmal Streaming und Download/Verbreitung von Media zu Unterscheiden:
http://aktuell.szary.de/ist-streaming-eine-urheberrechtsverletzung-3320/
habe eben den Blogeintrag von einer befreundeten Kanzlei gelesen und wollte das teilen, falls irgendwer von der Abmahnwelle betroffen ist. Allgemein ist es sicherlich auch Interessant um einmal Streaming und Download/Verbreitung von Media zu Unterscheiden:
http://aktuell.szary.de/ist-streaming-eine-urheberrechtsverletzung-3320/
Zum Schluss können wir allen Betroffenen daher gegenwärtig nur raten sich entschieden gegen die Abmahnung zu wehren. Aktuell würden wir auch – anders als in Downloadfällen -nicht die Abgabe einer Unterlassungserklärung empfehlen wollen. Zumindest bis zu einer gesetzgeberischen oder gerichtlichen Entscheidung hängt dies aber selbstverständlich allerdings immer noch, wie schon angedeutet, vom Einzelfall ab.