Wie es gefiel ihnen nicht?^^ Sie müssen ja schon entweder formelle oder materielle Dinge rügen, wegen denen das Gesetz nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Normalerweise geht es bei solchen Anfängerklausuren ja vor allem darum, dass man alle Punkte der Zulässigkeit gut auswendig gelernt runterspult und alle Normen nennt. Außerdem gibt es bei der ANK den Standardstreit, ob Zweifel an der Rechtmäßigkeit genügen (so steht es im GG) oder ob man von der Nichtigkeit überzeugt sein muss (so steht es im BVerfGG).
Zeit fehlt einem normalerweise bei diesen Klausuren immer - hatte noch nie eine Klausur, die so aufgebaut war, dass man am Ende Zeit zum Kontrolllesen übrig hatte^^ EU und Demokratie ist ein langes Thema, ja. Da fehlt es ja an einigem^^
Bei uns haben die Profs aber auch immer gesagt, dass sie bei den Klausuren für Personen, die als Nebenveranstaltung etwas juristisches belegen müssen, eigentlich immer sehr nett bewerten, weil man diesen Leuten nicht wegen dem Jurateil Steine in die Wege legen wolle

Es käme nur darauf an, dass sie später grob erkennen, wann sie etwas an die Rechtsabteilung weitergeben müssen, dazu müssten sie keine perfekten Klausuren schreiben. Wird also schon geklappt haben^^