wir hatten heute eine Klausur zu Staatsorganisationsrecht (wir müssen eine Jura Veranstaltung belegen)
es ging um abstrakte Normenkontrolle (war sogar vorgegeben)
im Sachverhalt hieß es, mehr als ein Drittel der Bundestagsabgeordneten hätten den Antrag fristgerecht gestellt
ich dahcte noch, die ANK hätte keine Frist^^ hat sie auch nicht... lol
hab im Text geschrieben, laut Sachverhalt sei der Antrag fristgerecht, hätt ich mich doch getraut, zu schreiben, es gibt keine Frist^^
und dann "gefiel" den Bundestagsabgeordneten nicht, das Gesetz, um welches es ging (Mitbestimmung der Personalräte in Dienststellen bei personalbezogenen Themen auf Landesebene verkürzt)
ob das als Meinungsverschiedenheit nach Art. 93 I Nr. 2 GG durchgeht?
dann gabs ne Aufgabe, die Europ. Zentralbank unter dem Gesichtspunkt des Demokratieprinzips zu erörtern - hab dazu drei Seiten geschrieben - aber bei der Begründung des Falls bei der mat. Verfassungsmäßigkeit (s.o.) hat mir die Zeit dann gefehlt -.-
eigenartige Klausur...