Kachelman DAS URTEIL !

Was wirds ?

  • Knast.

    Votes: 4 11.8%
  • Freispruch.

    Votes: 24 70.6%
  • Bewährung. (meist alles unter 2 Jahre)

    Votes: 6 17.6%

  • Total voters
    34
  • Poll closed .


ah, sry, vorhin waren da nur zwei Kommentar und da war es offensichtlich.

Ich meinte den bezüglich "Damit kommste nich durch die Juraprüfung"


Der Fachmann staunt über das ausgesprochen obrigkeitsstaatlich wirkende und damit völlig unpassende folgende Begründungselement: „Gerade der vorliegende Fall steht in seiner Komplexität exemplarisch dafür, dass mit vertretbaren Erwägungen unterschiedliche Sichtweisen denkbar sind. Den Vertretern der Staatsanwaltschaft deshalb pflicht- bzw. gesetzeswidriges Verhalten zu unterstellen, ist eines Strafprozesses unwürdig.“
Das ist kompletter Unsinn. Selbstverständlich gehört es zum Geschäft der Strafverteidigung, sich unter Anderem zu der Frage zu äußern, ob ein zur Anklage hinreichender Tatverdacht jemals vorgelegen hat. Mit der jedoch abweichenden Behauptung versuchte die Große Strafkammer sichtlich, die eigenen Zweifel an der Anklageerhebung zu betäuben. In einer juristischen Prüfungsarbeit führen solche Argumentationsfehler regelmäßig zum drastischen Punktabzug. Mit Recht.
Dass der Vorsitzende dann auch noch offenbart, dass er die Zeit fand, sich in !meinungsforen und Blogs" im Internet (!) umzusehen, zeigt, dass er nicht ganz bei der Sache war.
 
Es ist ein Fall wo man die Wahrheit nicht feststellen kann.

Ich frag mich da folgendes:
Vielleicht sollte man einfach Wahrheitsdrogen legalisieren ?
 


afaik werden viele Fälle durch Indizienbeweise abgeschlossen. Hier stehen die Indizien eindeutig gegen die Anklägerin (ergo FÜR den Angeklagten). Wieso soll gerade hier eine andere Praxis angewandt werden ?

 
WAYNE????

Ich hab den Namen grad googlen müssen um überhaupt zu wissen wer das ist...
 
Das ist doch zum kotzen?
Kachelmann Freispruch ist ganz klar positiv zu vermerken. Vielleicht hören nun auch so Racheabsichten auf.
Aber das die Nebenklägerin und gleichzeitig das angebliche Opfer keine Kosten tragen muss, finde ich absolut unakzeptabel.

Nun trägt es wieder die Staats, aeh - Steuerkasse in die wir alle gemeinsam täglich einzahlen.
 
Dass der Staat zahlt ist schon ok. Kein richtiges Opfer soll von einer Klage abgehalten werden, nur weil es im Falle von Beweismangel die Kosten selber tragen müsste, und das beträchtliche finanzielle Risiko scheut. Im Gegensatz dazu sollte aber bei absichtlicher Falschbeschuldigung der Schadenersatz sehr hoch sein. Dies ist natürlich auch sehr schwer zu beweisen.
 
Schwer zu beweisen?
In diesem Fall meiner Meinung nach nicht. Diese Person hat während der Verhandlung mehrfach gelogen... Das Gericht ist dafür zuständig vermeitliche Falschaussagen zu deuten und zu beurteilen. Wenn sich diese Person dann in mehrere Wiedersprüche verzwickt, finde ich schon das man härter durchgreifen kann.

Kachelmann musste ja auch sofort in Untersuchungshaft und wurde nur in letzter Instanz entlassen.

Man sollte auch überlegen welcher Schaden für Ihn entstanden ist. Da reichen die angesetzten Euro am Tag in der Untersuchungshaft sicherlich nicht aus. Das ist ja nicht einmal der Stundensatz eines vernünftigen Selbstständigen! Natürlich hatte Kachelmann eine "kranke" Art mit Frauen umzugehen, aber das ist nicht verboten!
 
Runde 2 beginnt, Staatsanwaltschaft hat heute revision eingelegt.
 
Also nach meinem Stand der Dinge gab es nur eine offizielle Mitteilung. Jedoch noch keinen Antrag.
 
Dieser Revisions-Antrag ist wohl nur noch formeller Natur. Es soll offiziell wohl das letzte Rechtmittel ausgeschöpft werden.

Denn anders als bei der Berufung ist bei der Revision keine Prüfung des Sachverhaltes (z.B der Beweise oder der Zeugenaussagen) angedacht und auch gar nicht möglich.

Auch der Prozessverlauf wird und kann nicht geprüft werden, da es kein Wortprotokoll in Landgerichts Prozessen gibt und dieser auch auf verlangen vieler Experten nicht eingeführt wird..

Eine Prüfung erfolgt also nur auf formaljuristische Begebenheiten, das kann z.B sein ob alle Beteiligten immer anwesend waren oder z.B. ob ein Gesetz falsch verstanden und somit zur folge falsch angewandt wurde.
 
Ich denke es wird am letztendlichen Urteil nichts ändern.
@Locutus: Ich wollte nicht als Klugscheißer dastehen. Sorry ;)
 
Back
Top Bottom