dreiste blitzer

Wofür gibts denn Geschwindigkeitsbegrenzungen? Damit man sich dran hält und wenn nicht, wird eben geblitzt. Sehe da keinen Grund zur Diskussion.

Undendliche Geschwindigkeit ist in Deutschland glaub ich nicht erlaubt, bin mir da aber nicht sicher. Dachte die Obergrenze ist 130, aber vielleicht kann einer die entsprechenden Sachen mal raussuchen.
man darf auf deutschen autobahnen grundsätzlich so schnell fahren, wie man bock hat (ja, auch gerne 300+++), außer ne geschwindigekeitsbegrenzung existiert.
sodele, wenn dann von "unendlich" auf einmal ein schild dich dazu zwingt, auf 120 runterzubremsen, 50 meter weiter auf 80 und dann 10 meter weiter der blitzer steht, kannste dir doch eigentlich auch ohne physik-diplom vorstellen, dass man da ein paar km/h zuviel draufhaben könnte^^
 
Unter Umständen hast Du schonmal was von Richtgeschwindigkeiten gehört? Eng themenverwandt mit der sogenannten Fahrlässigkeit.
Lohnenswert ist auch die Lektüre "Autobahn-Richtgeschwindigkeits-Verordnung" oder einfach mal der §3 StVO. Schafft man übrigens ebenfalls ohne Physik-Diplom.

Schöne Grüße
Seibrich
 
Das Thema Fahrlässigkeit ist zwar nicht zu unterschätzen, aber letztendlich liegt die Fahrgeschwindigkeit im "unbegrenzten" Bereich im Ermessen des Fahrers. Meine persönliche Erfahrung hat mir gezeigt, dass diejenigen, die auch mal mit 200 km/h+ unterwegs sind, in der Regel über mehr Fahrvermögen (bessere Übersicht, bessere Reaktionzeiten etc.) als die ängstlichen 120 km/h-Mittelspur-Trudler verfügen.
 
Weißt Du eigentlich, wie Fahrlässigkeit im Rahmen der Verkehrsunfallaufnahme und der späteren Strafbarkeit definiert wird?
Du wärest erstaunt, was alles unter die Fahrlässigkeit subsumiert wird.
 
Ich mach uns allen mal den Gefallen und poste das:

"Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

I. Allgemeine Verkehrsregeln

§3 Geschwindigkeit

(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, daß dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muß er jedoch so langsam fahren, daß er mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke halten kann.

(2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, daß sie den Verkehrsfluß behindern.

(2a) Die Fahrzeugführer müssen sich gegenüber Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, daß eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen

1. innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge ... 50 km/h,
2.außerhalb geschlossener Ortschaften
1.für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t bis 7,5 t,
ausgenommen Personenkraftwagen, für Personenkraftwagen mit Anhänger, für '
Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von
3,5 t mit Anhänger sowie für Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger ... 80 km/h,
2. für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t, für alle
Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen, Lastkraftwagen
und Wohnmobile jeweils bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t, sowie für
Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen,
... 60 km/h,
3. für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen
Gesamtgewicht bis 3,5 t ... 100km/h.

Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330.1) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.

(4) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt für Kraftfahrzeuge mit Schneeketten auch unter günstigsten Umständen 50 km/h."


Zu den Straftaten:

"Straßenverkehrsgefährdung durch grob verkehrswidrige(s) und rücksichtslose(s)
Vorfahrtmissachtung, Fehlverhalten beim Überholen, Fehlverhalten an Fußgängerüberwegen, zu schnelles Fahren unter anderem an unübersichtlichen Stellen, Missachtung des Rechtsfahrgebots, Wenden, Fahren entgegen der Fahrtrichtung oder versuchtes Wenden, Rückwärtsfahren, Fahren entgegen der Fahrtrichtung oder versuchtes Wenden, Fahren entgegen der Fahrtrichtung auf Autobahnen oder Kraftstraßen, Nichtkenntlichmachung haltender oder liegengebliebener Fahrzeuge 7 Punkte
"

Zur Fahrlässigkeit in Straßenverkehr:
§ 276 BGB:

"Verantwortlichkeit des Schuldners

(1) Der Schuldner hat Vorsatz und Fahrlässigkeit zu vertreten, wenn eine strengere oder mildere Haftung weder bestimmt noch aus dem sonstigen Inhalt des Schuldverhältnisses, insbesondere aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, zu entnehmen ist. Die Vorschriften der §§ 827 und 828 finden entsprechende Anwendung.

(2) Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt.

(3) Die Haftung wegen Vorsatzes kann dem Schuldner nicht im Voraus erlassen werden.
"
 
Das blanke Rezitieren von Gesetzestexten macht keinen Sinn. Lesen kann das jeder - das wirklich Interessante (nämlich die Verkehrsstraftaten) versteht hingegen kaum jemand.
 
Weißt Du eigentlich, wie Fahrlässigkeit im Rahmen der Verkehrsunfallaufnahme und der späteren Strafbarkeit definiert wird?
Du wärest erstaunt, was alles unter die Fahrlässigkeit subsumiert wird.
Grob geschätzt (ohne Diphos Beitrag jetzt gelesen zu haben, das mache ich gleich im Anschluss) würde ich "Fahrlässigkeit" über drei Kernpunkte definieren: Geschwindigkeit, Abstand und Beeinträchtigung der Fahrtauglichkeit des Fahrzeugführers. (durch Tätigkeiten am Steuer, Übermüdung, Alkoholeinfluss etc.)

edit nach dem Lesen: spezifisches Fehlverhalten in bestimmten Verkehrssituationen käme wohl noch dazu, was aber alles entfernt etwas mit Geschwindigkeit oder Abstand zu tun hat.
 
Das blanke Rezitieren von Gesetzestexten macht keinen Sinn. Lesen kann das jeder - das wirklich Interessante (nämlich die Verkehrsstraftaten) versteht hingegen kaum jemand.

Ja ich weiß aber so haben wir alle wenigstens den gleichen Wissenstand was die Gesetzestexten betrifft.

Wir sind (evtl. mit deiner Ausnahme?!) keine Juristen oder Rechtspfleger aber lesen hilft und bildet.;)

Die Interpretation der Gesetzestexten ist immer sehr schwierig und ja auch von Fall zu Fall unterschiedlich, das ist aber auch jedem hier klar.
 
Unter Umständen hast Du schonmal was von Richtgeschwindigkeiten gehört? Eng themenverwandt mit der sogenannten Fahrlässigkeit.
Lohnenswert ist auch die Lektüre "Autobahn-Richtgeschwindigkeits-Verordnung" oder einfach mal der §3 StVO. Schafft man übrigens ebenfalls ohne Physik-Diplom.

Schöne Grüße
Seibrich

130 = Richtgeschwindigkeit, keine Pflicht.

:?:?:?:?:?:?:?:?:?:?:?:?:?:?
 
@lordseibrich: ich verstehe jetzt nicht den kontext zwischen unseren postings?
natürlich muss man seine geschwindigeit den rahmenbedingungen anpassen. aber dazu zählt doch nciht der beschriebene sachverhalt, dass ich aus meinetwegen 250 km/h durch ein schild runtergebremst werde und ein paar meter weiter das nächste kommt und dahinter direkt der blitzer? :?
 
Blubb Blubb, glaubste echt ich merk mir alles? Machst du sicher auch nicht, nur ich werd net geblitzt, ihr schon. Merkste den Unterschied? ;)

Du hast nen Führerschein und glaubst, dass auf deutschen Straßen bei Richtgeschwindigkeit Schluss ist? :)

:knife
 
Ich hab mal ne kleine OT Frage und will deshalb keinen neuen Thread eröffnen:

Ich habe öfters das Problem, dass wenn ich mit meinem Motorrad an einer Bedarfsampel stehe, dass diese nicht auf Grün springt, da die Masse des Motorrads schlichtweg nicht ausreicht, damit diese Induktionschleifen (is das richtig?) das Motorrad sozusagen nicht erfassen.

Wie kann/darf ich mich da verhalten, weil ewig anner roten Ampel stehen und hoffen das vllt mal nen Auto kommt, hab ich auch kein Bock.
 
Eigentlich dürfte das nicht vorkommen @Bandito.
Vermutlich ist die Schleife defekt und Abhilfe schafft da eine Meldung an die Straßenverkehrsbehörde deiner Gemeinde.
Ansonsten absteigen, die Fußgängerampel (falls vorhanden) per Druckknopf auslösen und bei grün weiterfahren.
Alternativ geht noch der Rundumblick nach Team grün/blau und bei rot rüberfahren... das kann aber ein teurer Spaß werden und sollte nicht in Betracht gezogen werden. ;)
 
Danke. Was heißt kaputt? Bei nem Auto löst das Ding ja aus.

Hmm...überleg grad ob das bei der Gegenseite auch net auslöst...bei Gelegenheit mal ranfahren.
 
Du hast nen Führerschein und glaubst, dass auf deutschen Straßen bei Richtgeschwindigkeit Schluss ist? :)

:knife

Selbst wenn, das ist völlig egal wenn jetzt einer sagt, 130 ist die Höchstgrenze oder der Richtwert. Erbsenzählen kann nichts. Es wird dich keiner verhaften nur weil du nicht schneller als 130 fährst.
 
Danke. Was heißt kaputt? Bei nem Auto löst das Ding ja aus.
Kaputt heisst:
Sie löst bei einem Krad mit geringer Masse nicht aus (obwohl sie es sollte) aber bei einem Pkw mit mehr Masse schon.
Vielleicht ist die Schleife verdreckt oder hat eine defekte Widerstandsmessung die korrigiert/neu eingestellt werden muss, damit sie auch wieder bei deinem Hobel auslöst.
 
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