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Das Landgericht Hamburg entschied, dass die von einer Firewall abgefangene E-Mail als "zugegangen" zu beurteilen sei und dass das Risiko, dass eine solche E-Mail verloren gegangen sei, ganz bei dem Abgemahnten läge.
Zeigt aber einmal wieder aufs Neue die Verdrossenheit dieses Gerichts..
Hast du ne Ahnung woran es liegt das gerade dieses Gericht so Verdrossen ist ?
bei diesem verfahren stellt sich mir als laie die frage, was dann diese mailadressen-crawler davon halten?Zum Glück betrifft uns das als Firma nicht, denn:
Abgewiesene eMails gelten nicht als zugestellt
Angesichts der wachsenden Menge Spam, die täglich unsere Mailserver erreicht, ist die Suche nach einer falsch gefilterten Abmahnung oder anderen wichtigen Nachricht schon fast eine Zumutung.
Klar im Vorteil ist das von uns verwendete Verfahren, das Spam-Nachrichten nicht filtert, sondern zurückweist, bevor sie vom Mailserver angenommen werden. Wird eine eMail zu Unrecht abgewiesen, bekommt der Absender eine Fehlermeldung von seinem Mailserver. Wie ein zurückkehrender Brief mit der Aufschrift „Empfänger unbekannt“ dokumentiert die Fehlermeldung den erfolglosen Zustellungsversuch, was zusätzlich anhand der Protokolldaten belegt werden kann.
Die eMail geht auch nur dann zu, wenn zu erwarten ist, dass du deine eMails checkst. So haben wir das gelernt und wir wissen ja, dass Bayern immer einen Schritt voraus ist :PMit diesem Richterspruch sind wieder 100 neue Betrüger auf tolle Ideen gekommen. Nun wird es nicht mehr lange dauern bis sehr viele E-Mails mit "Abmahnung" etc. in den Postfächern liegen.
Schwachsinn! Abmahnungen sollten schriftlich erfolgen oder persönlich in die Hand gegeben werden. Es soll auch noch Menschen geben die nicht jeden Tag im Internet sind und nur jeden Monat einmal das Postfach checken!
Idiotisch!