BWL Arbeit

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Hey.

Ich war jetzt 2 Wochen nicht in der Schule und hab am Montag erfahren, dass ich morgen die Arbeit nachschreiben muss. Dafür hab ich ne Übungsklasur bekommen. Ich wollte die jetzt machen und hier die Antworten posten, die ich denke richtig sind. Wäre nett wenn ihr eventuell berichtigen könntet und sagen warum es falsch ist : ).
Jetzt unabhängig von der Formulierung sondern vom Inhalt

So sieht sie aus :



Klasse: HH81 Datum:

Fach: BWL Thema: Klausurvorbereitung Nr.3

Mögliche Klausurfragen


1. Stellen Sie bei den nachfolgenden Sachverhalten fest, ob sie einen einseitigen Handelskauf, einen zweiseitigen Handelskauf oder einen bürgerlichen Handelskauf darstellen!

1. Ein Großhändler kauft bei der Bürobedarfs GmbH Büromaterialien

2. Die Kantinenleiterin eines Industriebetriebes kauft bei einem Großhändler 100 Zentner Kartoffeln.

3. Der Geschäftsführer der Bürodesign GmbH kauft für einen Sohn in einem Sportfachgeschäft ein Paar Skier.

4. Ein Angestellter der Bürodesign GmbH verkauft einer Arbeitskollegin ein gebrauchtes Motorrad.

5. Eine Büroangestellte kauft für ihren Ehemann in einem Münzgeschäft zwei Silbermünzen als Geburtsaggeschenk.



Lösungen.

Aufgabe 1 :
a) zweiseitigen Handelskauf
b) zweiseitigen Handelskauf
c) bürgerlichen Handelskauf
d) bürgerlichen Handelskauf
e) bürgerlichen Handelskauf

Hmm... ich würde selber schon denken, dass da etwas falsch ist, da der einseitige Handeslkauf bei mir gar nicht vorkommt.


Erklären Sie, wodurch sich ein Angebot von einer Anpreisung unterscheidet!


Mit dem Angebot reagiert ein Anbieter auf die Anfrage eines potentiellen Kunden und legt die Bedingungen fest, unter denen er bereit ist Waren zu liefern oder Dienstleistungen zu erbringen. Eine Anpreisung jedoch ist nur eine Werbung.


Im Schaufenster ist ein Kleid mit 189,00 € ausgezeichnet. Ist der Verkäufer an den Preis ge*bunden, wenn es sich um einen Auszeichnungsfehler handelt und das Kleid 298,00 € kostet?


Nein. Nur die Begründung wüsste ich nicht....




Wie lange ist ein Verkäufer an sein Angebot gebunden, wenn ...

1. ... er das Angebot per Brief schickt?
2. ... er das Angebot faxt?
3. ... er das Angebot mündlich während eines Gesprächs mit dem Kunden abgibt?
4. ... wenn sein schriftliches Angebot die Freizeichnungsklausel „freibleibend“ enthält?



1. 7 Tage
2. 1 Tag
3. Während des Gesprächs
4. Gar nicht gebunden.

Erläutern Sie anhand von Beispielen, welche Möglichkeiten ein Lieferer hat, um die Bindung an ein Angebot einzuschränken oder auszuschließen.


Indem er unter das Angebot "Angebot freibleibend" oder "Unverbindlich" oder "Nur solange der Vorrat reicht" schreibt.


#

In einem Katalog werden drei Bücher für insgesamt 19,00 € angeboten. Ein Kunde bestellt die Bücher zu 17,00 €.

1. Kommt ein Kaufvertrag zustande?
2. Wie ist die Sachlage, wenn die Bücher zu 17,00 € geliefert werden?



1. Ja, da er bestellt
2. Dann ist der Vertrag abgeschlossen.


7. Nennen Sie Ihnen bekannte Inhalte eines Angebots/Kaufvertrags, die zur reibungslosen Erfüllung erforderlich sind.


Art der Ware
Preis der Ware
Menge der Ware
Lieferzeit der Ware
Lieferkosten der Ware



8. Nennen Sie fünf Möglichkeiten, wie die Güte einer Ware bestimmt werden kann. Geben Sie jeweils ein Beispiel.


Qualität : 100 Prozent Baumwolle usw.
Farbe : Rot, Grün, Weiß usw.
Hergestellt in : China, Deutschland usw.
Marke : Jack & Jones, Gucci usw.


9. Erklären Sie den Unterschied zwischen Marken und Gütezeichen. Geben Sie jeweils ein Beispiel.


Marke : Sie bezeichnet eine rechtlich geschützte Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen durch ein Unternehmen, um die Herkunft / Urheberschaft des Produkts zu dokumentieren.

Gütezeichen : Ein Gütezeichen kann auf mehreren Produkten, unabhängig von der Marke aufgetragen werden, da es zeigt, welche Qualität es besitzt..

10. Der Lieferer kann aus unterschiedlichen Gründen seinen Kunden Preisnachlässe gewähren. Nennen und erklären Sie fünf verschiedene Rabattarten


Mengenrabatt : Ein Rabatt der gewährt wird, wenn man eine hohe Menge einer Ware kauft.
Treuerabatt : Ein Rabatt der gewährt wird, wenn der Kunde schon langjährig einkauft.
Bonus: Ein Rabatt der gewährt wird, wenn der Kunde etwas besonderes tut ( Punkte sammeln usw. )

Brauche ich noch 2.

11. Erläutern Sie, welche drei vertragliche Möglichkeiten der Käufer hat, um im Kaufvertrag eine Regelung zur Lieferzeit festzuhalten.


Möglichkeit 1 : Wenn der Lieferer schreibt " Lieferung innerhalb von 2 Wochen " kann er bis zu 14 Tagen später liefern.
Möglichkeit 2 : Wenn der Liefer schreibt " Lieferung am 3. Mai" kann er erst am 3. Mai liefern. Unabhängig davon, wann es bestellt wurde.


#

Ordnen Sie zu, ob es sich bei den unten stehenden Vereinbarungen im Kaufvertrag um einen Terminkauf oder um einen Fixkauf handelt!

1. „Wir werden Ihnen die Ware bis zur 14. KW schicken.“
2. „Lieferung bis zum 13.05.2007 genau.“
3. „Aufgrund der am 13.12.2006 stattfindenden Hochzeitsfeier bitten wir um Lieferung der Torte bis um 18:00 Uhr fix.“



1. Terminkauf.
2. Fixkauf
3. Fixkauf

13. Welche Vorteile bietet der Kauf auf Abruf dem Käufer? Erklären Sie diese.


:? Dont know.

14. Geben Sie an, wer die Versandverpackung zahlen muss, wenn im Angebot darüber keine Angabe enthalten ist.


Der Käufer muss die Versandverpackung bezahlen.

15. #

Was bedeuten die folgenden Begriffe?

1. unfrei
2. frachtfrei
3. frei Haus
4. ab Werk



1. Der Emfpänger muss alle Kosten tragen.
2. Dunno
3. Der Verkäufer trägt alle Kosten.
4. Dunno.... -.-


17. Erklären Sie die Aussage: „Geldschulden sind Schickschulden“.


Dont know?

18. Wann muss der Käufer zahlen, wenn im Angebot keine Klausel darüber enthalten ist?


Dont know, too :?


19. Geben Sie an, unter welchen Umständen der Verkäufer im Angebot eine Vorauszahlung verlangen wird.


Wenn der Kunde vorher negativ aufgefallen ist, oder der Transport sehr gefährlich ist.

20. Begründen Sie, warum ein Lieferer bei einem Zielverkauf meistens einen Kauf unter Eigentums*vor*behalt vereinbart!


Damit, wenn der Kunde nicht zahlt, der Lieferer die Ware wieder abholen darf und kann.

Erklären Sie die Aussage: „Warenschulden sind Holschulden“.


Dunno : (

21. Geben Sie an, was man unter Gerichtsstand versteht und wo sich der Gerichtsstand

a) für Warenschulden b) für Geldschulden befindet.


Ein Gerichtsstand ist der Ort an dem der Prozess stattfindet, falls der Lieferer die Ware nicht liefert oder der Kunde nicht bezahlt.

a) In der Stadt des Käufers
b) In der Stadt des Verkäufers

22. Erläutern Sie, welche Bedeutung der Erfüllungsort hat und erläutern Sie die gesetzliche Regelung zum Erfüllungsort!


Der Erfüllungsort ist der Ort, an dem der Lieferer die Ware liefern muss.

Dunno!?

23.
Die Baustoff GmbH, Bitterfeld, hat bei ihrem Händler in Braunschweig 110 t Zement bestellt. Als Zahlungstermin wurde der 09.12.2006 vereinbart und als Liefertermin der 08.11.2006. Über Erfüllungsort und Gerichtsstand wurden keine vertraglichen Vereinbarun*gen getroffen. Welche der folgenden Aussagen ist richtig, welche falsch?

1. Die Ware muss am 08.11.2006 in Braunschweig bereitgestellt bzw. im Falle eines Ver*sendungskauf abgeschickt sein.
2. Die Ware muss am angegebenen Liefertermin in Bitterfeld sein.
3. Das Geld muss am 09.12.2006 in Braunschweig sein.
4. Das Geld muss am 09.12.2006 abgeschickt werden.
5. Im Falle eines Lieferverzuges muss die Baustoff GmbH in Bitterfeld klagen.
6. Im Falle eines Lieferverzuges muss die Baustoff GmbH in Braunschweig klagen.



1. Falsch. Die Ware muss schon 3 Tage vorher abgeschickt werden.
2. Richtig.
3. Richtig.
4. Falsch. Das Geld muss schon 2 Tage vorher überwiesen werden.
5. Richtig.
6. Falsch. Siehe 5.





Danke im vorraus : )
 
Bei deiner 3. Frage hast Du richtig mit Nein geantwortet, da es sich um eine Einladung/Aufforderung zur Angebotsabgabe (Invitatio ad offerendum) handelt.

Für die restlichen Fragen habe ich keine Zeit.
 
Danke wenigstens etwas : ).
Sind denn die Aufgaben 1-2 richtig oder warum gehste nur auf die 3. ein?^^
 
Aufgabe 1:
3 müsste bürgerlicher Handelskauf sein, und 5 müsste einseitiger Handelskauf sein, weil die Käufer das Geschäft nich im Ramen ihrer Arbeit, sondern privat tätigen.

Aufgabe 2: Dürftest du Recht haben

Aufgabe 3: Afaik müsste er gebunden sein...

Aufgabe 4: Keine Ahnung

Aufgabe 5: :dito

Aufgabe 6:
1. Nein, er bestellt nicht zu den angebotenen Konditionen. Seine Bestellung entsprich einem neuen Angebot.
2. Werden die Bücher zu 17,00 € geliefert, ist das Angebot (des Käufers) angenommen -> Vertrag geschlossen.

Aufgabe 7:
Wald- und Wiesenfrage ohne konkretes Beispiel -> :kotz
...Qualität, Typ(/Farbe), Beschreibung......? :?

Aufgabe 8: ...passe...

Aufgabe 9: :dito

Aufgabe 10: Hier wird nich nach Rabatt-Arten gefragt, sondern nach Gründen...
Dazu fällt mir wenig ein. Mängel (Qualitäts-, Quantitäts- oder Gattungsmängel, Lieferverzug,) Treuebonus? :?

Aufgabe 11: ...passe...

Aufgabe 12: ...muss ich passen...

Aufgabe 13: Könnte von Vorteil sein, wenn er nicht weiß, wann er die Ware braucht, oder Lagerfläche frei hat... Falls kein Abnahmezwang besteht, wenn er gar nicht weiß, ob er sie überhaupt braucht (zB Proviant für Veranstaltung mit unbekannter Anzahl Besucher...)

Aufgabe 14:
Bin nicht sicher, glaube nicht...

Aufgabe 15: 15.4 Ab Werk -> Der Käufer trägt alle Kosten, die vom Transport des Herstellungsortes bis zur Empangsadresse anfallen

Aufgabe 16: Hast du wohl ausgelassen...

Aufgabe 17:
Geldschulden sind Schickschulden -> Wer jemandem Geld schuldet ist verpflichtet, diese Summe "an ihn zu schicken" (Überweisung, Einzahlung, wenn du bar zahlst musst du zu ihm kommen...), der Gläubiger hat Anspruch darauf, dass sein Geld "ihm gebracht" wird

Im Gegensatz dazu: "Warenschulden sind Holschulden" Wer eine bezahlte Ware beansprucht muss sie sich holen (in der Praxis wird ja meißt eine Lieferung vereibart)


Aufgabe18: ...passe... *schäm*

Aufgabe19: :dito, evtl auch bei verderblicher Ware oder Verbrauchsgütern "oder der Transport sehr gefährlich ist" würd ich nicht schreiben

Aufgabe 20: :dito "Warenschulden sind Holschulden" siehe 17

Aufgabe 21:
Nein. Gerichtsstand ist sofern nicht anders vereinbart, Wohnort des Schuldners (das für diese Gebiet zuständige Gericht). In der Praxis hält der Verkäufer den Ort seines Firmensitzes oft im Kaufvertrag fest, dann zählt dieser Gerichtsstand. (solltest du auch erwähnen)

Aufgabe 22: http://de.wikipedia.org/wiki/Erf%C3%BCllungsort

Aufgabe 23:
1. Falsch. Sie muss am 8.11. geliefert werden.
2. Richtig
3. Nein, abgeschickt. Wenn die Banken wieder mal mit dem Geld arbeiten, kann man trotzdem nachvollziehen, ob es schon unterwegs ist
4. Richtig
5. Falsch siehe Aufgabe 21
6. Richtig siehe Aufgabe 21

Alle Angaben ohne Gewähr!

So, das wars erstmal von meiner Seite. Wenn du noch mehr Fragen zu meinen Antworten hast, werd ich sie dir gerne noch erläutern.

Was mich dann noch interessieren würde, wäre Schule und Klasse die du besuchst, wie du bei dieser Arbeit abschneidest und die Sachen, die ich nicht wusste bzw falsch lag... :deal

Ach ja, und good luck!
 
Last edited:
Aso okay danke.

ZU 1 : aber ist doch privat oder?! was ist denn der unterschied zwischen "bürgerlicher Handeslkauf" und "einseitiger Handelskauf"

2 : OKay danke : )
3 : Hm... was denn jetzt?! Gebunden oder nicht?
 
Zu 1. bürgerlicher Handelskauf ist zwischen 2 Privatleuten (BGB), beim einseitigen Handelskauf tritt eine Partei als Händler auf (HGB),
Aufgabe 1.3 "Der Geschäftsführer der Bürodesign GmbH kauft für einen Sohn in einem Sportfachgeschäft ein Paar Skier." -> Dieses Geschäft hat nix mit der "Bürodesign GmbH" zu tun, der Geschäftsführer kauft nicht im Ramen seiner Arbeit für die Firma sondern privat -> bürgerlicher Handeslkauf
Aufgabe 1.5 Selber Fall, was den Käufer angeht, allerdings ist der Verkäufer hier Händler -> einseitiger Handelskauf (sehe grade is oben falsch :knife)

Aufgabe 3: Ich würde sagen: Das Angebot ist bindend, für Fehler kann der Kunde nix (in der Praxis muss man aber meißt Radau machen)

Habe erstmal fertig...
 
Last edited:
Okay. Wenns komplett ist les ichs mir durch. Danke dir. : ) Kriegst nen grünen.
 
Eine sehr interessante Seite, werde sie mir mal genauer anschauen.

Nochmal zu 3.
Da bleibe ich bei meiner Behauptung, dass das Angebot für den Verkäufer nicht bindend ist.
Dies kann man auch auf der von PhillRudd verlinkten Seite nachlesen.
 
Wenn du dir sicher bist, würde ich auf dich vertrauen. Unser BWL-Lehrer erzählte uns damals eine Story, wo er den Kauf einer CD durchgesetzt hat, die zu billig ausgezeichnet war. Das war allerdings in den späten 90ern...
 
Natürlich kann er die CD zum billigeren Preis erwerben, wenn der Verkäufer es akzeptiert, ist dies eine Sache der Kulanz.
Der Verkäufer ist nicht dazu verpflichtet.
Das Beispiel mit dem Kleid im Schaufenster ist ein geradezu klassisches Beispiel für eine Einladung zur Abgabe eines Angebots.
Sehr beliebt bei Lehrkräften.
 
Er muss damals schon richtig gestritten haben mit der CD, Abteilungsleiter antanzen lassen usw richtig heftig... Aber das sagt nicht unbedingt, dass ich Recht habe.

Moment, da fällt mir wieder was ein: Das Wort "Angebot" muss auftauchen, oder?
 
da is man net gebunden ... kam ma bei gallileo oder so .... preise am etikett sind nur als "grobe einordnung" zu verstehen, damit man als kunde in etwa weiss wie teuer es ist ... normalerweise stimmen diese auch mit den wirklichen preisen überein, aber wenns ma nicht so ist, ist der laden nciht daran gebunden .... (galileo ftw)
 
Danke euch allen : )
Hab geschriebn und werd mal morgen oder Montag sehen wie die Arbeit war
 
Hat er nicht etwas von einer 3+ verlauten lassen?
 
Ah ja jetzt erinner ich mich wieder. In seinem Mathe-Topic. Richtig.
 
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