Zum Thema: Bafög

.P.A.T.

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May 29, 2009
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Hey:wink, ich bins ma wieder^_^

Wie die meisten ja schon mitbekommen habn, will ich mein Abi nachholen. Dafür kann und werde ich ein Schüler-Bafög beantragen, das gehaltsunabhängig ist.

Jetz meine Frage dazu, mit wieviel Geld kann ich ungefähr rechnen?

Bekommt man in Wolfsburg und Magdeburg unterschiedlich viel?

Gruß
Pat
 
wie sagt eine Freundin von mir immer so treffend: www.gidf.de ...

http://de.wikipedia.org/wiki/Bafög -> da steht eigentlich nahezu alles Wissenswerte

ich kopiere sogar noch einmal den für deinen Sachverhalt besonders relevanten Absatz:
Höhe der Leistungen

Die Leistungen nach dem BAföG erfolgen nach pauschalen Bedarfsbeträgen (Bedarf), auf die eigenes Einkommen und Vermögen des Schülers oder Studenten sowie Einkommen seines Ehegatten und – in aller Regel – auch seiner Eltern angerechnet werden. Das BAföG ist somit „familienabhängig“.

Bedarf

Die Bedarfssätze differieren nach Art der Ausbildung und setzen sich aus einem allgemeinen Bedarfssatz und einem pauschalen Unterkunftsanteil zusammen, der sich danach richtet, ob der zu Fördernde bei den Eltern wohnt oder nicht. Hinzu kommt ein Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag sowie – unter engen Voraussetzungen – gegebenenfalls ein Härtezuschlag, etwa bei besonders hohen Unterkunftskosten oder bei Internatsunterbringung. Der Baföghöchstsatz beträgt 584 Euro. Davon werden 291,50 Euro (50% des Maximalbedarfs) als unverzinsliches Darlehen gewährt. Hinzu tritt das auf den Geförderten entfallende, anrechnungsfreie Kindergeld. Der Gesamtbedarf eines nicht bei den Eltern wohnenden Studenten (einschließlich Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag sowie Mietkostenzuschlag) beträgt 643 Euro.

Seit 2009 gibt es einen Zuschlag von 113 Euro, wenn man mit einem eigenen Kind unter 10 Jahren in einem Haushalt lebt. Für jedes weitere Kind unter 10 Jahren erhöht sich der Zuschlag jeweils um 85 €.

Aufgrund der pauschalisierten Gewährung von BAföG kann es in Einzelfällen passieren, dass die angemessenen Kosten für Wohnung und Heizung nicht gedeckt sind. Dann besteht für den Auszubildenden die Möglichkeit nach §22 Abs.7 SGB II[4] den fehlenden Betrag beim zuständigen Amt für Grundsicherung (z. B. dem Jobcenter) zu beantragen.
Was auch noch interessant wäre: Wieviel verdienen deine Eltern? -> Hast du überhaupt Anspruch auf BAFöG?
 
Hey:wink, ich bins ma wieder^_^

Wie die meisten ja schon mitbekommen habn, will ich mein Abi nachholen. Dafür kann und werde ich ein Schüler-Bafög beantragen, das gehaltsunabhängig ist.

Jetz meine Frage dazu, mit wieviel Geld kann ich ungefähr rechnen?

Bekommt man in Wolfsburg und Magdeburg unterschiedlich viel?

Gruß
Pat

[...]Absatz:Was auch noch interessant wäre: Wieviel verdienen deine Eltern? -> Hast du überhaupt Anspruch auf BAFöG?
Schüler-Bafög ist elternunabhängig^^ desshalb is et wayne wieviel sie verdienen (wenns danach ginge wüd ich nix kriegen :( )

btw normal guck ich immer gleich google, aber bin nich gleich druff gekommen^^

hab son Bafög rechner gefunden :D
mehr wollt ich net :D ty
 
Eine Berechnung mit aufgeschlüsseltem Ergebnis ist möglich. Das Bundesministeriums bietet seit kurzem keinen Rechner mehr an. Eine in den meisten Fällen ausreichende Annäherung bietet aber der BAföG-Rechner von Studis Online, der auch die Freibeträge und Bedarfssätze ab Oktober 2008 kennt.
jo, der von Studis Online soll ganz ok sein ;)
Schüler-Bafög ist elternunabhängig^^
sicher? steht das irgendwo?
 
sicher? steht das irgendwo?
Bafög-FAQ said:
Das Wichtigste in Kürze ...
Elternunabhängiges BAföG gibt es nur in Ausnahmefällen:
  • Wenn Ihr nach 5 Jahren Erwerbstätigkeit Förderung für ein Studium beantragt;
    c317967d6926c6435cd5
  • Wenn Ihr BAföG für ein Studium beantragt, nachdem Ihr nach einer Berufsausbildung mind. 3 Jahre erwerbstätig wart; zusammen mit der Ausbildung müsst Ihr auf mind. 6 Jahre kommen.
  • Für den Erwerb der allg. Hochschulreife auf dem Zweiten Bildungsweg;
  • Wenn Ihr bei Beginn des Ausbildungsabschnitts über 30 Jahre alt seid und weitere Bedingungen erfüllt sind.
In den ersten beiden Fällen werden nur solche Zeiten der Erwerbstätigkeit berücksichtigt, in denen Ihr ein bestimmtes Mindesteinkommen erzielt habt.
+ habn mir schon 2 Leute vom Schulamt (und noch irgend ein andres) bestätigt
 
ahjo stimmt lol sorry, hab's ja vor ein paar Minuten erst auf Studis Online selbst durchgelesen -_- Kurzzeitgedächtnis ftl
 
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