Verzicht aufs Widerrufsrecht

Vasaal

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WTF? Unter Anmeldung bei einer (un)seriösen Abzockseite hat mir meine Sis Probs bereitet. Die Seite is bekannt dafür, Freeware gegen ein 2 jähriges Abonnement anzubieten. Hat u.a. mit Mega-Downloads.net oder so angefangen und heißt mittlerweile wieder anders.

Jetzt ist ihre neue Masche, sogar ganz auf sein Widerrufsrecht zu verzichten. Meines Erachtens ist das aber wettbewerbswidrig und die Firma meint, laut §312d Absatz 3 Satz 2 sei das so akzeptiert... :o:|.-_- :down

Eure Meinung?
 
Warum schlägst du dich damit rum wenn deine Sis sich da angemeldet hat?
 
Sie U18 ist, und der Internetprovider auf mich läuft????
 
Wenn sie den Vertrag nicht abschließen durfte ist derselbige nichtig und kann eigentlich ohne Mukken gekündigt werden.
 
ich meinte jetzt speziell das "Ich verzichte auf mein Widerrufsrecht". Ob das so überhaupt erlaubt ist...
 
Wenn es deutlich drin steht und du den Vertrag unterzeichnest, dann denke ich wirst du nicht viel dagegen machen können^^
 
Ach so, ich denke doch dass das erlaubt ist, immerhin liest man sich die AGB ja normalerweise durch und lehnt ein solches Angebot demnach auch ab.
 
Naja, aber trotzdem ist in AGBs nicht alles automatisch erlaubt so wies drinsteht. Auch AGBs köönen ungültig sein. Gerade beim Widerrufsrecht bezweifle ich das geschilderte doch stark.
 
Mir ist das auch schonmal passiert dass ich ausversehen auf mein Widerrufsrecht verzichtet habe, was ich damals gelesen habe lief darauf hinaus dass onlineverträge die ohne Unterschrift abgeschlossen werden und in ihren agbs das WRR nicht koscher sind..
 
Theoretisch geht das schon, praktisch ist es aber meist ungültig & zu Gunsten Vebraucher entschieden, falls es überhaupt zu einer Klage kommt.
Bei Verzicht auf Wiederruf langt allgemein kein Haken bei der Anmeldung aus, schon garnicht bei Portalen die den Eindruck von Gratisleistungen zu erwecken versuchen!
Mit dem seit kurzem aktiven Gesetz ist meines Wissensein zusätzlicher Hinweis in Textform zwingend nötig, bevor irgendwas gültig ist.
 
Da fällt mir ein dass meine Ex mal ne Rechnung von soner Seite bekommen hat, aber sie war damals 15 und deswegen war der Vertrag oder die angeklickte AGB dann ungültig.
 
NEIN, es ist gesetzlich nicht erlaubt auf das Widerrufsrecht zu verzichten. ;) Glaub mir, einfach alles ignorieren, die werden wohl nichts schicken, also keine Briefe oder so. Ignorier alles.
 
Das Problem wird sich ohne genaue Kenntnis der AGB und der Anmeldeseiten nicht rechtssicher lösen lassen.
Zum einen besteht natürlich ein Widerrufsrecht des Verbrauchers bei Fernabsatzverträgen nach § 312d des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Aber:
Beachte Absatz 3 des § 312 BGB
"Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch dann, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist, bevor der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausgeübt hat."

Problematisch ist also im Zuge der Ausübung des Widerrufsrechts, dass das Widerrufsrecht auch schon vor Ablauf der Frist erlöschen kann, wenn der Gegenstand des Vertrages eine Dienstleistung ist und mit der Ausübung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers begonnen wurde.
Dies dürfte in einer Vielzahl der Abonnement – Fälle gegeben sein, sofern z.B. bereits eine Altersprognose erstellt oder Hausaufgaben und Songtexte bereitgestellt wurden.
Einfach gesagt:
Wenn ich mich anmelde und sofort die angebotene Leistung in Anspruch nehme und bekomme siehts schlecht aus mit dem Widerrufsrecht.

Es gibt aber in deinem Fall eventuell noch andere Möglichkeiten aus dem Dilemma zu entkommen.
Bitte lies mal den nachfolgenden Link durch, dort wird diese Problematik eigentlich ganz gut von einem Rechtsanwalt beschrieben:
Internetabonnements – Die vermeintlichen „Gratisdienste“
 
NEIN, es ist gesetzlich nicht erlaubt auf das Widerrufsrecht zu verzichten. ;) Glaub mir, einfach alles ignorieren, die werden wohl nichts schicken, also keine Briefe oder so. Ignorier alles.

Es kamen vom letzten Mal, wo ich darauf reingelockt worden bin auch nur Mahnungen per Mail. Aber seitdem kam auch nix mehr.
 
Hatte ich auchmal sowas.
Angemeldet bei so ner Abzockerseite und dann kamen die ersten Rechnungen, Mahnungen etc. Einfach alles ignorieren, besonders wenn sie U18 ist kann da nix passieren. Gerichtlicher Mahnbescheid wird eh nie kommen. opendownloads ist sowieso die bekannteste Abzockerseite, die ich kenne. Näheres dazu findest du in youtube bei den Videos von "katzenjens".
z.b.: http://www.youtube.com/watch?v=O7sI3VEs-Uk
 
das sind schein firmen mit nem harten inkasso büro.
die schüchtern halt ihre opfer mit vielen schreiben und mahnungen ein um so an geld zu kommen.
einfach ignorieren, zu einem verfahren wird es nie kommen.
 
ich vermute, dass solange sie bei Vertragsabschluss angegeben hat, dass sie U18 ist und die Eltern nicht zugestimmt haben, der Vertrag nicht wirksam ist wegen beschränkter Geschäftsfähigkeit (§ 110 BGB "Taschengeldparagraph" gilt hier vermutlich nicht, da Abonnement)... abgesehen davon besteht natürlich Widerrufsrecht, da darauf wie gesagt nicht verzichtet werden darf (bei Käufer privat und Verkäufer gewerblich)
 
einfach nicht reagieren, die betreiber solcher seiten klagen sowieso nicht - viel zuviel aufwand, da schreiben sie lieber 100 anderen leuten irgendwelche rechnungen oder mahnungen. zudem würden sie ein gerichtsverfahren mit hoher wahrscheinlichkeit sowieso verlieren ;)
lohnt sich nicht, sich da nen kopf drum zu machen^^
 
... abgesehen davon besteht natürlich Widerrufsrecht, da darauf wie gesagt nicht verzichtet werden darf (bei Käufer privat und Verkäufer gewerblich)

Das stimmt so (leider) nicht ganz.
Das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen erlischt, wenn die in Anspruch genommene Leistung sofort abgerufen und erbracht wird.
Hatte ich in meinem vorigen Post bereits mit Anführung der gesetzlichen Grundlage beschrieben.

Weiterhin ist es bedenklich pauschal zu empfehlen auf sämtliche Mahnungen etc. nicht zu reagieren.
Spätestens wenn ein gelber Brief vom Mahngericht einfliegt, droht Ebbe in der Kasse wenn man weiterhin den Kopf in den Sand steckt.
Da vermutlich die meisten keine Peilung haben wie einfach es ist mit staatlicher Hilfe an das Geld anderer Leutz zu kommen erkläre ich es kurz (auf den Fall bezogen).

Das vereinfachte Mahnverfahren:

Wenn der Gläubiger (hier die AbzockAboAnbieter) fruchtlos gemahnt oder gar erfolglos ein Inkassobüro eingeschaltet hat, geht er zum für seinen Geschäftsort zuständigen Amtsgericht.
Dort stellt er einen Antrag auf Einleitung eines Mahnverfahrens.
Das Gericht prüft bei Antragsstellung nicht die Rechtmäßigkeit der Forderung!!!
Vom Gericht kommt dann ein Mahnbescheid (der gelbe Brief) wo die ausstehende Zahlung, nebst Gebühren, angemahnt wird.
In diesem Brief ist eine Widerspruchsfrist vermerkt (glaube sind 14 Tage).
Wer diese Frist unkommentiert verstreichen lässt erkennt damit de fakto die Richtigkeit der Forderung an und bekommt etwas später einen weiteren Brief vom Gericht, nämlich den Vollstreckungsbescheid.
Gegen diesen kann man auch nochmal innerhalb von 14 Tagen Widerspruch einlegen.
Wer das ebenfalls versäumt dem winkt die Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher mit nahezu 0 rechtlichen Möglichkeiten sich dagegen zu wehren.

Der Haken (gottseidank) an der Sache ist, dass der Gläubiger bei Gericht für die Gebühren in Vorleistung gehen muss.
Er muss also erstmal Geld bezahlen um das Mahnverfahren anzuleiern.
Zudem kommt das vereinfachte Mahnverfahren durch fristgerechten Widerspruch des Schuldners sofort zum Stillstand.
Der Gläubiger wäre dann gezwungen einen noch teureren Zivilprozess zu führen.

Da die Abzocker aber wohl wissen das sie nur in seltenen Fällen Recht (und ihr Geld zurück) bekommen werden, verzichten sie meist auf die gerichtliche Durchsetzung ihrer Forderungen.
Dennoch sollte man bei Auseinandersetzungen mit diesem Klientel darauf achten, dass man keinen Mahnbescheid widerspruchslos untergejubelt bekommt.
 
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