Wohnungstür kaputt - Wer zahlt?

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May 5, 2007
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Moin moin,

heute ist neben mir ein junger Mann (17 Jahre) eingezogen.
Die Wohnungstür wurde vom Vormieter mal aufgebrochen und auch durchgebrochen!
Die Tür wird nur von Leim und Hoffnung zusammengehalten. Da hatte ich ihn schon bei seiner Besichtigung drauf aufmerksam gemacht.
Nun erzählte er mir grade, dass er sich selber um die Tür kümmern soll.

Ist das so richtig?

Beim Vormieter ist nichts zu holen, aber dennoch müsste doch wenigstens die Wohnungstür in nem vernünftigen Zustand gebracht werden.
Wenigstens vom Besitzer des Hauses.

Habe durch google nur Sachen gefunden wie: "Will ausziehen, aber ne Tür ist kaputt. Muss ich die zahlen?" ... hilft mir nicht weiter.
Vielleicht weiß ja einer von euch was ;)
 
Frag ihn mal ob der Schaden dieser Tür im sogenannten " Übergabeprotokoll" mit aufgenommen wurde und vom Vermieter (oder einer vertretenden Person) unterzeichnet wurde und ob er eine Ausfertigung/Kopie dieses Protokolls hat.

Alles weitere Später.
 
Selbst wenn es im Übergabeprotokoll vermerkt wurde heißt das nicht, dass der Vermieter es reparieren muss. Das würde den 17 jährigen nur davor schützen, dass er bei seinem Auszug die Tür reparieren muss weil der Vermieter sagt "das warst du, das war vorher noch nicht so, bring das wieder in Ordnung".
 
Hmm, habe ich mir inzwischen auch schon fast gedacht.

Habe Ihn bis jetzt noch nicht angetroffen. Hätte aber nun erwartet, dass die Verwaltung/der Besitzer für ne neue Wohnugstür sorgen müsste (ist ja schließlich nicht die Tür zu Küche oder sonstwas "unwichtiges")...
Und sich die Kosten dann vom Verursacher wiederholen könnte....

Aber naja. ^^
 
Ein Vermieter hat meines Erachtens eine funktionierende Wohnung anzubieten. Dazu gehört auch eine Wohnungstür die man zumachen und abschliessen kann. Kann mir nicht vorstellen das dass Gesetz das anders sieht. Wer das nun schuld war ist uninteressant da kann der Vermieter sich drum kümmern den Verursacher zu finden.
 
Ein Vermieter hat meines Erachtens eine funktionierende Wohnung anzubieten. Dazu gehört auch eine Wohnungstür die man zumachen und abschliessen kann. Kann mir nicht vorstellen das dass Gesetz das anders sieht. Wer das nun schuld war ist uninteressant da kann der Vermieter sich drum kümmern den Verursacher zu finden.

Naja, abschließen kann man die Tür. Aber der geflickte Bruch ist halt total unsicher. Da brauchste dich nur gegen lehnen und die bricht wieder druch :scared
 
Hey das Ganze kommt mir bekannt vor. Hab erst kürzlich ne wohnungstuer gezahlt da ich den Rahmen geschrottet hatte. Muss der Zahlen der sie geschrottet hat. Wenn derjenige nicht mehr zu Belangen ist hat der Vermieter fuer eine neue Tuer zu sorgen!
 
Der Vermieter hat für den Zustand des Wohnung Sorge zu tragen. Ausser bei mutwilliger und fahrlässiger Zerstörung (wo der Verursacher zahlen muss) sind also auch die dabei entstehenden Kosten seine Sache.
Selbstverständlich gehört da auch eine Haustür dazu, die den Namen zu Recht trägt.
 
Naja, abschließen kann man die Tür. Aber der geflickte Bruch ist halt total unsicher. Da brauchste dich nur gegen lehnen und die bricht wieder druch :scared
soll heißen, dass man sich zum einen dran verletzen kann und zum anderen "rein zufällig" zugang zur wohnung erlangen kann? am besten sieht man das der tür auch noch an?
wie tiefenentspannt seid ihr denn???
 
Also soweit ich weiß, kann man auch schriftlich mit dem Vermieter vereinbaren, dass man die Wohnung in unrenovierten Zustand übernommen hat, muss dann aber genau festlegen, wie groß der finanzielle Aufwand ist und wie viele Monatsmieten einem dann dafür "geschenkt" werden....
 
Der Vermieter ist hier in der Pflicht die Tür instand zu setzen.
Eine kaputte Haustür zu reparieren ist eine Instandsetzungsmaßnahme, diese sind generell vom Vermieter zu tragen im Gegensatz zu Modernisierungsmaßnahmen.


Vorraussetzung dafür allerdings ist das dein Nachbar im falle der Anzweiflung des Vermieters, eindeutig nachweisen kann die Tür nicht selbst beschädigt zu haben.

Das Übergabeprotokoll und Darkhamsters Zeugenaussage als Nachbar könnten das im Streitfalle aber gut belegen.
 
Mal so ne doofe Frage, aber hat er nicht schon vorher gesehen, dass die Tür kaputt war?
 
soll heißen, dass man sich zum einen dran verletzen kann und zum anderen "rein zufällig" zugang zur wohnung erlangen kann? am besten sieht man das der tür auch noch an?
wie tiefenentspannt seid ihr denn???
Man sieht's der Tür an. Ich denke wenn man, aus welchen Gründen auch immer, gegen die Tür stößt bricht sie durch und man könnte sich durchaus verletzen.
Also soweit ich weiß, kann man auch schriftlich mit dem Vermieter vereinbaren, dass man die Wohnung in unrenovierten Zustand übernommen hat, muss dann aber genau festlegen, wie groß der finanzielle Aufwand ist und wie viele Monatsmieten einem dann dafür "geschenkt" werden....
Es wurden die Wände gestrichen, nachdem der letzte Mieter raus ist. Ansonsten wurde nichts gemacht. Laminat/PVC sind in nem grausamen Zustand geblieben. Ich denke, er hat unrenoviert übernommen.
Der Vermieter ist hier in der Pflicht die Tür instand zu setzen.
Eine kaputte Haustür zu reparieren ist eine Instandsetzungsmaßnahme, diese sind generell vom Vermieter zu tragen im Gegensatz zu Modernisierungsmaßnahmen.


Vorraussetzung dafür allerdings ist das dein Nachbar im falle der Anzweiflung des Vermieters, eindeutig nachweisen kann die Tür nicht selbst beschädigt zu haben.

Das Übergabeprotokoll und Darkhamsters Zeugenaussage als Nachbar könnten das im Streitfalle aber gut belegen.
Der Schaden ist der Verwaltung schon richtig lange bekannt ... aber hey, ich hab seit 3 Jahren das erste mal ne funktionierende Heizung :top die Leute interessieren solche Kleinigkeiten leider nicht :awesome:
Mal so ne doofe Frage, aber hat er nicht schon vorher gesehen, dass die Tür kaputt war?
Hat er gesehen. Habe ihn extra noch mal drauf hingewiesen. Bin vorbeigekommen als der sich die Bude angeguckt hat und habs ihm gezeigt ^^
 
Hat er gefragt ob das noch gemacht wird?
 
Hat er gefragt ob das noch gemacht wird?

Anscheinend schon, ansonsten hätten die ihm nicht gesagt, dass er sich selbst drum kümmern soll :top

Hab ihn grad noch mal angetroffen. Sein Mietvertrag liegt bei seinem Betreuer ^^

Er will mal nachfragen ob da "unrenoviert" drin steht usw... er findet Haustüren nämlich auch ein bisschen teuer ^^
 
"unrenoviert" hat aber nichts mit defekten fenstern, türen oder toilettenschüsseln zu tun.

außerdem könnte es probleme geben wenn da einer in die bude einsteigt.
 
"unrenoviert" hat aber nichts mit defekten fenstern, türen oder toilettenschüsseln zu tun.

außerdem könnte es probleme geben wenn da einer in die bude einsteigt.

Japp.

Er wird's wohl noch mal mit seinem Betreuer abschnacken. Das mit der Tür gefällt ihm auch nicht wirklich ^^
 
Das dürfte interessant sein.
"[...]Die Kleinreparaturklausel ist eine Bestimmung darüber, welche Vertragspartei die Kosten für kleinere Reparaturen im gemieteten Wohnobjekt zu tragen hat. Eine solche Klausel ist in Deutschland in den meisten Mietverträgen enthalten.

Es ist in Deutschland seit langem üblich, dass Mieter von Wohnraum auf ihre eigenen Kosten Kleinreparaturen übernehmen (z. B. Auswechseln von Glühlampen, Austausch von Sicherungen oder Erneuern von Dichtungen). Dennoch gibt es kein Gewohnheitsrecht, mit dem der Vermieter diese Übernahme verlangen kann, sondern den Mieter trifft eine solche Verpflichtung nur, wenn er sie im Mietvertrag eingegangen ist.

Eine Verantwortlichkeit des Mieters für den Zustand des Mietobjekts entspräche nämlich nicht dem gesetzlichen Leitbild: Das deutsche Mietrecht erlegt die Verpflichtung, die „Mietsache in einem zum vertragsmäßigen Gebrauch geeigneten Zustand“ (§ 535 BGB) zu erhalten, ausschließlich dem Vermieter auf. Die Rechtsprechung hält diese gesetzliche Regelung bei Wohnraum für zwingend (vertraglich nicht abänderbar), lässt aber zwei Ausnahmen zu: Nur
Schönheitsreparaturen und
Kleinreparaturen

können in sehr engen von der Rechtsprechung vorgegebenen Grenzen auf den Mieter durch eine wirksame Vertragsklausel abgewälzt werden, andere Arbeiten dagegen nicht. Eine solche Kleinreparaturklausel erstreckt sich nur auf Teile der Mietsache (z. B. Wohnung), die dem „häufigen“ Zugriff des Mieters unterliegen (wie z. B. Türgriffe, Wasserhähne, Rolladengurte, Lichtschalter u. Ä.). In der Klausel müssen sowohl für den Einzelfall als auch für die vom Mieter aufzubringende Gesamtsumme im Jahr bestimmte Höchstgrenzen definiert werden, deren Betrag nicht überschritten werden darf.

Welcher Betrag unter den Begriff Kleinreparatur fällt, ist nicht gesetzlich festgelegt. Aufgrund von Gerichtsurteilen können momentan folgende Beträge als angemessen betrachtet werden:
Im Einzelfall ein Betrag von 80,00 – 100,00 Euro.
Im Jahr maximal 8 – 10 % der Jahreskaltmiete."

[...]

http://de.wikipedia.org/wiki/Kleinstreparaturklausel

Schaut man jetzt noch ins BGB, sieht man folgendes...
[...](1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.[...]
http://dejure.org/gesetze/BGB/535.html

Da die Tür wohl inkl. Reparatur nicht zu einer Kleinigkeit gezählt werden kann und der Mieter sie auch nicht beschädigt hat, sondern der Vermieter, muss dieser sie auch ordentlich instandsetzen lassen, oder zumindest für eine ausreichende Sicherung sorgen. Nun ich weiß ja nicht wie marode die Tür ist, aber dein Nachbar hat ja anscheinend schon den "Auftrag" vom Vermieter erhalten sich selbst drum zu kümmern. Ich würde entweder (wenn ich diese Aufforderung schriftlich habe) die Tür auswechseln lassen und die Rechnung dem Vermieter in Rechnung stellen (Ein entsprechendes Angebot kann man auch vorher dem Vermieter zukommen lassen, wenn er darauf nicht reagiert oder Einspruch erhebt, dann DoIt). Oder schriftlich mit Fristsetzung und Ankündigung auf eine bevorstehende Mietminderung um Nachbesserung ersuchen. Ein Übergabeprotokoll oder Zeugen, dass die Tür schon defekt war, wäre aber trotzdem nicht schlecht...
 
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