Ich kann in keinen dieser punkte , zittiert aus dem Gesetz des UF , ein Verbot gegen die freie Meinungsäußerung erkennen!
Meine Posts waren frei von den aufgelisteten Vergehen und Stefros deshalb nicht löschbefähigt!
Des weiteren haben unsere Geheidienste it zu 99,9996 %iger Wahrscheinlichkeit Stefros um 0:58 bis 1:38 Uhr in seiner Residenz in Möckmühl gesichtet. Diese Angaben sind verlässlig. In 32 Minuten wäre es rein technisch also nicht möglich, das für das Gründgesetz gültige Rechtsgebiet zu verlassen.
Mit ihrer Verteidigung streiten sie also nicht mehr ab, dass Stefros v.Laubv. zu Möckml. einen Verfassungsbruch getätigt haben , sondern stützen sich auf die soeben widerlegte Information, dass sich der Angeklagte zur zeit der Tat nicht in der BRD gefand. Dies war also falsch!
Ich bitte um rege Anteilnahme auch des Angeklagten.
Wann wird nun endlich das Votum in das OFFtopic verlegt?!?
Dies ist unser gutes Recht.
Des weiteren möchte ich anmerken, dass das Grundgesetz laut Artikel 19, Abs. 2
(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.
nicht geändert werden kann! Es sei denn durch vom Bund und der Länder beschlossenen Gesetzen, die es einschärnken.
beim Verstoß gegen dieses Recht, besteht die möglichkeit des widerrufs , also des Rechtsweges:
(4) Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben. Artikel 10 Abs.2 Satz 2 bleibt unberührt.
Dies ist bekannteraßen der Fall und damit begründe ich diese Anklage.
Nach Artikel 19, Abs. 3 ist ebenfalls ein Moderator an diese gesetze gebunden.
Die Grundrechte gelten auch für inländische juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind.
Ich möchte nur anmerken , dass ich die auf Fakten argumentierende Person bin und sie, Herr Fux nur mit wagen Behauptungen , ja beinahe billigen Stammtischsprüchen , die Verteidigung übernommen haben.
Sie haben nichteinmal das Recht, für Stefros v. Laubvogel zu Möckmühl zu sprechen, da sie weder der Verteidiger, noch eine bevollmächtigte Person darstellen. Ich bitte sie, Platz zu nehmen
MfG: Dachziege, Verfassungsschutz,