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MacBeth

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jemanden den ich schon lange kenne aber keinen kontakt mehr habe ist umgezogen! ich will diesen jemand mal wieder besuchen oder anrufen....habe jedoch lediglich namen!
ich habe bei mir auf arbeit diverse möglichkeiten leute ausfindig zu machen:
suchassistenten für namen mit adressen deutschlandweit...tele suchmaschinen rückwärts wie vorwärts...jedoch ohne erfolg........
und aber nur wenns kundenkloppe geben soll, gerichtsbeschlüsse...doch wie finden zb. die ämter dann deren adressen?

wer kennt noch andere suchmöglichkeiten....mir ist der alte wohnsitz noch bekannt...keine ahnung ob ich damit noch was anfangen kann.`
wer kann helfen...gern auch per PM
 
Die Ämter haben dafür ein Zentralregister bzw. Zugriff auf die gemeindlichen Melderegister. Privatpersonen bekommen darauf aber normalerweise keinen Zugriff -> Datenschutz.

Versuchs doch mal bei den Verwandten des Freundes, den Eltern, Geschwistern, Großeltern, wenn diese bekannt sind. Vielleicht eine Internetrecherche :?
 
Schick einen Brief an die alte Adresse, wenn er offiziel umgezogen ist, schick die Post den Brief an die neue Adresse. Oder du fragst beim Einwohnermeldeamt von dem Dorf/Stadt wo dein Kumpel vorher gewohnt hat nach der neuen Adresse. Vielleicht dürfen die die Adresse rausgeben.
 
-Admi- said:
Die Ämter haben dafür ein Zentralregister bzw. Zugriff auf die gemeindlichen Melderegister. Privatpersonen bekommen darauf aber normalerweise keinen Zugriff -> Datenschutz.

Versuchs doch mal bei den Verwandten des Freundes, den Eltern, Geschwistern, Großeltern, wenn diese bekannt sind. Vielleicht eine Internetrecherche :?

wenns mit den verwandten so einfach wäre....hätte ichs schon gemacht ;)
wenn ich jetzt zu dem stadtamt gehe...haben die da möglicherweise auch den neuen aufenthaltsort?

Masher said:
vielleicht mal beim vermieter nachfragen
was solln das den alten vermieter angehen wo wer hinzieht?
 
MacBeth said:
was solln das den alten vermieter angehen wo wer hinzieht?

wenn er miete noch zahlen muss dann gehts ihn was an :)
aber meistens weiss der vermieter wo der hingezogen ist fragen kostet nix!
 
lol, zumindest mit ihm geredet hat er doch vorher, oder ?

vielleicht hat der ja nachgefragt wohin die reise gayt.

wenns dir wichtig ist würd ich auch diese möglichkeit nutzen die antwort zu finden
 
na ja man muss ja nich vorher mitm vermieter reden und selbst wenners weiß...sagen wird er mirs wohl nich...aber versuch macht kluch
 
Das ist je nach Bundesland und Kommune verschieden.

Anfordern kannst du als Privatperson nur eine sog. "einfache Melderegisterauskunft"

Allgemeine Hinweise zur Melderegisterauskunft:

Was ist eine „einfache Melderegisterauskunft (Erklärung aus Schleswig Holstein)?

In Deutschland umfasst die „einfache Melderegisterauskunft“ Namen und Anschriften der gesuchten Person (§ 21 Abs. 1 Melderechtsrahmengesetz). Sie wird von der Meldebehörde auf Antrag erteilt, wenn die gesuchte Person eindeutig identifiziert ist und keine Auskunftssperre besteht. Zur Identifikation benötigt die Behörde je nach Landesrecht den Vor- und Familiennamen, die bisherige Anschrift beziehungsweise das Geburtsdatum oder ein ähnlich aussagekräftiges Datum.

Kann die Erteilung der „einfachen Melderegisterauskunft“ über das Internet verhindert werden?

Der Betroffene kann der Erteilung von einfachen Melderegisterauskünften durch elektronische Datenübertragung widersprechen (z.B. § 28 Abs. 2 Landesmeldegesetz S-H, § 21 Abs. 1a S. 2 Melderechtsrahmengesetz). Die Auskunft wird dann auf dem herkömmlichen Papierweg erteilt.

Wann darf die „einfache Melderegisterauskunft“ nicht erteilt werden?

Liegen Tatsachen vor, aus denen ersichtlich wird, dass dem Betroffenen oder einer anderen Person aus der Auskunftserteilung eine Gefahr für das Leben, die Gesundheit, die persönliche Freiheit oder eine ähnliche Gefahr entstünde, darf die Meldebehörde eine Auskunft nicht erteilen (z.B. § 28 Abs. 7 Landesmeldegesetz S-H, § 21 Abs. 5 Melderechtsrahmengesetz). In diesen Fällen hat die Meldebehörde von Amts wegen oder auf Antrag eine auf zwei Jahre jeweils zum Ablauf des Kalenderjahres befristete Auskunftssperre im Melderegister einzutragen.

Beispiel: Eine Frau zieht aus ihrer bisherigen Wohnung aus, weil sie von ihrem ehemaligen Partner verfolgt und bedroht wird. Sie kann dann für die neue Adresse eine Auskunftssperre beantragen, um zu verhindern, dass der Mann die neue Adresse erfährt. In diesem Fall darf die Meldebehörde die neue Anschrift der Frau nicht an den Mann weitergeben.

Besteht eine Auskunftssperre, so ist eine Melderegisterauskunft nur dann zulässig, wenn zuvor rechtskräftig festgestellt wurde, dass eine der oben genannten Gefahren für die Betroffenen durch die Auskunftserteilung nicht entsteht (§ 28 Abs. 7 S. 2 LMG S-H).

Beispiel: Fragt ein Gläubiger der Frau aus dem obigen Beispiel beim Meldeamt nach der neuen Anschrift, weil er eine Mahnung zustellen will, so kann die Meldebehörde rechtskräftig feststellen, das eine Gefahr für die betroffene Frau hinsichtlich der Auskunftserteilung an den Gläubiger nicht besteht. Die Meldebehörde darf dann die Auskunft an den Gläubiger erteilen.

Die Anfrage kann nur bearbeitet werden, wenn dein Name/Anschrift/Erreichbarkeiten bekannt sind.

Es werden nur Auskünfte über Namen, Vornamen, Doktorgrad und die aktuelle gemeldete Anschrift gegeben.
Wenn die Person verzogen ist, wird die Wegzuganschrift mitgeteilt.
Bei verstorbenen Personen, wird die Tatsache, dass sie verstorben sind, mitgeteilt.

Auskünfte über Personen mit Auskunftssperre und mit eingelegtem Widerspruch über einfache Melderegisterauskünfte sind nicht möglich.

Jede Auskunft kostet je nach Gemeinde so ca. 5 Euro sofern die Person zu ermitteln ist, auch wenn dir die übermittelte Anschrift bereits bekannt ist.

Die Auskünfte erteilen die Einwohnermeldeämter. Mitunter gibts auch eine Onlinemöglichkeit. Wie das in deiner Gemeinde genau läuft, musst du dort mal erfragen.
 
Wenn du den Namen kennst, dann weiß ich nicht, wo da das Problem is. Irgendjemand der diese person kennt, wird wohl wissen, WOHIN er gezogen is. Stadt, region usw., das muss reichen. Egal wo man wohnt, man hat auch praktisch immer ein telefon, und jeder der im telefonbuch steht, den kannst auch im internet finden. In österreich zB über www.herold.at, sowas gibts für DE 100%ig auch.
 
die stehen nich im telebuch...ich übrigens auch nich...und ich weiß auch das die nicht über ne auskunft erreichbar sind...
 
[JOKE]Zeig ihn doch an bei der Polizei :D[/JOKE]

mhh da haste es glaub ich auch schwer an daten ranzukommen. Privatdedektiv wäre wohl zu teuer denksch ma
 
jemand der sich so gut versteckt, der will eh ned gefunden werden, also lass ihn in ruhe, lol
 
Warum die Diskussion? Er weiß ja jetzt, wie er über die Ämter an die Daten kommt. Österreich kann man eh nicht mit DTL vergleichen. Aber eins stimmt. Wenn jemand nicht gefunden werden will, dann wirste auf legalem Wege keine Chance haben.

Würd mir aber auch nicht die Mühe machen. Schließlich meldet sich derjenige ja auch nicht :?
 
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