Keine Sicherheitsverwahrung für Kinderschänder

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http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/70534

Grandios Leute! 4 Verbrechen in kürzester Zeit und 23 weitere Vergehen. Jetzt wird der Mann freigesprochen und kommt erst hinter Gitter, wenn das Leben eines weiteren Kindes total zerstört wird.

Ein verurteilter Kinderschänder, der als total Krank eingestuft wird (Hier mal nen Zitat aus dem Artikel), wird freigesprochen.
Gutachter hätten bestätigt, dass der Mann dauerhaft pädophil und schwer in seiner Persönlichkeit gestört sei. Zudem verweigere er sich einer Therapie und sei damit sehr gefährlich.

Und DAS ist die Begründung?
Der BGH urteilte nun, diese Gründe seien zu einem großen Teil schon bei seiner ersten Verurteilung 1999 bekannt gewesen. Nachträgliche Sicherungsverwahrung könne aber nur in Ausnahmefällen bei neu erkannter Gefahr angeordnet werden.

Echt, armes armes Deutschland.

[edit]Änder mal wer den Titel auf Sicherungsverwahrung, nich Sicherheitsverwarung... ;)
 
Da wird sich sicher der eine oder andere hier über diese Nachricht freuen. Die Pädophilen-Partei hat ihm sicher nen schönen Glückwunsch-Körbchen zusammengestellt!
 
Da wird sich sicher der eine oder andere hier über diese Nachricht freuen. Die Pädophilen-Partei hat ihm sicher nen schönen Glückwunsch-Körbchen zusammengestellt!

Dass die in der Partei an der Waffel haben, steht ja zum Glück nicht zur Diskussion. Wer ernsthaft darüber diskutieren will, ob diese Partei einen Platz in einem demokratischen System hat, der ist krank und gehört weggesperrt.
 
Man sollte das Gesetz ändern, sodass eine Sicherheitsverwahrung auch für früher Verurteilte nach absitzen der Strafe aufgrund der immer noch bestehenden, und schon damals prognostizierten, Gefahr eines erneuten Vergehens möglich ist und nicht nur für die, welche nach der neuen Gesetzesreglung verurteilt wurden.

Ansonsten bleibt wohl nur eine Überwachung durch die Polizei was teuer aber wohl notwendig ist.
 


Ich glaub Kane hat nicht so sehr die niederländische NDV gemeint....

@Topic: Genau das sind eben die Fehler in unserem Rechtssystem. Weil das Gesetz das und das sagt muss (was ja klar ist) sich auch daran gehalten werden. Nur hat niemand bei der Formulierung des Gesetzes vorausichtig genug gedacht.

 
Die Frage ist vielmehr, ob eine solche Gesetzesvorlage nicht von vorneherein zum Scheitern veruteilt gewesen wäre und man deshalb lieber auf Nummer Sicher gehen wollte?
 
@Mope7 bei deiner Formulierung kam es eher so rüber als hätte man nicht alle Eventualitäten bedacht.
Ich hingegen meine, dass man dieses heiße Eisen (anschließende Sicherrungsverwahrung für Täter die vor der neuen gestzlichen Regelung verurteilt worden sind) bewusst nicht angefasst hat um keine gerichtlichen Scherereien zu bekommen.
 



aaaachso.

jo, k, dann hatte ich das falsch verstanden, tut mir leid.

Aber ja, da hast du recht, darüber müsste ich allerdings nochmal nachdenken bevor ich da noch groß was sagen könnte Oo

 
Egal! Hätte vielleicht etwas deutlicher formulieren sollen.

Es müsste aber doch auch möglich sein jemanden in Sicherheitsverwahrung zu schicken bei dem dies versäumt wurde, obwohl die Gefährlichkeit schon bei der Verurteilung bekannt war?! (Für vor der neuen gesetzlichen Regelung Verurteilte)

Das ist doch das Problem weshalb dieser Kerl freigelassen werden musste, da genau dies nicht möglich ist laut Gesetz. Soweit ich verstanden habe.
 
So traurig und abgebrüht sich das anhören mag:
Das Verbot einer nachträglich angeordneten Sicherungsverwahrung hat noch viel schwergewichtigeren Kalibern den Weg in die Freiheit ermöglicht.
Der Pedo in Major'S Beispiel hatte seine Opfer wenigstens "nur" geschändet aber nicht ermordet...

Das es diese Rechtslücke gibt verdanken wir übrigens der rot-grünen (SPD/Grüne) Koalition.
Obwohl die Bundesländer Bayern & Baden-Würtemberg (CDU/CSU-regiert, wenn ich mich net irre) damals für eine vorbehaltlose nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung plädierten, wurde dies durch rot-grüne Regierung nicht umgesetzt.
Warum... :?

Dazu passt aber auch ganz gut das Heer von studierten Gutmenschen (ugs. Sachverständige), die seit Jahrzehnten (und bis heute fortgesetzt) durch positive Gutachten dafür sorgen, das mehrfach einschlägig verurteilte Trieb- und Gewohnheitsverbrecher Vollzugserleichterungen & Freigang erhalten.
Wie oft haben wir schon den Kopf geschüttelt wenn wir lesen mussten das ein (bekannt psychiotischer) Freigänger wieder Menschen ermordet hat?
Leider werden Gutachter, die solchen Triebtätern den Weg in die Freiheit ebnen, nur selten Opfer dieser Spezies geschweige denn für ihre Fehleinschätzung belangt.
 
Rauskriegen wo der Frei rumläuft, beobachten - Kind als Köder - wenn er rangeht killen und verbuddeln.
Ich mein wenn der eh nur Kinder ficken will und gestört ist warum soll das Vieh dann noch Leben?!
 
Rauskriegen wo der Frei rumläuft, beobachten - Kind als Köder - wenn er rangeht killen und verbuddeln.
Ich mein wenn der eh nur Kinder ficken will und gestört ist warum soll das Vieh dann noch Leben?!



Weil jeder, egal wie krank er ist, ein Recht auf Leben hat.
 
Ein Kind als Köder? Hallo? Der Zweck heiligt nicht die Mittel! O_o
 
Wow,steht wieder was in den Medien und alle gehen sie drauf ab.

Gesetze werden von Menschen für Menschen gemacht,findet euch damit ab dass es zu Fehleinschätzungen noch und nöcher kommen wird,in beiden Richtungen.
 
@Partikelkanone: Von wem sollen Gesetze sonst gemacht werden?
Menschen sind fehlbar und leider muss es meistens erst zum schlimmsten kommen, dass entsprechende gehandelt wird, so vielleicht auch hier.
Deswegen kann man sich aber trotzdem austauschen.

Was den diskutierten Fall anbetrifft. Natürlich hat er ein Recht auf Leben, da muss ich Majorsnake recht geben.
Da er aber während seiner Haftzeit eine Therapie boykottiert hat kann man ihn aber nicht als geheilt bezeichenen.
Es gibt sicherlich Fälle, die bei entsprechender Therapie als geheilt betrachtet werden können und diese sollten auch die Chance haben wieder in Freiheit zu kommen.
Die zweite Sorte jedoch sollte man durch anschliesende Sicherheitsverwahrung wegschließen.

Die Frage ist wie so oft: Wer entscheidet auf welcher Grundlage?
Wird ein Triebtäter als gefährlich eingestuft und ist es dann nicht - Fehlurteil
Das andere Extrem, Triebtäter wird als ungefährlich eingestuft und begeht wieder eine Tat - Fehlurteil.
Dazu kommt es zwangsläufig, wie Partikelkanone schon sagte, da Menschen nicht perfekt sind und der Fall nicht immer so eindeutig ist wie im aktuellen Fall.

Was ist bei solchen unsicheren Fällen höher zu bewerten? Sicherheit der potentiellen Opfer oder Freiheitsrechte des Täters?
Bei Wiederholungstätern liegt für mich der Fall klar auf der Hand. Wegsperren für immer aber bei Ersttätern gibt es wohl meißtens kein Patentrezept. (Meine Meinung).
 
Hast recht,auch Verbrecher haben das Recht auf eine Resozialisation,daher wäre ich auch gegen Dinge wie öffentliche Bekanntmachung deren Wohnorte,wie es in Teilen der USA praktiziert wird. Auch muss immer unterschieden werden,ob er seine Opfer bespielsweise nur angefasst hat,oder sie im schlimmsten Falle umbringt. Denn auch in diesen Sachen ist eine Pauschalisierung nicht möglich.
 
Ich würde schon gern wissen ob ich neben einem Mörder wohne. Der bekommt zu Weihnachten keine Glückwunschkarte von mir.

Wer einmal ein Kind missbraucht hat soll sein Leben lang dafür büßen. Am besten schnippelt man ihm seinen Penis ab und hängt es ihm ins Wohnzimmer mit der Aufschrift "Try again, asshole".
 
Nicht eher die Hoden? Ohne die würde er so zahm wie ein Lamm werden ( siehe kastrierte pferde bzw. bullen )
 
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