ballz.de hat "verloren"

Joined
May 20, 2002
Messages
24,877
Points
375


bestimmt haben einige, neber dem momentanen abmahnwahnsinn auf den ich in meiner signatur aufmerksam mache, die geschichte von ballz.de gegen den großen musikkonzern sony mitverfolgt

ein kurzer überblick worum es ging:

stefan, der ballz.de betreiber, bekannt vorallem durch el tonno aus elton.tv, hat in einem seiner flashcartoons ein ca 20sekündiges stück aus annett lousian's stück "das spiel" als hintergrundmusik verwendet

ballz.de steht seit jeher für schweinisch übertriebene, aber gerade deswegen eben extrem lustige flashcartoons - das niveau mag nicht hoch sein, aber das gibt stefan auch gar nicht vor

einer berliner anwaltskanzlei sah sich berufen dagegen einzuschreiten und warf stefan urheberrechtsverletzung vor - als auslagen für ein standartschreiben wurde dann auch kostenausgleich im 3-stelligen bereich verlangt
DAS kann natürlich niemand verstehen und so setzte stefan dann auch selber auf seinen anwalt

ein hin und hergeschaukel begann und durch eine unterlassungsklage aus hamburg (! - merke: die anwälte sind aus berlin) wurde dem ballz.de männe das genick gebrochen - würde er hier nicht einlenken, wärs das finanzielle aus für ihn gewesen

jetzt bleiben kosten von über 1000 euronen

das unverständlichste ist, dass das stück "das spiel" auch so kostenlos und legal runtergeladen werden kann und somit öffentlich zugänglich gemacht ist
und die ängste der kanzlei vonwegen rufschädigung etc sind an den haaren herbei gezogen, denn viele "gucker" wurden erst durc hdne cartoon auf die künstlerin aufmerksam - er macht kostenlos werbung
weiterhin betreibt stefan seinen inbternetauftritt vollkommen kostenlos

wer alles nachlesen möchte kann auf diesen link hier gehen und wer ballz.de genauso liebt wie ich, der hat sicher 1-2 euro übrig die er spenden kann :)

http://www.ballz.de/sonyvsballz.html


und auf das banner in meiner signatur (mit link) möchte ich hier auch nochmal hinweisen - irgendwas läuft ganz ganz böse falsch bei uns in good old germany

 
Bei dem was zur Zeit alles im Zusammenhang mit Urheber- und Patentrecht in Deutschland und Europa so vor sich geht, könnte man wirklich auf die Idee kommen Kommunist zu werden und/oder aus Protest nur noch zu Bootlegs u. ä. zu greifen um gewisse Leute/Firmen bei ihren Verhaben nicht noch zu unterstützen.

Gegen das Attackieren von Songtextseiten zu protestieren bekämpft bestenfalls ein Symptom aber nicht die Ursache der Probleme. So wie es aussieht ist ein groß angelegter Boykott aller kommerziellen Musikangebote die einzige Möglichkeit die angesprochenen Firmen zum nachdenken anzuregen. D. h. keine Musik-CDs, Film-DVDs oder legalen Musikdownloads mehr, weder für sich selbst noch für jemand anderes!

Für mich persönlich ist das kein größeres Problem, sondern erweitert nur den Kreis der von mir boykottierten Produkte ein wenig.
 
Last edited:
Also verstehe ich das richtig, daß auf Ballz.de teilweise die Musik eines geschützen Produktes als musikalische Untermalung für eine Internet-Präsentation gedient hat (also zweckentfremdet wurde), ohne vorher hierfür eine Genehmigung beim Rechteinhaber eingeholt zu haben?

...bei aller Bescheidenheit: wo liegt das Problem? Welche Folgen das haben würde, war doch vorher klar, oder?
 
LordSeibrich said:
...bei aller Bescheidenheit: wo liegt das Problem?

Das davon niemand einen Schaden hat? Das jemand das Recht hat wegen etwas gegen jemand anderen vorzugehen heißt ja noch lange nicht, dass das auch gerecht ist. Wobei natürlich jeder etwas anderes unter Gerichtigkeit versteht...
 


dito@touji

und was halt, wie bereits gesagt, noch hinzukommt: der song selber war der öffentlichkeit zugänglich gemacht worden von der künsterlin selber

und genau darauf beruft sich ja sony: der würde die musik der öffentlichkeit kostenlos zugänglich machen

und im allergrößten gehts darum, dass niemand, wirklich niemand versteht, warum man für ein standartschreiben 800 öcken (bzw bei den songtextseiten) 1600 euro AUSLAGEN bezahlen soll

eine einfache email hätte es ja auch getan, aber damit lässt sich ja kein geld machen und DAS ist der punkt !

 
was ich nicht verstehe

er hätte könen 500 euro zahlen und die sache wäre vom tisch?
warum hat ers nicht getan

2tens? was glaubt ihr was der durch diese seite an 1 euro spenden bekommt ^^
 
Ich muss Lord Seibrich zustimmen. Man kann nicht wirklich erwarten, dass man geschützte Musik oder sonstige Artikel ohne Zustimmung des Urhebers für eigene öffentlich zugängliche Produktionen verwenden kann (entgeltlich oder unentgeltlich ist dabei irrelevant), ohne dass das rechtliche Konsequenzen hat, wenn der Urheber dahinterkommt.
Ob das Stück auch sonst legal gratis heruntergeladen werden kann ist irrelevant. Er hat es ohne Zustimmung des Urhebers für öffentliche Präsentationen verwendet. Das ist eine Verletzung des Urheberrechts. Urheberrecht hat ja auch andere Gründe als bloß wirtschaftliche (obwohl die natürlich primär sind). Vielleicht möchte der Urheber aus Imagegründen nicht mit den Präsentationen auf ballz.de in Verbindung gebracht werden oder schlicht und einfach seine Zustimmung dazu nicht geben. Ist sein gutes Recht.

In Bezug auf die Sache mit den Songtexten stimme ich euch zu, aber bei der Sache sehe ich das Management von Anett Louisan (oder von wem auch immer die Klage ausgeht) klar im Recht.
 
Geht ja nur darum, dass die net gesagt haben, sie wollen das net, sondern dass sie direkt mit Abmahnung und Strafe etc. gekommen sind.

Deutschland ist eben Spießerland, lässt sich nix dran ändern...
 
Genau, alles voll mit Pickelhaubenpedanten in Deutschland.

Is aber echt komisch. Das kannst echt auf allen Bereichen sehen.
Das fängt bei Musikseiten an und endet bei Verkehrsregelungen, Formularen etc.
Ich glaub nur die Japaner sind in dem Bezug noch schlimmer.
 
BLACKCOOL said:
Geht ja nur darum, dass die net gesagt haben, sie wollen das net, sondern dass sie direkt mit Abmahnung und Strafe etc. gekommen sind.

Deutschland ist eben Spießerland, lässt sich nix dran ändern...
Normalerweise muss man fragen, ob man das verwenden darf, nicht warten, dass man verwarnt wird.

Sicher mag die Aktion etwas überzogen gewesen sein, aber wahrschienlich soll's als Abschreckung dienen.
 
Last edited:


öhm, nein, als abschreckung dient das mit sicherheit nicht

und es ist nicht "etwas" überzogen, es ist einfache pure geldgeilheit, mehr nicht

 
******** !
Aber das is natürlich typisch, son freier kleiner Künstler is denen scheiss egal.
Das is total lächerlich, aber witzig finde ich, dass Sony total viele Müll Emails bekommn hat :D
 
Kann mich zufällig jemand aufklären, welchen Schaden der Betreiber von ballz.de verursacht hat, den er beim Kläger wieder hätte gutmachen müssen? Ich rede jetzt von richtigem Schaden, nicht irgendwelchen rein theorethischen Krimskrams? Ohne Schaden kein Schadenersatz (so sollte es zumindest sein).
 


durch den streitwert angeblich eben erstmals 800 euro auslagen - das ist der schaden

auserdem verkauft stefan des ja nich als eigenwerk Oo

 
Der Streitwert sagt ja nur, wie hoch der Wert des Streitgegenstandes ist und sagt nicht, dass dieser Schaden im Endeffekt auch entstanden ist, denn um das zu ermitteln ist ja das Gericht involviert worden. Bei Sachen, bei denen sich das schwer bestimmen läßt (bei einem kaputten Auto ist das z. B. eindeutiger als bei Schmerzensgeld) und für die es keine Tabellen o. ä. gibt, kann der Wert schon fast pi x Daumen bestimmt werden.
 
Last edited:


aber durch den streitwert bestimmen sich die kosten für die anwälte und diese kosten sind sonys schaden

deswegen kostet ein schreiben gegen einen songtext auch doppelt so viel wie haargenau das selbe schreiben indem es um einen 20sek. ausschnitt geht :D
 
Nur ist der Streitwert allein keine Grundlage für einen Schadensersatzanspruch, so meinte ich das. Sonst könnte ja jeder kommen und sagen "Ok, ich leg mal irgendeinen Streitwert auf 2000 € fest und du zahlst!"

Wie gesagt, für mich ist nicht ersichtlich welcher reale Schaden Sony da entstanden sein soll.
 
Ersteinmal Hut ab, Psycho Joker - Du hast es auf den Punkt gebracht. Besser hätte man es in der Kürze kaum formulieren können.

@Touji: was willst Du denn immer mit Deinem "Schaden"? Freilich hat der Urheber einen Schaden erlitten. Ein Schaden muss nicht immer finanzieller Art sein. Es gibt auch zahlreiche andere Schäden: ein Blick in das Grundgesetz oder ferner in das StGB würde Dir da vielleicht weiterhelfen.

In diesem Fall speziell ist die Rechtslage doch völlig eindeutig:

- Bei dem Musikstück von Annett Lousian handelt es sich um ein Geschütztes Werk der Kunst, nämlich um ein sogenanntes Werk der Musik (§2 Urheberrechtsgesetz).

- Somit genießt der Urheber dieses Werks Schutz nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetztes (§ 1 Urheberrechtsgesetz).

- Das Werk wurde veröffentlicht, da es mit Zustimmung des Berechtigten der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden war - also in das Internet eingestellt wurde (§ 6/I Urheberrechtsgesetz).

- Der Urheber hat das Recht, eine Entstellung - so wie sie auf der besagten Internetseite stattgefunden hat - oder eine andere Beeinträchtigung - wie beispielsweise den von Psycho Joker bereits angesprochenen Imageverlust - seines Werkes zu verbieten, sofern diese geeignet sind, seine berechtigten geistigen und persönlichen Zwecke am Werk zu gefährden (§ 14 Urheberrechtsgesetz).

Und jetzt zum Abschluss der Knaller an der Sache: das Urheberrechtsgesetz ist faktisch ein Strafnebengesetz. Also nicht zivilrechtlich anzusehen. Daher existieren strafrechtliche Vorschriften inform von Sanktionen, die da wären:

Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung eines Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes [...] verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft (§ 106/I Urheberrechtsgesetz).

(Mein Urheberrechtsgesetz ist nicht auf dem aktuellen Stand, das weiß ich - Stand: 15.12.1997 - aber das dürfte nichts zur Sache tun, da in jüngster Vergangenheit dieses Gesetz maximal verschärft, aber keinesfalls gelockert wurde).

Jetzt frage ich mich ernsthaft, weshalb alle Beteiligten so "überrascht" sind, wenn Ärger ins Haus steht, wenn sie Teile eines geschützten Werkes abändern und anderweitig verwenden. Das ist doch ein wenig albern, oder?


Schöne Grüße,
Seibrich
 
ich verfolg den streit auch schon seit n paar wochen und anfangs sahs ja fast noch ganz gut aus für den typen.
Blöd nur dass er dieses mal n original stück von irgndner pienzigen kuh genommen hat(sonst gibts ja meist selbstvertonte lieder).
Menschen sind so verdorben wenns dadrum geht das Recht fern jedes menschenverstandes zu dehnen -_-
 


sehr schöne ausführung lordi :)

nur beantwortet das noch immer nicht, wie auslagen von 800 euro gerechtfertigt sind (nicht wie sie zu stande kommen)

das ist der springende punkt bei dieser und bei anderen geschichten

 
Back
Top Bottom