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omg ... (na wie sinnvoll is die Mindestlänge jetzt tatsächlich? )
nsgesamt wirft ihm die Staatsanwaltschaft über 60 Straftaten vor, darunter Einbruch, Stehlen, Fälschung von behördlichen Dokumenten, Verschwörung und Identitätsdiebstahl.
Und der hätte dafür keine Gefängnisstrafe verdient, überlegt doch mal, wer stellt bitte Vorbestrafte ein?!
by Madu: "Drum gibts doch auch Jugendstrafrecht..."
Nachdem sich das Prinzip "Erziehung statt Strafe"
Das ist aber schon eine seit Jahren bekannte & angemahnte Entwicklung, die jedoch konsequent unter Verballhornung des Strafrechts unbeachtet ihren Lauf nimmt.
naja diese 38 jahre sind wohl blödsinn... diese hochrechnerei kommt ganz einfach durch die aufsummierung in unserem strafrecht
mord ist eine straftat, dafür gibts eine strafe, und das wars
bei solchen fällen aber werden alle möglichen gesetzestexte mit irgendnen strafen rausgesucht und zusammenaddiert, ein jugendlicher hat seine eigenen noten und die der mitschüler geändert, und das werden 60 straftaten?
das ist schwachsinnig, klar muss er bestraft werden, aber diese forderung der staatsanwaltschaft ist einfach nur blödsinnig wie oftmals
Tagesschau said:Künftig können nicht nur Erwachsene, sondern auch Jugendliche nach Verbüßung einer Haftstrafe in Sicherungsverwahrung genommen werden. Der Bundestag beschloss mit den Stimmen der Koalition ein Gesetz, das die nachträgliche Sicherungsverwahrung auch im Jugendstrafrecht verankert, das bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres angewendet werden kann.Künftig können nicht nur Erwachsene, sondern auch Jugendliche nach Verbüßung einer Haftstrafe in Sicherungsverwahrung genommen werden. Der Bundestag beschloss mit den Stimmen der Koalition ein Gesetz, das die nachträgliche Sicherungsverwahrung auch im Jugendstrafrecht verankert, das bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres angewendet werden kann.