Stammtisch

Öhm... nicht das ich wüsste...

Bin ja nicht unfähig zu arbeiten... sollte/kann eben nur nicht mehr in meinem gewohnten Umfeld arbeiten

[...]Folgende Versicherungsbestimmungen von Berufsunfähigkeit sind anzutreffen: „Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich für die Dauer von mindestens drei Jahren (Prognosezeitraum) außer Stande ist, seinen Beruf, wie er vor Eintritt der Krankheit, Körperverletzung oder des Kräfteverfalles beschaffen war, auszuüben.

Eine weitere Formulierungsmöglichkeit lautet: „Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich für die Dauer von mindestens drei Jahren (Prognosezeitraum) außer Stande ist, seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die er auf Grund seiner Ausbildung und Erfahrung ausüben kann und die seiner bisherigen Lebensstellung entspricht (Verweisungsberuf).[...]
Quelle
 




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gerade so ein derbes LoL game gehabt :D

Many Many Rage Kids und mitten drinnen mein Drache :D
 
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