An was Denkt ihr wenn ihr ___ hört?? (Assoziations-Kette)

Unzufriedenheit

BTW sind nationalsozialistische Symbole zu Zwecken der historischen Genauigkeit in Kunstwerken (wie z. B. Filmen) völlig legal, also mal nicht zu übereifrig werden hier :deal
 
Aufmüpfigkeit

Wenn du schon irgendwelche Behauptungen einstellst, dann mach dir wenigstens die Mühe eine Quelle rauszusuchen. Soviel dazu :p

Ich habe aber eine Quelle für dich: Ich zitiere
Wir untersagen hiermit ausdrücklich die Einstellung von illegalen, rassistischen, pornographischen, menschenverachtenden, kommerziellen (Produkte, Gewinnspiele, Referer-URL's), zu Protesten aufrufenden, verspottenden, gegen die guten Sitten verstoßenden oder sonstigen sinnlosen/abstoßenden (Spam u.ä.) Beiträgen. Die Abgrenzung und Einordnung des Sachverhalts wird im pflichtgemäßen Ermessen der jeweils zuständigen Moderatoren und im Weiteren durch die Administratoren getroffen. Entsprechende Beiträge werden entfernt.
Quelle:http://www.united-forum.de/misc.php?do=page&template=Forenregeln

Ich will auch nicht behaupten das deine Aussage nicht stimmt, aber hier im Forum gelten zusätzlich zum deutschen Recht einige weitere Einschränkungen und es ist die Ermessenssache des Mods darüber zu entscheiden.
 
http://dejure.org/gesetze/StGB/86.html

(1) Wer Propagandamittel
1. einer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Partei oder einer Partei oder Vereinigung, von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen Partei ist,
2. einer Vereinigung, die unanfechtbar verboten ist, weil sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet, oder von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen verbotenen Vereinigung ist,
3. einer Regierung, Vereinigung oder Einrichtung außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes, die für die Zwecke einer der in den Nummern 1 und 2 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen tätig ist, oder
4. Propagandamittel, die nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen,

im Inland verbreitet oder zur Verbreitung im Inland oder Ausland herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt oder in Datenspeichern öffentlich zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Propagandamittel im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche Schriften (§ 11 Abs. 3), deren Inhalt gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet ist.

(3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.

(4) Ist die Schuld gering, so kann das Gericht von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen.

Gemäß § 86 Abs. 3 StGB gilt das Verbot verfassungsfeindlicher Propagandamittel nicht, wenn es der Kunst dient, was bei obigem Film der Fall ist. Das Einstellen des Filmes ist daher nicht rechtswidrig. Auch ist er nicht rassistisch, pornographisch, menschenverachtend, nicht kommerziell im Sinne des UF-Regelwerks, ruft nicht zu Protesten, verspottet niemanden, verstößt nicht gegen die guten Sitten und ist auch sonst nicht in irgendeiner Weise sinnlos/abstoßend. Womit rechtfertigst du also bitte das Entfernen des Videos?
 
Diskussion.


Das habe ich bereits geschrieben Med. Ich werde mich nicht ständig wiederholen. Wäre schön wenn wir jetzt zum eigentlichen Spiel zurück kehren könnten.
 
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