Auszug mit 18

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May 17, 2010
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Hallo^^
bin neu hier und hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen...
Also ich werde demnächst 18 und überlege schon seit Langem, auszuziehen.
Momentan mache ich Abitur. Zu Hause habe ich leider einige Probleme, daher möchte ich auch ausziehen. Ich habe sechs jüngere Geschwister und naja, da ist es immer "ein wenig" stressig...
Meine Eltern streiten sich fast täglich (zwischendurch eskalierten diese Auseinandersetzungen auch) und vor ca. einem Jahr wurde mir der ganze Druck einfach zu viel. Zum einen hatte ich diesen Stress zu Hause, habe auch zwischendurch mitbekommen, wie meine Eltern sich geschlagen haben, und zum anderen ist es für mich relativ schwer, in der Schule mitzukommen, da ich nach der 10ten von einer Hauptschule auf ein Gymnasium wechselte. Ich bekam Panikattacken und bin daher auch zur Therapie gegangen. Auch dort wurde mir geraten auszuziehen. Ich habe mich auch schon informiert, inwiefern mich der Staat finanziell unterstützen würde, allerdings hatte da jeder eine andere Meinung darüber, sodass ich keine Ahnung habe, ob ich überhaupt vom Staat unterstützt werde. Meine Eltern können mich nicht unterstützen und ich habe wegen dem schulischen Stress kaum Zeit, nebenbei zu arbeiten...
Meine nächste Frage ist, eine Freundin von mir hat zu Hause ebenfalls mindestens genauso große Probleme wie ich und sie würde dann gerne bei mir einziehen, allerdings ist sie erst 15. Gibt es da eventuell irgendwelche Möglichkeiten, dass sie doch bei mir einziehen könnte?
Würde ihr so gerne helfen...
Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen =)

Sorry, falls es diesen Thread schon gibt, kenne mich hier noch nicht so gut aus :)
LG
 
Last edited:
Letzere Frage geht nur mit Zustimmung der Eltern (wenn überhaubt)!

Mein Tipp schlicht weg: Geh einfach zum Jugendamt da wird dir alles besser erklärt als es dir hier jmd kann ;)

€: Evtl. verschiebt nen Admin diesen Thread ins Real-Life, im Off-Topic-Bereich.
Für dich hier zu finden:
Off-Topic
Real-Life
 
Erstens: Falsche Section. ;) Im United Talk geht es um "Gaming", dein Topic passt eher in die Section "Off-Topic" bzw. "Real Life". Ich gehe aber davon aus, dass es ein Moderator verschieben wird. Interessant finde ich, wie man generell auf die Idee kommt, so eine Frage in einem Gaming-Forum zu stellen ^^

Zweitens: Ich gehe davon aus, dass du in jedem Fall Anspruch auf Kindergeld, und ggf. auf Wohngeld hast. Zweiteres und sonstige Unterstützungen stehen dir aber u.U. nur bis zu einem maximalen Einkommen deiner Eltern bzw. einer Notwendigkeit zur Entfernung vom Wohnort zu. Hierbei müsste die Argentur für Arbeit der zuständige Ansprechpartner sein. Fall die sich quer stellen und keine Notwendigkeit deines Auszugs anerkennen etc., musst du damit glaube ich zum Jugendamt.

Drittens: Einer 15jährigen steht es meines Wissens nach nicht zu, über einen Auszug frei zu entscheiden. In diesem Fall müsste das Jugendamt der richtige Ansprechpartner sein.
 
Naja wie gesagt, bin neu hier und kenne mich nicht gut aus^^ Wusste nicht, dass es im Gaming-Forum erscheint xD
 
Erstens: Falsche Section. ;) Im United Talk geht es um "Gaming", dein Topic passt eher in die Section "Off-Topic" bzw. "Real Life". Ich gehe aber davon aus, dass es ein Moderator verschieben wird. Interessant finde ich, wie man generell auf die Idee kommt, so eine Frage in einem Gaming-Forum zu stellen ^^

Zweitens: Ich gehe davon aus, dass du in jedem Fall Anspruch auf Kindergeld, und ggf. auf Wohngeld hast. Zweiteres und sonstige Unterstützungen stehen dir aber u.U. nur bis zu einem maximalen Einkommen deiner Eltern bzw. einer Notwendigkeit zur Entfernung vom Wohnort zu. Hierbei müsste die Argentur für Arbeit der zuständige Ansprechpartner sein. Fall die sich quer stellen und keine Notwendigkeit deines Auszugs anerkennen etc., musst du damit glaube ich zum Jugendamt.

Drittens: Einer 15jährigen steht es meines Wissens nach nicht zu, über einen Auszug frei zu entscheiden. In diesem Fall müsste das Jugendamt der richtige Ansprechpartner sein.

Du Plapperst alles in Langform nach o.O naja fast ;)
Andere Frage wenn du iwo noch die schulische ausbildung genießt bei der du BAföK anfordern kannst solltest du adas evtl auch tun ;)
 
Du schreibst mehr als 8 mins für den kurzen Text o.O

Ach da fällt mir auf,die Agentur für Arbeit hat keinerlei damit zu tun. Ist alles Aufgabe des Jugendamtes.

Und du solltest beachten das die neue Regeländerung (obwohl is scho 3-4 Jahre alt), besgat das man vor 25 ausm ELternhaus auszieht das man keine Staatliche unterstützung erhält.
 
Kannst du das schriftlich belegen? Bzw. seit wann ist diese Regelung in Kraft? Ich kenne einige, die BAFöG, Wohngeld etc. beziehen, und deutlich unter 25 sind.

Für BAFöG ist imo die AgA zuständig, für Wohngeld die Wohngeldstelle. Da man ab 18 in Deutschland erwachsen ist, sollte das dann auch nicht mehr zwingend in der Zuständigkeit des Jugendamtes liegen. (außer eben andere Stellen stellen (lol) sich wie gesagt quer)
Du schreibst mehr als 8 mins für den kurzen Text o.O
nö hab zwischendurch noch telefoniert
 
Erstenns sie ist 17

Zweitens mit dem Jugendamt mein ich Situationen Zuhaus und mit 15 zur Freundin ziehen

Las sich bei dir so als wennd as gemeint ist mit der AfA.

Leider finde ichs Gesetz nicht wo es niedergeschrieben Steht das man keine finanielle Unterstützung vom Staat bekommt wenn man unter 25 Auszieht
 
Erstenns sie ist 17
Also ich werde demnächst 18 und überlege schon seit Langem, auszuziehen.
Ich nehme mal an, dass sie erst ausziehen möchte, wenn sie 18 ist. ;)
Zweitens mit dem Jugendamt mein ich Situationen Zuhaus und mit 15 zur Freundin ziehen

Las sich bei dir so als wennd as gemeint ist mit der AfA.
Nö, meinte ich nicht. :) Das mit der 15jährigen und dem Jugendamt hatte ich ja auch so gesagt. ;)
Leider finde ichs Gesetz nicht wo es niedergeschrieben Steht das man keine finanielle Unterstützung vom Staat bekommt wenn man unter 25 Auszieht
Schade, das würde mich durchaus interessieren, ob sie da was geändert hat. Vor ein paar Jahren war es auf jeden Fall noch nicht so.
 


google "Auszug mit 18"

erster Link: http://www.sueddeutsche.de/jobkarriere/725/338572/text/

mehr deutliche und klare Infos kann man eigentlich nicht bekommen oder ?

Auch ein 18-jähriger Schüler oder ein Arbeitsloser darf grundsätzlich von zu Hause ausziehen und eine eigene Wohnung anmieten. "Allerdings muss er dann dafür auch das Geld haben - die Eltern sind meist nicht verpflichtet, ihm eine eigene Bleibe zu finanzieren", erläutert Eva Gerz, Fachanwältin für Familienrecht aus dem rheinischen Brühl.


Wie weit geht die Unterhaltspflicht der Eltern?

Mutter und Vater müssen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zwar auch für volljährige Kinder weiterhin Unterhalt zahlen - in der Regel gilt das aber nur bis zur Beendigung der Berufsausbildung oder des Studiums. "Die Eltern haben in diesen Fällen jedoch das Recht, selbst zu bestimmen, wie sie den Unterhalt leisten", erklärt Eva Gerz. Entweder lassen sie ihr erwachsenes Kind weiterhin bei sich wohnen, kommen für seinen Lebensunterhalt auf und gewähren ihm zusätzlich ein "Taschengeld". Das nennt sich dann "Naturalunterhalt". Oder sie zahlen dem Kind eine eigene Wohnung samt Lebensunterhalt. Dann gewähren sie ihrem Sohn oder ihrer Tochter "Barunterhalt". Geregelt ist dies in Paragraph 1612 Absatz 2 BGB. "Wenn die Eltern die Wahl haben, entscheiden sie sich meistens für den Naturalunterhalt", so Anwältin Gerz. [...]

Was ist, wenn das Kind das anders sieht als die Eltern?

Wenn das erwachsene Kind dafür - so das BGB - "besondere Gründe" vorbringen kann, können die Eltern dazu verpflichtet werden, ihm eine eigene Bleibe zu finanzieren. Im Streitfall muss darüber - auf Antrag der Tochter oder des Sohnes - das Familiengericht befinden

Zu deiner Freundin: Das Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt beim Vormund (in diesem Fall wohl die Eltern). Deine Freundin kann natürlich versuchen, die Vormundschaft anzufechten (hoffe das ist der richtige Ausdruck), das bedeutet aber nur, dass Sie dann ins Heim kommt, oder zu Pflegeeltern.

So sehr ich die Situation auch verstehen mag - und ich streite keines falls ab, dass es Horror-Familien gibt - aber mit 15 hat man glaub eher den Teenie-Streit mit seinen Alten und da ist doch dann irgendwie "cool" bei seiner besten Freundin in die eigene Bude zu ziehen. Ich hab meine Eltern mit 15 auch ziemlich gehasst :D
Wie gesagt, soll nicht bevormundet klingen o.ä..


uuuund... Stress in die Schule schön und gut, gerade im Abi, aber die Abiphase selbst ist nicht besonders lang und wenn du meinst, dass du jetzt schon nicht nebenher arbeiten gehen kannst, dann wirds im Studium RICHTIG böse für dich. Da überlebt man im Grunde nicht wenn man nicht nebenher arbeiten geht und das Pensum sowie das Niveau liegen da noch einmal deutlich höher.


edit: btw, dieses 25-Jahre Ding ist wohl das hier gemeint oder ? (2a)

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__22.html

wobei es stimmt, dass es da ein (ungeschriebenes ?) Gesetz gibt: Unter 25 und Harzt4 ? --> Vergiss den Auszug.
Wobei das ziemlich dreist ist, denn andersherum, wenn man selber arbeiten geht und die Eltern Hartz 4 bekommen, das Einkommen des Kindes auf das der Eltern angerechnet ist - man wird gezwungen für seine Eltern Unterhalt zu zahlen (ums mal so auszudücken) und für die eigenen Pläne (wie z.B. einen Auszug) bleibt keine Kohle über. Dafür aber bekommt man nen kleinen Happen Harzt mehr, weil man ne größere Bedarfsgemeinschaft ist :ugly
 
Last edited:
Das unter 25 ist nicht ungeschrieben, sondern im SGB festgelegt!

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/22.html

(2a) Sofern Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, umziehen, werden ihnen Leistungen für Unterkunft und Heizung für die Zeit nach einem Umzug bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres nur erbracht, wenn der kommunale Träger dies vor Abschluss des Vertrages über die Unterkunft zugesichert hat. Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn
1.
der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann,
2.
der Bezug der Unterkunft zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist oder
3.
ein sonstiger, ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt.
 
naja es heißt es sei zumutbar mit utner 25 und jobless bei den eltern zu leben. diese zumutbarkeit hätte sich ja erledigt wenn du dem JA schilderst was bei dir abgeht.

der günstiste fall für dich wäre: arschbacken zusammen und durchs abi und dann nen studentendasein irgendwo weiter weg anstreben. mit dem werdegang haste net ganz so viel amtsschimmel und rennerei und "ja, aaabbber.." von diversen obrigkeiten.

ich bin mit 18 ausgezogen (ähnliche umstände) und muss sagen: ohne freund (bei dem ich einzog) und seine hilfe hätte ich wiiirrklich heftig zu rudern gehabt um auf nen grünen zweig zu kommen. vom amt oder sonstwoher hatte ich nichts zu erwarten. ich hatte aber glück und fand binnen weniger wochen nen vollzeitjob und konnte also auch mein leben finanziell autark stemmen xD
 
Ich würd einfach leute zusammenschlagen, und ihr geld klauen. Am besten alte oder behinderte menschen, die wehren sich nicht so doll. dann kannst du dir ne wohnung leisten.

ich helfe immer gerne.
 
Ich würd einfach leute zusammenschlagen, und ihr geld klauen. Am besten alte oder behinderte menschen, die wehren sich nicht so doll. dann kannst du dir ne wohnung leisten.

ich helfe immer gerne.


Das würde ick nich machen, dass is nich richtig!!! Dafür kann man ins Gefängnis kommen:o
 
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