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hmm schade eigentlich

Keine Bordellbesuche auf Sozialhilfe
Urteil in Ansbach

ANSBACH, 5. März (dpa). Auch bei mittellosen einsamen Ehemännern muß das Sozialamt nicht für Bordellbesuche und Pornohefte aufkommen. Mit diesem Urteil hat das Verwaltungsgericht Ansbach am Freitag einen Antrag eines Sozialhilfeempfängers abgelehnt. Die Kosten für Bordellbesuche seien mit dem Regelsatz der Sozialhilfe in Höhe von mindestens 287 Euro im Monat abgegolten. Der mit einer Thailänderin verheiratete Arbeitslose kündigte Berufung an. Der 35 Jahre alte Franke verwies vor Gericht auf seine "erheblichen sexuellen Bedürfnisse". Da seine Frau seit der Geburt des gemeinsamen Sohnes im Jahr 2002 in Thailand lebe, brauche er Bordellbesuche "zur Wiederherstellung meines psychischen und physischen Gleichgewichts". Um seinen Sexualtrieb zu befriedigen, verlangte er vom Sozialamt, die Kosten von monatlich vier Bordellbesuchen samt Fahrt nach Nürnberg in Höhe von jeweils 125 Euro zu übernehmen. Außerdem sollte ihm die Behörde monatlich acht Pornofilme, zwei monatlich erscheinende Kontaktmagazine sowie Hilfsmittel zur Selbstbefriedigung erstatten.

Text: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 06.03.2004, Nr. 56 / Seite 11
 
Habs auch gehört lolol

Wär ja noch schöner...
 
lol
lol
lol

arm...
Soll er sich was neues suchen.
 
Uha,wie geil is das denn ^^

"zur Wiederherstellung meines psychischen und physischen Gleichgewichts" << was für ein geniales Arguement :D
 
Naja ... ich hätt ihn in Knast gesendet.
 
Original geschrieben von stefros
Naja ... ich hätt ihn in Knast gesendet.

jo ich auch. es gibt leute, die das geld wirklich benötigen... solla doch taschenbilliard spielen ....
 
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