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hmm schade eigentlich
Keine Bordellbesuche auf Sozialhilfe
Urteil in Ansbach
ANSBACH, 5. März (dpa). Auch bei mittellosen einsamen Ehemännern muß das Sozialamt nicht für Bordellbesuche und Pornohefte aufkommen. Mit diesem Urteil hat das Verwaltungsgericht Ansbach am Freitag einen Antrag eines Sozialhilfeempfängers abgelehnt. Die Kosten für Bordellbesuche seien mit dem Regelsatz der Sozialhilfe in Höhe von mindestens 287 Euro im Monat abgegolten. Der mit einer Thailänderin verheiratete Arbeitslose kündigte Berufung an. Der 35 Jahre alte Franke verwies vor Gericht auf seine "erheblichen sexuellen Bedürfnisse". Da seine Frau seit der Geburt des gemeinsamen Sohnes im Jahr 2002 in Thailand lebe, brauche er Bordellbesuche "zur Wiederherstellung meines psychischen und physischen Gleichgewichts". Um seinen Sexualtrieb zu befriedigen, verlangte er vom Sozialamt, die Kosten von monatlich vier Bordellbesuchen samt Fahrt nach Nürnberg in Höhe von jeweils 125 Euro zu übernehmen. Außerdem sollte ihm die Behörde monatlich acht Pornofilme, zwei monatlich erscheinende Kontaktmagazine sowie Hilfsmittel zur Selbstbefriedigung erstatten.
Text: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 06.03.2004, Nr. 56 / Seite 11
Keine Bordellbesuche auf Sozialhilfe
Urteil in Ansbach
ANSBACH, 5. März (dpa). Auch bei mittellosen einsamen Ehemännern muß das Sozialamt nicht für Bordellbesuche und Pornohefte aufkommen. Mit diesem Urteil hat das Verwaltungsgericht Ansbach am Freitag einen Antrag eines Sozialhilfeempfängers abgelehnt. Die Kosten für Bordellbesuche seien mit dem Regelsatz der Sozialhilfe in Höhe von mindestens 287 Euro im Monat abgegolten. Der mit einer Thailänderin verheiratete Arbeitslose kündigte Berufung an. Der 35 Jahre alte Franke verwies vor Gericht auf seine "erheblichen sexuellen Bedürfnisse". Da seine Frau seit der Geburt des gemeinsamen Sohnes im Jahr 2002 in Thailand lebe, brauche er Bordellbesuche "zur Wiederherstellung meines psychischen und physischen Gleichgewichts". Um seinen Sexualtrieb zu befriedigen, verlangte er vom Sozialamt, die Kosten von monatlich vier Bordellbesuchen samt Fahrt nach Nürnberg in Höhe von jeweils 125 Euro zu übernehmen. Außerdem sollte ihm die Behörde monatlich acht Pornofilme, zwei monatlich erscheinende Kontaktmagazine sowie Hilfsmittel zur Selbstbefriedigung erstatten.
Text: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 06.03.2004, Nr. 56 / Seite 11