Japan ist es somit verboten, ein Militär aufzustellen oder internationale Konflikte durch Gewalt zu lösen, wobei es allerdings derzeit eine breite öffentliche Diskussion über die Möglichkeit gibt, den Artikel aus der Verfassung zu streichen. Die Interpretation des Artikels an sich ist ebenso umstritten, wird aber dahingehend ausgelegt, dass bewaffnete Streitkräfte zur Selbstverteidigung legitim sind. Allerdings haben die Selbstverteidigungsstreitkräfte eine eingeschränkte, hauptsächlich auf eine funktionierende Defensive ausgelegte Ausrüstung.